ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für ÖRTLICHE BAUAUFSICHTMay 3rd, 2020FiledMay 3rd, 2020Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Örtliche Bauaufsicht (kurz AGB ÖBA) gelten als Bestandteil und Ergänzung zu den abgeschlossenen Verträgen.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Örtliche Bauaufsicht (kurz AGB ÖBA) gelten als Bestandteil und Ergänzung zu den abgeschlossenen Verträgen.