Änderungsvereinbarung Sample Contracts

zum Rahmenvertrag
Änderungsvereinbarung • October 10th, 2019

Der Rahmenvertrag über ein Entlassmanagement beim Übergang in die Versorgung nach Krankenhausbehandlung nach § 39 Abs. 1a S. 9 SGB V vom 13.10.2016, zuletzt geändert durch Vereinbarung vom 12.12.2018, wird wie folgt geändert:

zwischen
Änderungsvereinbarung • January 13th, 2023

Die Vertragsparteien haben sich darauf verständigt, den Vertrag über die Durchführung der Erstun- tersuchung ukrainischer Vertriebener in Landesaufnahmeeinrichtungen und auf kommunaler Ebene vom 5. April 2022 in der Fassung der 1. Änderungsvereinbarung vom 5. September 2022 wie nach- folgend dargestellt anzupassen. Die Vertragsänderung tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft.

zum Vertrag nach § 73c SGB V a.F. über die Durchführung eines
Änderungsvereinbarung • August 6th, 2020

Zwecks Bereitstellung aktueller elektronischer Verzeichnisse der am Vertrag teilnehmenden/ zur Durchführung berechtigten Vertragsärzte und zur Beratung der Versicherten der HEK wird dieser Vertrag, in Kraft mit Wirkung zum 1. Januar 2012, zuletzt geändert durch die 5. Änderungsvereinbarung mit Wirkung zum 1. April 2020, wie folgt angepasst:

Contract
Änderungsvereinbarung • September 14th, 2022
Fünfte Änderungsvereinbarung vom 15.04.2023 zur Anlage 2 des Rahmenvertrages nach § 131 SGB V
Änderungsvereinbarung • March 3rd, 2023

dem BAI – Bundesverband der Arzneimittel-Importeure Deutschlands e. V., Saaldorf-Surheim dem BPI – Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e. V., Berlin

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), K. d. ö. R., Köln und der
Änderungsvereinbarung • February 24th, 2022

Mit der vorliegenden Vereinbarung nehmen die Vertragspartner vor dem Hintergrund aufgetretener Nachfragen aus dem Kreis der Normadressaten klarstellende Regelungen in den Anlagen 11 und 11a zum BMV-Z dahingehend auf, dass die in den folgenden Artikeln näher bezeichneten Pauschalen nicht einmal je Vertragszahnarztpraxis, sondern je Konnektor-Standort gezahlt werden. Soweit Ansprüche auf die Pauschalen zeitlich vor dieser Klarstellung nicht für alle Konnektor- Standorte geltend gemacht worden sind, können entsprechende Nachforderungen geltend gemacht werden. § 6 Absatz 4 Satz 1 Anlage 11 gilt mit der Maßgabe, dass die Jahresfrist mit Inkrafttreten der vorliegenden Vereinbarung zu laufen beginnt.

zur Vereinbarung nach § 111d Abs. 5 SGB V
Änderungsvereinbarung • June 14th, 2021

Mit der am 01.06.2021 in Kraft getretenen Ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Regelung weiterer Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser vom 01.06.2021 wird aufgrund der weiterbestehenden Pandemie die Regelung des § 111d SGB V zu Ausgleichszahlungen an Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen aufgrund von Minderbele- gungen durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 bis zum 15.06.2021 weitergeführt. Die Ausgleichszahlungsvereinbarung Vorsorge und Rehabilitation wird daher entsprechend ange- passt.

Contract
Änderungsvereinbarung • August 8th, 2013
zum Rahmenvertrag
Änderungsvereinbarung • November 14th, 2016

Die folgenden Leistungen nach S 5 können von den am Vertrag teilnehmenden spezialisierten Palliativärzten abgerechnet werden:

Änderungsvereinbarung zum 1. August 2014
Änderungsvereinbarung • July 22nd, 2014

§ 73c SGB V zum 01.08.2014. Dieser Vertrag wird in den Punkten Teilnahmeberechtigung der Leistungserbringer, Widerspruchsrecht und Ende der Teilnahme des Versicherten angepasst.

Änderungsvereinbarung zu der
Änderungsvereinbarung • September 20th, 2022

Durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz – GVWG) vom 11.07.2021 wurde mit Wirkung zum 20.07.2021 ein neuer § 31 zur Beleihung des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) in das Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) eingefügt. Gemäß § 31 Absatz 1 KHG ist das InEK mit der selbstständigen Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben betraut und insbesondere im Rahmen der ihm übertragenen Aufgaben auch zum selbstständigen Erlass von Verwaltungsakten befugt, § 31 Absatz 2 KHG. Vor diesem Hintergrund passen die Vertragsparteien die Vereinbarung gemäß § 17b Absatz 3 Satz 4 KHG zur Erhöhung der Repräsentativität der Kalkulation entsprechend an.

Änderungsvereinbarung
Änderungsvereinbarung • July 13th, 2011

Die/Der unterzeichnende Kundin/e und die Bank vereinbaren zu oben genanntem Konto für Überweisungen im SB-Banking einen Überweisungs-Höchstbetrag von 10.000,00 EUR

zum Vertrag
Änderungsvereinbarung • March 26th, 2021

Die derzeit gültige Anlage 11 des DMP-Vertrages DM 2 wird gegen die als Anhang 1 beigefügte Version ausgetauscht. Diese Version der Anlage 11 wurde neu gefasst und um die Schulungen SGS, MEDIAS 2 ICT, MEDIAS 2 BOT+ SIT + CT, Behandlungspro- gramm für intensivierte Insulintherapie, BGAT III, HyPOS, DiSko und Bewegung und Sport bei Diabetes erweitert.

AM InvestCo unterzeichnet Änderungsvereinbarung mit den Ilva- Kommissaren
Änderungsvereinbarung • March 9th, 2020
Contract
Änderungsvereinbarung • April 20th, 2023
eine besondere psychotherapeutische Versorgung von Patienten im ambulanten
Änderungsvereinbarung • September 15th, 2022
dem BKK-Landesverband Mitte,
Änderungsvereinbarung • April 18th, 2016
Änderungsvereinbarung zum
Änderungsvereinbarung • October 15th, 2021

Der Vertrag ist aufgrund einer Aufforderung des Bundesamtes für Soziale Sicherung um die Leistung der Akupunktur zu bereinigen und infolge der Änderungen im Strahlenschutzgesetz um eine klarstellende Regelung zum Ultraschall zu ergänzen. Die Anlagen zum Vertrag werden entsprechend angepasst bzw. aktualisiert.

Contract
Änderungsvereinbarung • January 6th, 2021
zum Vertrag
Änderungsvereinbarung • June 29th, 2021
Änderungsvereinbarung zu der
Änderungsvereinbarung • September 26th, 2022

Durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz – GVWG) vom 11.07.2021 wurde mit Wirkung zum 20.07.2021 ein neuer § 31 zur Beleihung des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) in das Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) eingefügt. Gemäß § 31 Absatz 1 KHG ist das InEK mit der selbstständigen Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben betraut und insbesondere im Rahmen der ihm übertragenen Aufgaben auch zum selbstständigen Erlass von Verwaltungsakten befugt, § 31 Absatz 2 KHG. Vor diesem Hintergrund passen die Vertragsparteien die Vereinbarung gemäß § 17b Absatz 3 Satz 4 KHG zur Erhöhung der Repräsentativität der Kalkulation entsprechend an.

Contract
Änderungsvereinbarung • September 15th, 2022
Änderungsvereinbarung
Änderungsvereinbarung • July 16th, 2019
Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband), K. d. ö. R., Berlin vereinbaren Folgendes:
Änderungsvereinbarung • August 18th, 2020

Hier ist anzugeben, ob der Versicherte Zuzahlungen zu leisten hat. Grundsätzlich ist die Heil- mittelbehandlung zuzahlungspflichtig und damit das Feld „Zuzahlungspflicht“ anzukreuzen.

Verfahrensordnung
Änderungsvereinbarung • January 15th, 2018

Für die Durchführung der Kenntnis- und Eignungsprüfungen gelten die Maßgaben nach § 2 Abs. 2 und 3 Zahnheilkundegesetz (ZHG). Diese Maßgaben werden im Rahmen dieser Verfahrensordnung zur Umsetzung im Land Brandenburg wie folgt ausgestaltet:

ÄNDERUNGSVEREINBARUNGEN ZUM BMV-Z
Änderungsvereinbarung • January 26th, 2022
Änderungsvereinbarung
Änderungsvereinbarung • March 18th, 2014

Ich möchte meine bisherige Ansparvereinbarung mit Wirkung zum nächstmöglichen Termin ändern und folgende Arbeit- sentgeltbestandteile ansparen und in das Zeitwertkonto einstellen. Der erteilte Treuhandauftrag und die erteilte daten- schutzrechtliche Einwilligung bleiben auch weiterhin gültig. (Zutreffendes bitte ankreuzen und ausfüllen!)

zum Vertrag nach § 73c SGB V a.F. über die Durchführung eines
Änderungsvereinbarung • November 27th, 2013

Der Vertrag über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens ist aufgrund der Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (EU-DSGVO) und der damit einhergehenden Änderungen zum Datenschutz anzupassen.

Contract
Änderungsvereinbarung • January 16th, 2020
Stand: 29.04.2016
Änderungsvereinbarung • June 13th, 2016

Die Vertragspartner dieser Änderungsvereinbarung haben sich darauf verständigt, die Ver- einbarung vom 08.01.2009 mit Wirkung zu ändern bzw. zu ergänzen und darüber hinaus die BVKJ-Service GmbH als weiteren Partner in die Vereinbarung aufzunehmen. Der BKK- Landesverband NORDWEST tritt hierbei als Rechtsnachfolger des BKK-Landesverbands Nordrhein-Westfalen auf. Im Einzelnen treffen sie dazu die nachstehenden Regelungen. Im Übrigen gelten die bisherigen Regelungen unverändert fort.

Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband), K. d. ö. R., Berlin vereinbaren Folgendes:
Änderungsvereinbarung • October 4th, 2022

„1Als Erstausstattung für die Anwendung des elektronischen Beantragungs- und Genehmigungs- verfahrens werden Kosten für die Implementierung der Anwendung in die Praxis-IT übernommen. 2Hierzu werden die Bestimmungen zur Erstattung der Pauschalen in Anlage 11c BMV-Z festge- legt, welche insgesamt den Betrag in Höhe von einmalig 25 Mio. Euro nicht überschreiten. 3Die Pauschalen werden einmalig abgegolten und beziehen sich im Einzelnen auf die Module KBR, KFO, PAR und ZE.“

Änderungsvereinbarung vom 06.12.2021
Änderungsvereinbarung • December 30th, 2021

Vor dem Hintergrund der gesetzlichen Änderungen durch das am 20.07.2021 in Kraft getretene Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz – GVWG) vereinbaren der

Änderungsvereinbarung zum
Änderungsvereinbarung • February 1st, 2018

Der zwischen den Vertragspartnern geschlossene Vertrag zur Förderung der Qualität der ver- tragsärztlichen Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit AD(H)S vom 01.10.2010 wird wie folgt geändert:

Entwurf
Änderungsvereinbarung • December 4th, 2020

Niedersachsen, vertreten durch die Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Rheinland-Pfalz, vertreten durch die Ministerin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demo- grafie,

zum Strukturvertrag nach § 73 a SGB V zur Versorgung von Patienten
Änderungsvereinbarung • May 20th, 2014

Der im Rubrum bezeichnete Strukturvertrag nach § 73 a SGB V zur Versorgung von Patien- ten mit Diabetischem Fußsyndrom im Rheinland in der Fassung der 1. Änderungsvereinba- rung vom 17.1.2013 wird gemäß § 18 Abs. 4 schriftlich geändert.