Ergänzungsvereinbarung Sample Contracts

Ergänzungsvereinbarung zur
Ergänzungsvereinbarung • September 15th, 2017

Der GKV-Spitzenverband, der Verband der Privaten Krankenversicherung und die Deutsche Kran- kenhausgesellschaft (Vertragsparteien) schließen diese Ergänzungsvereinbarung der Vereinbarung gemäß § 17b Absatz 3 Satz 6 KHG vom 02.09.2016 (im Nachfolgenden Vereinbarung genannt).

Ergänzungsvereinbarung Sperrung zum Lieferanten-Rahmenvertrag
Ergänzungsvereinbarung • September 30th, 2021

Der Lieferant beliefert Letztverbraucher im Netzgebiet des VNB nach Maßgabe des Lieferanten- Rahmenvertrages im Wege des Netzzugangs mit Gas. Ergänzend bietet der VNB im Rahmen der nachfolgend beschriebenen Dienstleistung die Unterbrechung und ggf. Wiederherstellung der Anschlussnutzung zum Zwecke der Versorgungseinstellung des Lieferanten gegenüber dessen Letztverbrauchern an.

Ergänzungsvereinbarung
Ergänzungsvereinbarung • March 21st, 2022

Lfd.- Nr. Wahlqualifikationseinheiten Auswahlliste 1 1 Wahlqualifikation auswählen (ankreuzen) 1 Kameraproduktionen 2 Studio-, Außenübertragungs- und Bühnenproduktionen 3 Postproduktion 4 Ton

Ergänzungsvereinbarung zum Rahmenvertrag
Ergänzungsvereinbarung • November 24th, 2021
zwischen
Ergänzungsvereinbarung • February 11th, 2021

Die 2. Ergänzungsvereinbarung zum Rahmenvertrag gemäß § 75 Abs. 1 und 2 SGB XI zur teilstationären Pflege (Tages- und Nachtpflege) im Land Berlin mit ihrer Anlage tritt am 01.04.2021 in Kraft.

Stuttgart 21
Ergänzungsvereinbarung • September 28th, 2007

Vorlage an zur Sitzungsart Sitzungstermin Verwaltungsausschuss Gemeinderat Vorberatung Beschlussfassung öffentlich öffentlich 04.10.200704.10.2007

Ergänzungsvereinbarung
Ergänzungsvereinbarung • April 28th, 2016

als Landesverband der Krankenkassen in Wahrnehmung der Aufgaben als Landesverband der Pflegekassen gemäß § 52 Abs. 1 und 4 SGB XI,

Ergänzungsvereinbarung
Ergänzungsvereinbarung • April 25th, 2002

Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern, die Bayeri- sche Landesärztekammer und die Bayerische Krankenhausgesellschaft schließen mit dem Ziel, die Qualität der Krankenhausleistungen bei Fallpauschalen und Sonderentgelten durch geeignete Maßnahmen zu sichern, in Anlehnung an die Bundesempfehlung vom 2. August 1994 nachfolgende Vereinbarung:

Ergänzungsvereinbarung
Ergänzungsvereinbarung • May 3rd, 2018

Die rubrizierenden Vertragspartner schließen diese Ergänzungsvereinbarung zur Förderung der Neustrukturierung des Notdienstes für den Zeitraum vom 01.01.2018 bis einschließlich 31.12.2021 (4 Jahre). Die Verträge über Durchführung und Abrechnung der vertragsärztlichen Versorgung in Notfällen bleiben im Übrigen unberührt.

zwischen
Ergänzungsvereinbarung • May 15th, 2017

die Anlage C zur pflegerischen Versorgung von Pflegebedürftigen mit einem besonders hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege, die invasiv oder nicht invasiv beatmet werden und ständige Interventionsbereitschaft benötigen),

vom 01.04.2013
Ergänzungsvereinbarung • March 21st, 2016

dem Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten – IFK e. V., Bochum der Vereinigung der selbstständigen Krankengymnasten (VSK) e. V., Berlin

Ergänzungsvereinbarung zu § 6 Abs. 2
Ergänzungsvereinbarung • January 26th, 2015

Die Förderung der ambulanten Hospizarbeit durch die Krankenkassen erfolgt auf der Grundlage des § 39a Abs. 2 SGB V seit dem Jahr 2002. Um auch eine Einbeziehung der für substitutiv privat krankenversicherte Menschen1 (im Fol- genden: PKV-Versicherte) sowie für Beihilfeberechtigte erbrachten Sterbebe- gleitungen zu regeln, haben die für die Wahrnehmung der Interessen der am- bulanten Hospizdienste maßgeblichen Spitzenorganisationen mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. (im Folgenden: PKV-Verband) sowie dem Bundesministerium des Innern entsprechende Verträge geschlossen.

Contract
Ergänzungsvereinbarung • June 27th, 2014

Die Vertragspartner dieser Ergänzungsvereinbarung haben sich verständigt, die Vereinbarung vom 22.12.2009 mit Wir- kung zum 01.07.2014 zu ändern bzw. zu ergänzen. Im Einzel- nen treffen sie dazu die nachstehenden Regelungen. Im Übri- gen gelten die bisherigen Regelungen unverändert fort.

Contract
Ergänzungsvereinbarung • January 23rd, 2019

Die Anlagen 1 und 2 des Vertrages über die Preisbildung für Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen, in der Fassung vom 01.10.2009 werden angepasst. Die Änderungen treten zum 01.01.2019 in Kraft. Die neuen Anlagen 1 und 2 in der Fassung vom 06.12.2018 sind als Anhang der Ergänzungsvereinbarung beigefügt.

Ergänzungsvereinbarung
Ergänzungsvereinbarung • December 3rd, 2019
Ergänzungsvereinbarung vom 21.12.2018
Ergänzungsvereinbarung • September 16th, 2022

Am 10.10.2011 wurde der oben genannte Vertrag zur Versorgung in den Fachgebieten der Neurologie, Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie in Baden-Württemberg gemäß

Contract
Ergänzungsvereinbarung • January 30th, 2020

Anlage 1 zur „Ergänzungsvereinbarung zum ‚Rahmenvertrag im Freistaat Sachsen über die Abrechnung vertragsärztlicher Leistungen für Berechtigte des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)‘ in Umsetzung der ‚Rahmenvereinbarung zur Übernahme der Krankenbehandlung für nicht Versicherungspflichtige gegen Kostenerstattung nach § 264 Abs. 1 SGB V in Verbindung mit den

Contract
Ergänzungsvereinbarung • March 18th, 2021

Ergänzungsvereinbarung „Genehmigungsverzicht zum 01.04.2021“ zur Vereinbarung zur Durchführung und Vergütung des Rehabilitationssportes vom 01.01.2012

zwischen
Ergänzungsvereinbarung • September 23rd, 2020

Infolge der Verbreitung des neuen Coronavirus SARS-CoV-2 hat das Bundesministerium für Ge- sundheit mit der Ersten Verordnung zur Änderung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (BGBl. I S.597 vom 27.03.2020) die Anwendung der §§ 1 bis 9 Pflegepersonaluntergrenzen- Verordnung vom 28.10.2020 (PpUGV) mit Wirkung zum 01.03.2020 bis zum 31.12.2020 ausge- setzt. Mit Inkrafttreten der Zweiten Verordnung zur Änderung der Pflegepersonaluntergrenzen- Verordnung vom 16.07.2020 erfolgt die Wiedereinsetzung der Pflegepersonaluntergrenzen in den pflegesensitiven Bereichen Intensivmedizin und Geriatrie zum 01.08.2020.

mit Wirkung zum 01.04.2020
Ergänzungsvereinbarung • April 17th, 2020

Die im Nachtrag vom 1.4.2020 getroffene Regelung zur Aussetzung der kassenseitigen Prüfungen für Pflegeentgelte sollte u.a. die ggf. notwendige Übermittlung von Rechnungen in Papierform vermeiden. Aufgrund von Verzögerungen u.a. durch erweiterten Klarstellungsbedarf wird die vorgesehene Frist der Regelungen im Nachtrag vom 1.4.2020 um zwei Wochen bis zum 5.5.2020 verlängert.

zu den Voraussetzungen der Förderung sowie zu Inhalt,
Ergänzungsvereinbarung • December 13th, 2021

Die Corona-Pandemie hatte in den Jahren 2020 und 2021 Auswirkungen auf die Arbeit der gem. § 39a Abs. 2 SGB V geförderten ambulanten Hospizdienste (Hos- pizdienste).

Ergänzungsvereinbarung zur
Ergänzungsvereinbarung • November 28th, 2016
nach §§ 111 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2, 2. Halbsatz, 111a Abs. 1 und
Ergänzungsvereinbarung • May 12th, 2022

dem Bundesverband ambulanter medizinischer Rehabilitationszentren e.V., dem Bundesverband Deutscher Privatkliniken e. V.,

Contract
Ergänzungsvereinbarung • July 19th, 2002

zur Vereinbarung nach § 94 HmbPersVG über die Einführung einer bild- schirm-unterstützten IuK-Anwendung im Rahmen des automatisierten Ver- fahrens für das Anordnungs-, Kassen- und Rechnungswesen der Freien und Hansestadt Hamburg (Projekt Kassen- und Rechnungswesen- Automation - PROKURA)

Änderung von § 12 des Hauptvertrages
Ergänzungsvereinbarung • June 1st, 2022
der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVH) und der Knappschaft wird folgende
Ergänzungsvereinbarung • August 31st, 2010

Ziel dieses Vertrages ist die Sicherstellung und Förderung der qualitätsgesicherten ambulanten Versorgung von Patienten mit der gesicherten Diagnose Cystische Fibrose.

Ergänzungsvereinbarung zur
Ergänzungsvereinbarung • July 18th, 2019

Der GKV-Spitzenverband, der Verband der Privaten Krankenversicherung und die Deutsche Kran- kenhausgesellschaft (Vertragsparteien) schließen diese Ergänzungsvereinbarung der Vereinbarung gemäß § 17b Absatz 3 Satz 6 KHG vom 02.09.2016 (im Nachfolgenden Vereinbarung genannt).

Ergänzungsvereinbarung
Ergänzungsvereinbarung • April 7th, 2010

Lang & Schwarz Wertpapierhandelsbank AG, vormals firmierend unter Lang & Schwarz Wertpapierhandel AG, Breite Straße 34, 40213 Düsseldorf

Ergänzungsvereinbarung zur
Ergänzungsvereinbarung • February 4th, 2020

Nach der Neufassung des § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 KHEntgG durch das GKV- Versorgungsstrukturgesetz gehört neben der aus medizinischen Gründen notwendigen Mitaufnahme einer Begleitperson des Patienten auch die Mitaufnahme einer Pflegekraft nach § 11 Absatz 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zu den allgemeinen Krankenhausleistungen. Die Vertragsparteien stellen vor diesem Hintergrund klar, dass bei stationärer Behandlung in einem Krankenhaus nach § 108 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch auch die Mitaufnahme einer Pflegekraft, soweit Versicherte ihre Pflege nach § 66 Absatz 4 Satz 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch durch von ihnen beschäftigte besondere Pflegekräfte sicherstellen, nach den Vorgaben des § 2 der Vereinbarung von Zuschlägen für die Aufnahme von Begleitpersonen nach § 17 b Abs. 1 Satz 4 KHG vom 16. September 2004 abgerechnet werden kann.

Ergänzungsvereinbarung zur sechsten Fortschreibung der
Ergänzungsvereinbarung • October 11th, 2011

Ein Problem der Transplantationsmedizin besteht in der sehr begrenzten Verfügbarkeit von Spen- derorganen. Die Firma TransMedics hat ein System entwickelt, für das die Aussicht besteht, dass sein Einsatz unter anderem die Nutzung von solchen Spenderherzen verbessert, die anderenfalls nicht hätten genutzt werden können. Vor diesem Hintergrund regeln die Vereinbarungspartner den Einsatz des Organ Care Systems (OCS™) unter Studienbedingungen, um die Möglichkeit der Trans- plantation derartiger Herzen zu erhöhen. Der kontrollierte Einsatz des OCS™ und der Umfang der finanziellen Beteiligung der DSO daran sind Gegenstand einer separaten Vereinbarung zwischen der DSO und der Firma TransMedics, die als Anlage Bestandteil dieser Ergänzungsvereinbarung ist. Die DSO finanziert ausschließlich die nur einmal verwendbaren, sterilen Perfusionseinheiten des OCS™, deren Einsatz die OCS™-Einschlusskriterien des in der Anlage enthaltenen Registerprotokolls erfüllen und Bestandteil der begleitenden Evalu

Ergänzungsvereinbarung zum
Ergänzungsvereinbarung • March 12th, 2015

Auf Wunsch des Kunden soll der Mobile IP VPN zur Nutzung für SIM-Karten des Rahmenvertrages eines Drittunternehmens geöffnet werden. Die Zusatzvereinbarung Mobile IP VPN zwischen dem Kunden und der Telekom wird aus diesem Grund wie folgt ergänzt:

MBWK -
Ergänzungsvereinbarung • February 11th, 2021
zum
Ergänzungsvereinbarung • February 29th, 2012

PZN Artikelbezeichnung Menge Einheit AEK in € zzgl. MwSt. gültig ab 01.03.2012 1700047 ACETONUM 1000 ML 6,19 4766874 ACID.ASCORBICUM 100 G 3,80 1700188 ACID.BENZOICUM 100 G 3,89 1789538 ACID.CITRICUM ANHYDRICUM CRYST. 250 G 3,05 2263258 ACID.CITRICUM ANHYDRICUM PULV. 100 G 2,50 1700337 ACID.HYDROCHLORICUM CONCENTR. 1000 ML 5,44 1700372 ACID.LACTICUM 250 ML 6,85 2263761 ACID.PHOSPHORICUM CONCENTR. 250 ML 7,90 3885312 ACID.POLYACRYLICUM 25 G 6,15 1700484 ACID.SALICYL.PULV.SUBT. 100 G 4,20 2263838 ACID.SORBICUM 25 G 3,40 1700573 ACID.TANNICUM 100 G 10,28 1700596 ACID.TARTARICUM 100 G 5,16 1700691 ADEPS LANAE ANHYDRICUS 1000 G 14,12 2264051 ADEPS SOLIDUS 250 G 6,74 2264134 AETHACRIDINUM LACTICUM 10 G 14,15 1700745 AETHER 1000 ML 6,65 1700774 AETHYLIUM P-AMINOBENZOICUM 25 G 4,75 1705352 ALCOHOL CETYLICUS 100 G 3,10 2272978 ALCOHOL CETYLSTEARYLICUS 100 G 2,95 1700834 ALCOHOL ISOPROPYLICUS 5000 ML 15,50 2264594 ALLANTOINUM 10 G 2,40 2161799 ALPHA-TOCOPHEROLUM 10 ML 4,22 3006003 ALPHA-TOCO

Ergänzungsvereinbarung vom 17.06.2020
Ergänzungsvereinbarung • June 17th, 2020

Ergänzungsvereinbarung der Vereinbarung nach § 26 Abs. 2 KHG über ein Zusatzentgelt für Testungen auf das Coronavrus SARS-CoV-2 im Krankenhaus vom 05.06.2020.