Teil BOctober 5th, 2010
FiledOctober 5th, 2010Soweit sich die nachfolgenden Vorschriften auf Ärzte beziehen, gelten sie entsprechend für deren Gemeinschaften, Psychotherapeuten, Angestellte und Medizinische Versorgungs- zentren, sofern nichts Abweichendes bestimmt ist.