Promotionsvereinbarung Sample Contracts

Promotionsvereinbarung
Promotionsvereinbarung • March 16th, 2023

Die Doktorandin bzw. der Doktorand und ihre/seine Betreuer/in in ihrer/seiner Funktion als Mitglied der Univer- sität schließen eine Promotionsvereinbarung ab, um das Betreuungsverhältnis inhaltlich und zeitlich transparent zu gestalten. Die Promotionsvereinbarung soll die kontinuierliche Förderung und Beratung der Doktorandin oder des Doktoranden bei seinem oder ihrem Promotionsvorhaben sicherstellen und die Anforderungen an Betreue- rin bzw. Betreuer und Betreute bzw. Betreuten im gegenseitigen Einvernehmen formulieren. Betreuerin bzw. Betreuer und Promovierende bzw. Promovierender erkennen die Inhalte der Vereinbarung als das Fundament des Promotionsverhältnisses an und bemühen sich, die Vorgaben bestmöglich umzusetzen. Planung und Durch- führung des Promotionsvorhabens sollen von den beteiligten Personen so gestaltet werden, dass das Vorhaben mit hoher Qualität innerhalb eines angemessenen Zeitraums abgeschlossen werden kann. Die individuelle Le- benssituation der Doktorandin oder

Promotionsvereinbarung
Promotionsvereinbarung • July 27th, 2018

Diese Vereinbarung (nach § 38 Abs. 5 LHG) dient der Förderung und Beratung des/der Doktoranden/-in bei seinem/ihrem Promotionsvorhaben an der Fakultät für Chemie und Geowissenschaften. Aus der Promotionsvereinbarung entstehen keine einklagbaren Rechtspositionen. Die Vereinbarung richtet sich nach dem derzeit möglichen Planungshorizont und kann im gegenseitigen Einvernehmen geändert werden. Die Vereinbarung gilt vorbehaltlich der Annahme an der Fakultät und ergänzend zur jeweiligen Promotionsordnung sowie ggf. zur Ordnung des strukturierten Promotionsprogramms.

Promotionsvereinbarung
Promotionsvereinbarung • October 2nd, 2019
Promotionsvereinbarung
Promotionsvereinbarung • June 9th, 2021

Die Hochschule Osnabrück setzt sich innerhalb der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses insbesondere für die Steigerung der kooperativen Promotionen ein. Vorliegende Vereinbarung regelt den Rahmen der Zusammenarbeit zwischen Betreuerin bzw. Betreuer der Hochschule Osnabrück und der bzw. dem Promovierenden. Das Verhältnis zur kooperierenden Universität ist von dieser Vereinbarung nicht berührt. Mit Unterzeichnung der Vereinbarung werden Sie in das Promotionskolleg der Hochschule aufgenommen, das Ihnen als Service- und Beratungseinrichtung zur Verfügung steht.

Promotionsvereinbarung
Promotionsvereinbarung • February 15th, 2019
PRÄAMBEL
Promotionsvereinbarung • February 8th, 2016

Die Doktoranden/Doktorandinnen und ihre Betreuer/innen schließen eine Promotionsvereinbarung ab, um das Betreuungsverhältnis inhaltlich und zeitlich transparent zu gestalten.

Promotionsvereinbarung
Promotionsvereinbarung • March 11th, 2015
Promotionsvereinbarung1
Promotionsvereinbarung • August 15th, 2019

Der/Die Doktorand*in und sein/e bzw. ihr/e Betreuer*in beziehungsweise seine/ihre Betreuer*innen schließen eine Promotionsvereinbarung ab, um das Betreuungsverhältnis inhaltlich und zeitlich transpa- rent zu gestalten. Der/Die Betreuer*in beziehungsweise der/die Betreuer*innen handeln hierbei in Aus- übung ihrer Dienstaufgaben für die Universität Freiburg.

Promotionsvereinbarung
Promotionsvereinbarung • July 27th, 2021

Grundlage dieser Vereinbarung ist § 38 Abs. 5 Landeshochschulgesetz sowie die aktuell geltende Promotionsordnung der Pädagogischen Hochschule Heidelberg.

Promotionsvereinbarung
Promotionsvereinbarung • October 10th, 2016
PRÄAMBEL
Promotionsvereinbarung • January 13th, 2021

Die Doktoranden/Doktorandinnen und ihre Betreuer/innen schließen eine Promotionsvereinbarung ab, um das Betreuungsverhältnis inhaltlich und zeitlich transparent zu gestalten.

P romotionsvereinbarung Universität des Saarlandes (Stand: 08.11.2017)
Promotionsvereinbarung • January 26th, 2018

Die Ausbildung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses ist der Universität des Saarlandes (UdS) ein besonderes Anliegen. Zur Unterstützung einer strukturierten und erfolgreichen Arbeit im Rahmen von Dissertationsprojekten und zur transparenten Darstellung der gegenseitigen Rechte und Pflichten im Rahmen des Promotionsbetreuungsverhältnisses wird (unter dem Vorbehalt der Annahme als Doktorand/in durch die jeweilige Fakultät und unter Berücksichtigung der Regelungen der jeweils gültigen Promotionsordnung) folgende Promotionsvereinbarung zwischen

Promotionsvereinbarung
Promotionsvereinbarung • December 15th, 2017

Diese Vereinbarung (nach § 38 Abs. 5 LHG) dient der Förderung und Beratung des/der Doktoranden/-in bei seinem/ihrem Promotionsvorhaben an der Fakultät für Chemie und Geowissenschaften. Aus der Promotionsvereinbarung entstehen keine einklagbaren Rechtspositionen. Die Vereinbarung richtet sich nach dem derzeit möglichen Planungshorizont und kann im gegenseitigen Einvernehmen geändert werden. Die Vereinbarung gilt vorbehaltlich der Annahme an der Fakultät und ergänzend zur jeweiligen Promotionsordnung sowie ggf. zur Ordnung des strukturierten Promotionsprogramms.

Promotionsvereinbarung
Promotionsvereinbarung • March 16th, 2023

Die Doktorandin bzw. der Doktorand und ihre/seine Betreuer/in in ihrer/seiner Funktion als Mitglied der Univer- sität schließen eine Promotionsvereinbarung ab, um das Betreuungsverhältnis inhaltlich und zeitlich transparent zu gestalten. Die Promotionsvereinbarung soll die kontinuierliche Förderung und Beratung der Doktorandin/ des Doktoranden bei seinem/ihrem Promotionsvorhaben sicherstellen und die Anforderungen an Betreuer/in und Betreute/n im gegenseitigen Einvernehmen formulieren. Betreuer/in und Promovierende/r erkennen die Inhalte der Vereinbarung als das Fundament des Promotionsverhältnisses an und bemühen sich, die Vorgaben bestmög- lich umzusetzen. Planung und Durchführung des Promotionsvorhabens sollen von den beteiligten Personen so gestaltet werden, dass das Vorhaben mit hoher Qualität innerhalb eines angemessenen Zeitraums abgeschlossen werden kann. Die individuelle Lebenssituation der Doktorandinnen und Doktoranden ist zu berücksichtigen. Die Vereinbarung richtet sich na

Promotionsvereinbarung Kulturwissenschaftliche Fakultät (Muster)
Promotionsvereinbarung • February 7th, 2020
Promotionsvereinbarung zwischen Betreuer/in und Doktorand/in der Neuphilologischen Fakultät
Promotionsvereinbarung • December 10th, 2015

Diese Vereinbarung (nach § 38 Abs. 5 LHG) dient der Förderung und Beratung des/der Doktoranden/-in bei seinem/ihrem Promotionsvorhaben. Aus der Promotionsvereinbarung entstehen keine einklagbaren Rechtspositionen. Die Vereinbarung richtet sich nach dem derzeit möglichen Planungshorizont und kann im gegenseitigen Einvernehmen geändert werden. Die Vereinbarung gilt vorbehaltlich der Annahme an der Fakultät und ergänzend zur jeweiligen Promotionsordnung sowie ggf. zur Ordnung des strukturierten Promotionsprogramms.

PROMOTIONSVEREINBARUNG zum Doktor der □ Medizin □ Zahnmedizin der Medizinischen Fakultät
Promotionsvereinbarung • November 24th, 2022

Nach § 38 Abs 5 Satz 3 LHG-BW in Verbindung mit § 5 Abs 1 RahmenpromO und § 5 Abs 3 der fachspezifischen PromO wird zwischen der Bewerberin bzw. dem Bewerber und der Betreuerin bzw. dem Betreuer und der wissenschaftlichen Begleitperson eine Promotionsvereinbarung mit den Mindestinhalten geschlossen.

Vorbemerkung
Promotionsvereinbarung • July 10th, 2018

Diese Vereinbarung (nach § 38 Abs. 5 LHG) dient der Förderung und Beratung des/der Doktoranden/-in bei seinem/ihrem Promotionsvorhaben. Aus der Promotionsvereinbarung entstehen keine einklagbaren Rechtspositionen. Die Vereinbarung richtet sich nach dem derzeit möglichen Planungshorizont und kann im gegenseitigen Einvernehmen geändert werden. Die Vereinbarung gilt vorbehaltlich der Annahme an der Fakultät und ergänzend zur jeweiligen Promotionsordnung sowie ggf. zur Ordnung des strukturierten Promotionsprogramms.

Muster-Promotionsvereinbarung
Promotionsvereinbarung • June 16th, 2015

Die Neufassung des Landeshochschulgesetzes (gültig ab 9.4.2014) verlangt künftig den Ab- schluss von Promotions- bzw. Betreuungsvereinbarungen1 zwischen den Doktorandinnen und Doktoranden und ihren betreuenden Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern. Ziel ist es, die Verbindlichkeit bei der Betreuung von Promotionen zu erhöhen, klare Kriterien der Qualitätssicherung sowie Konfliktregelungen einzuführen.

PRÄAMBEL
Promotionsvereinbarung • October 13th, 2021

Die Doktorand*innen und ihre Betreuer*innen schließen eine Promotionsvereinbarung ab, um das Betreuungsverhältnis inhaltlich und zeitlich transparent zu gestalten.

Promotionsvereinbarung
Promotionsvereinbarung • March 16th, 2023
Vereinbarung zur Betreuung eines Promotionsvorhabens (gemäß Promotionsordnung vom........ ) Präambel
Promotionsvereinbarung • September 13th, 2017

Auf der Grundlage der Empfehlungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und der Richtlinien der DFG zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis schließen die Doktorandin oder der Doktorand und die Betreuerin oder der Betreuer gemäß § 7 Abs. 2 der Promotionsrahmenordnung vom… (ggf. und der Promotionsordnung der Fakultät… vom…) spätestens einen Monat nach erfolgter Zulassung zur Promotion diese Promotions-vereinbarung.

Promotionsvereinbarung zum Dr. med.
Promotionsvereinbarung • December 18th, 2012

Diese Vereinbarung bekräftigt die gegenseitige Verpflichtung zur zielgerichteten inhaltlichen und organisatorischen Zusammenarbeit. Rechtspflichten können aus der Vereinbarung nicht abgeleitet werden.

PRÄAMBEL
Promotionsvereinbarung • April 9th, 2018

Die Doktoranden/Doktorandinnen und ihre Betreuer/innen schließen eine Promotionsvereinbarung ab, um das Betreuungsverhältnis inhaltlich und zeitlich transparent zu gestalten.

Promotionsvereinbarung
Promotionsvereinbarung • March 11th, 2016
Anlage 6 Promotionsvereinbarung
Promotionsvereinbarung • February 25th, 2013

Erste Fassung: verabschiedet vom Fachbereich des Fachbereich 11 am 19.01.2012; Zustimmung im Fachbereich am 11.07.2012; verabschiedet vom Präsidium am 14.08.2012; tritt zum 23.08.2012 in Kraft.

Vereinbarung zur Betreuung eines Promotionsvorhabens
Promotionsvereinbarung • November 29th, 2019

Auf der Grundlage der Empfehlungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und der Richt- linien der DFG zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis schließen die Doktorandin oder der Doktorand und die Betreuerin oder der Betreuer gemäß § 7 Abs. 2 der Promotionsrahmenordnung vom… (ggf. und der Promotionsordnung der Fakultät… vom…) spätestens einen Monat nach erfolg- ter Zulassung zur Promotion diese Promotionsvereinbarung.

Promotionsvereinbarung
Promotionsvereinbarung • January 14th, 2015

Die Doktorand*innen und ihre Betreuenden schließen eine Promotionsvereinbarung ab, um das Betreuungsver- hältnis inhaltlich und zeitlich transparent zu gestalten.

Promotionsvereinbarung zwischen dem
Promotionsvereinbarung • June 12th, 2017
Medizinische Fakultät Charité – Universitätsmedizin Berlin
Promotionsvereinbarung • March 29th, 2019

In der vorliegenden Promotionsvereinbarung erfolgt die Festlegung von Rahmenbedingungen für die Erstellung einer Promotionsarbeit. Der Abschluss der Vereinbarung ist nach der gültigen Promotionsordnung formale Bedin- gung für den Beginn einer Promotionsarbeit.

Promotionsvereinbarung
Promotionsvereinbarung • February 13th, 2019
Promotionsvereinbarung der Fakultät für Gesundheit
Promotionsvereinbarung • December 17th, 2020

Promotionsrecht haben Professorinnen/Professoren, habilitierte Mitglieder sowie Juniorprofessorinnen/Juniorprofessoren. Die Betreuerin/der Betreuer kann eine promovierte Mitarbeiterin/einen promovierten Mitarbeiter mit der Mitbetreuung des Promotionsvorhabens beauftragen. Die Betreuung der Dissertation ist geprägt durch ein beiderseitiges Verhältnis der besonderen Förderung, der Rücksichtnahme und der vertrauensvollen Zusammenarbeit. Die Betreuerin/der Betreuer und die Doktorandin/der Doktorand verpflichten sich, die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis einzuhalten.

Promotionsvereinbarung der Fakultät für Gesundheit (Dr. med., Dr. rer. medic., Dr. med. dent.)
Promotionsvereinbarung • May 16th, 2019

Promotionsrecht haben Professoren/Professorinnen, habilitierte Mitglieder sowie Juniorprofessoren/Juniorprofessorinnen. Der Betreuer/die Betreuerin kann einen promovierten Mitarbeiter/eine promovierte Mitarbeiterin mit der Mitbetreuung des Promotionsvorhabens beauftragen. Die Betreuung der Dissertation ist geprägt durch ein beiderseitiges Verhältnis der besonderen Förderung, der Rücksichtnahme und der vertrauensvollen Zusammenarbeit. Der Betreuer/die Betreuerin und der Doktorand/die Doktorandin verpflichten sich, die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis (http://www.uni-wh.de/fileadmin/media/u/forschung/Gute_Wissenschaftliche_ Praxis_UWH.pdf) einzuhalten.

PRÄAMBEL
Promotionsvereinbarung • May 23rd, 2018

Die Doktoranden/Doktorandinnen und ihre Betreuer/innen schließen eine Promotionsvereinbarung ab, um das Betreuungsverhältnis inhaltlich und zeitlich transparent zu gestalten.