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Schweizer Bauernverband Agriexpert Bewertung & Recht
January 16th, 2020
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    January 16th, 2020

Die Lizenzgeberin betreibt das im Anhang zu diesem Software-Lizenzvertrag aufgeführte Computerprogramm Agrivalor® (nachfolgend die „Software”) als Webapplikation. Sie ist Eigentümerin und berechtigt, Nutzungsrechte an der Software und der damit zusammenhängenden Dokumentation einzuräumen.