Common Contracts

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B E T R E U U N G S – V E R T R A G
November 8th, 2011
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    November 8th, 2011

Die Vertragspartner sind sich darin einig, dass die Wohnanlage eine Sonderform alten- und behindertengerechten Wohnens in eigener Häuslichkeit darstellt. Sie dient der Aufrechterhaltung einer autonomen Lebensführung für ältere und behinderte Menschen. Durch bauliche Erleichterungen bezüglich der Lage, des Zuschnitts und der Ausstattung der Wohneinheiten und das gleichzeitig garantierte Angebot ambulanter sozialer Dienstleistungen sollen die Bewohner die Möglichkeit erhalten, ihren privaten Haushalt so lange wie möglich selbstbestimmend und eigenverantwortlich zu führen.