Berliner Rahmenvertrag gemäß § 79 Absatz 1 SGB XIIOctober 6th, 2011
FiledOctober 6th, 2011Ziel dieses Rahmenvertrages ist die Sicherstellung wirksamer, bedarfsgerechter und wirtschaftlicher Leistungserbringung der Sozialhilfe, die den Leistungsberechtigten soweit wie möglich zur Selbsthilfe befähigt, ihm bei der Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten hilft, ihm die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft sowie die Führung eines menschenwürdigen Lebens ermöglicht.