Städtebaulicher Vertrag Sample Contracts

Städtebaulicher Vertrag
Städtebaulicher Vertrag • March 16th, 2023

Der Orden der Barmherzigen Schwestern vom hl. Vinzenz von Paul (nachfolgend: Orden) ist Eigentümer der Malteserschlossanlage Heitersheim, Grundbuch von Heitersheim Nr. 50, Kar- te 215.14, Flst-Nr. 1, Johanniterstraße 81, 83 a, 83 b, 85, Staufener Straße 1, 1 a, Gebäude- und Freifläche zu ca. 4 ha 73 a 20 qm, i. F. Grundstück. Er beabsichtigt, das Grundstück an den Käufer zu veräußern. Hierzu hat der Orden mit dem Käufer den als Anlage 1 beigefügten notariell beurkundeten Projektentwicklungsvertrag mit Verkaufsangebot (UR-Nr. ??? des No- tars ??? vom ???) abgeschlossen.

Städtebaulicher Vertrag
Städtebaulicher Vertrag • March 16th, 2023

vertreten durch den Magistrat, dieser vertreten durch Herrn Oberbürgermeister Udo Bausch und Herrn Stadtrat Nils Kraft,

STÄDTEBAULICHER VERTRAG
Städtebaulicher Vertrag • March 16th, 2023
Städtebaulicher Vertrag
Städtebaulicher Vertrag • March 16th, 2023

Der Vorhabenträger hat seinen Unternehmenssitz in Dernbach, Ebernhahner Straße 22 und 67 und ist tätig im Bereich Folienvertrieb und -verarbeitung. Seinen Unternehmenssitz an der Ebernhahner Straße 22 möchte der Vorhabenträger in Richtung Wirges/Ebernhahn durch den Bau einer Kaltlagerhalle und Schaffung von Lagerflächen erweitern. Da es sich um keine Vorhaben im Sinne des § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) handelt, bedarf es der Überplanung des Erweiterungsbereichs. Zur Abrundung der Ortslage bietet sich hier eine Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB an.

und
Städtebaulicher Vertrag • January 8th, 2015
ENTWURF
Städtebaulicher Vertrag • October 11th, 2016

Mischnutzung erstellt werden, der im Erdgeschoss einen Sortimenter (Lebensmittel- markt ALDI) sowie im Untergeschoss eine Tiefgarage für den gesamten Komplex ent- hält. In den Obergeschossen sollen mehrere Einzelbaukörper mit Geschosswohnungs- bau mit insgesamt ca. 3.805 m² Wohnfläche entstehen. Auf dem Areal werden ca. 52 Wohneinheiten erstellt.

Städtebaulicher Vertrag
Städtebaulicher Vertrag • November 3rd, 2020

Der Vorhabenträger ist Eigentümer der Grundstücke mit den Flurstücksnummern 126/6, 126/7, 126/8, 126/9, 126/11, 123/15, 123/16 und 123/18 der Flur 2 der Gemarkung Burg- dorf. Auf diesen Flurstücken und auf dem Flurstück 123/1 der Flur 2 der Gemarkung Burg- dorf, auf dem sich der LIDL-Markt befindet, ist die Realisierung des Projekts Wohn- und Lebensquartier Aue Süd durch den Vorhabenträger geplant und beabsichtigt. Mit diesem Projekt sollen auf den genannten Flurstücken die Baurechte insbesondere für großflächige Einzelhandelsbetriebe, Handel- und Dienstleistungsbetriebe, soziale Einrichtungen sowie für Wohnnutzungen geschaffen werden.

Städtebaulicher Vertrag gem. § 11 BauGB
Städtebaulicher Vertrag • August 6th, 2021

Das Vertragsgebiet umfasst das Flurstück 1057 tlw. der Flur 1, Gemarkung Ketzin, im Geltungsbereich des Entwurfs des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans 05/21 „Am Fluss“, der Grundlage dieses Vertrages ist. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 22. Juli 2021 gefasst.

Übersichtsplan zum Bebauungsplan Lü 184
Städtebaulicher Vertrag • January 18th, 2010

über die Durchführung der notwendigen Erschließungsmaßnahmen und der privaten Be- grünungsmaßnahmen im Zuge der Realisierung des Bebauungsplanes Lü 184 – Einkaufszentrum nördlich Bövinghauser Straße-.

Inhalte Städtebaulicher Vertrag Siegenthalergut – Entwurf für Mitwirkung
Städtebaulicher Vertrag • October 30th, 2019

Als ergänzender Bestandteil der Planung Siegenthalergut und der Erarbeitung der Zone mit Planungspflicht (ZPP) wird ein sogenannter städtebaulicher Vertrag ausgearbeitet. Dieses als verwaltungsrechtlicher Ver- trag zu qualifizierendes Instrument regelt die Zusammenarbeit zwischen der Stadt Thun und den Investo- ren/Grundeigentümern, soweit nicht das geltende Planungs- und Baurecht sowie die ZPP hoheitliche Regeln aufstellen.

PRESSEINFORMATION
Städtebaulicher Vertrag • March 12th, 2021

Rund 165 geförderte Wohnungen, eine Kita und ein Platz werden gebaut Städtebaulicher Vertrag für GRAND CENTRAL Frankfurt unterzeichnet

Städtebaulicher Vertrag
Städtebaulicher Vertrag • February 18th, 2019

Die Gebäude im Bereich der Stichstraße Im Schellenkönig sowie die Stichstraße selbst wurden in den 1950er und 1960er Jahren auf Grundlage von Bebauungsplä- nen genehmigt und gebaut, die in nicht öffentlicher Sitzung beschlossen wurden (Nö- Bebauungspläne). Bei nichtöffentlich beschlossenen Bebauungsplänen ist grund- sätzlich davon auszugehen, dass diese formell nichtig sind. Im geltenden Bebau- ungsplan 1938/58 liegt die Stichstraße Im Schellenkönig sowie die unbebauten Grundstücksflächen der Flurstücke 2787/8 und 2787/9 der Eigentümer im Bauverbot. Da das geltende Planrecht auf Grund der tatsächlich vollzogenen Bebauung unge- eignet ist, die städtebauliche Entwicklung zu steuern und den Freiflächenerhalt unter Berücksichtigung des Rahmenplans Halbhöhenlagen zu sichern, ist eine Bebauungs- planänderung erforderlich.

Städtebaulicher Vertrag
Städtebaulicher Vertrag • November 17th, 2015

der Stadt Offenbach, vertreten durch den Magistrat, dieser vertreten durch den Oberbür- germeister, Herrn Horst Schneider, Berliner Straße 100, 63065 Offenbach

Städtebaulicher Vertrag
Städtebaulicher Vertrag • May 8th, 2015

Die Benedictus Klinik beabsichtigt in Feldafing auf dem Grundstück der Gemarkung Feldafing, Flur-Nrn. 215/4 eine Klinik zu bauen und zu betreiben sowie weitere Nutzungen zu verwirklichen. Die Grundstücke stehen im Eigentum der Benedictus Klinik. Auf den Grundstücken befinden sich derzeit noch Teile der ehemaligen Fernmeldeschule der Bundeswehr. Die bestehenden Gebäude sollen mit Ausnahme des „Villinos“, der bestehenden Heizzentrale und des Öllagers abgerissen werden. Diese beiden Gebäude werden für die angrenzende Bundeswehrnutzung bis zu deren Aufgabe benötigt.

Schliiffi AG, Balthasar Trüb Weg 18, 8610 Uster
Städtebaulicher Vertrag • August 30th, 2022

Um- oder Aufzonungen erhöhen den Wert eines Grundstückes erheblich. Gemäss § 19 des Mehr- wertausgleichsgesetzes MAG vom 28. Oktober 2019 haben Gemeinden den Ausgleich solcher Pla- nungsvorteile zu regeln (§ 19 Abs. 1 MAG). In der Stadt Uster wird auf Mehrwerte aus Auf- und Umzonungen eine Mehrwertabgabe von 30% des um 100 000 Franken gekürzten Mehrwertes erho- ben (§ 55 Abs. 3 BZO). Die Freifläche beträgt 1200 m2 (§ 55 Abs. 2 BZO).

MUSTER
Städtebaulicher Vertrag • June 3rd, 2003

wird entsprechend des Verweises∗ im Bebauungsplan Nr. 69 „Auf dem Osterberg“ auf Grundlage des § 11 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) folgender städtebau- licher Vertrag geschlossen.

Städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB
Städtebaulicher Vertrag • October 21st, 2019
Teil B
Städtebaulicher Vertrag • November 4th, 2010
ENTWURF, Stand Oktober 2018
Städtebaulicher Vertrag • November 1st, 2018
V57/2017
Städtebaulicher Vertrag • April 26th, 2017

Der Landkreis Helmstedt plant gemeinsam mit der Stadt Helmstedt die Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes nördlich der BAB 2 im Ortsteil Barmke. Im Rahmen der Bauleitpla- nung ist vorgesehen, das Planungsgebiet mit gewerblichen Anlagen im Sinne des § 8 Bau- nutzungsverordnung zu entwickeln.

Städtebaulicher Vertrag
Städtebaulicher Vertrag • March 16th, 2023

Die Stadt stellt derzeit östlich des Stadtteils Belle den Bebauungsplan Be 10 „Der Industriepark Lippe“ auf, der gemäß § 9 BauNVO ein eingeschränktes Industriegebiet festsetzt. Im Bebauungsplanverfahren ist festgestellt worden, dass in naturschutzrechtlicher Hinsicht bezüglich der Eingriffe in Natur und Landschaft Ausgleichsmaßnahmen erforderlich sind. Auch artenschutzrechtliche (vorgezogene) Ausgleichsmaßnahmen sind zur Vermeidung des Eintritts von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen notwendig.

Stadt Braunschweig
Städtebaulicher Vertrag • February 6th, 2017

Organisationseinheit: Datum: Dezernat III 06.02.2017 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz Beratungsfolge Sitzungstermin Status Planungs- und Umweltausschuss (Entscheidung) 08.02.2017 Ö

Städtebaulicher Vertrag gem. § 11 BauGB
Städtebaulicher Vertrag • September 9th, 2020

Das Vertragsgebiet umfasst das Flurstück 20 der Flur 10, Gemarkung Zachow, im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 01/15 „Wohnbebauung Bergstraße“, der Grundlage dieses Vertrages ist.

Städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 Baugesetzbuch (BauGB)
Städtebaulicher Vertrag • July 31st, 2020
Städtebaulicher Vertrag
Städtebaulicher Vertrag • March 19th, 2020

vertreten durch den Magistrat, dieser vertreten durch Herrn Oberbürgermeister Udo Bausch und Herrn Stadtrat Nils Kraft,

Entwurfsstand: April 2022
Städtebaulicher Vertrag • April 8th, 2022

Eine darüberhinausgehende Bindung an die Bewilligung von Wohnungsbaufördermitteln besteht nicht. Die Mietpreis- und Belegungsbindungen gelten insbesondere auch dann, wenn die Vorhabenträgerin auf die Einreichung eines bewilligungsfähigen Antrags auf Förderung für die zu errichtenden mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen verzichtet, einen solchen eingereichten Antrag vor Bewilligung zurückzieht oder auf die bewilligte Förderung verzichtet oder soweit aufgrund eines sonst von der Vorhabenträgerin zu vertretenden Umstands die Förderung nicht in dem beantragten Umfang bewilligt wird.

Beratungsvorlage
Städtebaulicher Vertrag • February 16th, 2021

Zur Ermöglichung der Bebauung des Grundstück Flst-Nr. 158/6 (ehem. Straußi) zur Schaffung von Wohnraum im Zuge der innerstädtischen Nachverdichtung läuft bekanntlich das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans „Nördlich Lindenplatz“.

Städtebaulicher Vertrag
Städtebaulicher Vertrag • April 20th, 2009
Städtebaulicher Vertrag
Städtebaulicher Vertrag • March 16th, 2023

Der Vorhabenträger ist bestrebt den Grundbesitz Bahnhofstraße 28 und 28a in Wirges zu erwerben, rückzubauen und einer neuen städtebaulichen Konzeption zuzuführen. Im Zuge dieser innenstädtisch gelegenen Revitalisierung ist insbesondere die Entwicklung großflächigen Einzelhandels zusammen mit einem Ärztehaus, einem Hotel und angeschlossener Gastronomie beabsichtigt. Neben der beabsichtigten Aus- und Einfahrt aus bzw. in die angrenzende Samoborstraße wird die verkehrliche Erschließung des Areals als Alternative zur Schlesischen Straße über die Bahnhofstraße angestrebt.

Städtebaulicher Vertrag gem. § 11 BauGB
Städtebaulicher Vertrag • November 30th, 2021

Das Vertragsgebiet umfasst das Flurstück 43 der Flur 10, Gemarkung Ketzin, im Geltungsbereich des Entwurfs des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 08/21

Städtebaulicher Vertag
Städtebaulicher Vertrag • February 15th, 2019
Städtebaulicher Vertrag‌
Städtebaulicher Vertrag • March 16th, 2023

Die Vorhabensträgerin/Investorin plant das Repowering der Windenergieanlage (WEA) im Baufenster B2 des bestehenden Bebauungsplanes „Windpark am Galgenberg – Neufas- sung I“ durch eine WEA der aktuellen Generation mit einer Nennleistung von 3,0-3,5 MW. Sie verpflichtet sich zur Errichtung und zum Betrieb der WEA, sofern die hierfür notwendigen Genehmigungen erreicht werden können und eine wirtschaftliche Realisierung erfolgen kann. Zur Umsetzung des Projekts bedarf es einer Änderung des Bebauungsplanes, diese ist Gegenstand des Vertrags. Eigentümer der betroffenen Flächen sind Privatperson, nämlich für die WEA einerseits und für Abstandsflächen andererseits. Die naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächen stellt die Gemeinde gegen Entgelt zur Verfügung.

STÄDTEBAULICHER VERTRAG
Städtebaulicher Vertrag • August 29th, 2018

Die Stadt beabsichtigt für die Grundstücke (gemäß Anlage 1) die Aufstellung eines Bebauungsplans „Verlängerung Humperdinckstraße und Hohe Bell“ (Nr. 5/17). Auf dessen Grundlage soll ein allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden.