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Allgemeine Einkaufsbedingungen
January 17th, 2023
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    January 17th, 2023

Art. 1 Geltungsbereich, Zweck 1.1 Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten für sämtliche Rechtsbeziehungen (Offerten, Ver- tragsverhandlungen, Verträge) zwischen den Stadtwerken Wetzikon als Bestellerin und dem Un- ternehmer des herzustellenden Werks bzw. des Kaufgegenstandes (inkl. Montage).Die Stadtwerke Wetzikon sind ein Eigenwirtschaftsbetrieb der Stadt Wetzikon und berechtigt, Werk- bzw. Kaufverträge im eigenen Namen zu unterzeichnen. 1.2 Die Parteien werden im Folgenden "Unternehmen" für die Lieferung und "Stadtwerke" für den Einkauf bzw. die Bestellung genannt. Das herzustellende Werk bzw. der Kaufgegenstand werden als "Lieferung" bezeichnet. Der Werk- bzw. Kaufvertrag mit sämtlichen Bestandteilen und den vorliegenden AEB werden als "Vertrag" bezeichnet. Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen für Werk- und Kaufverträge der Stadtwerke Wetzikon werden als "AEB" angezeigt. 1.3 Die vorliegenden AEB ergänzen den von den Stadtwerken abgeschlossenen Vertrag und stellen einen integri