VERWALTUNGSVEREINBARUNGVerwaltungsvereinbarung • March 16th, 2023
Contract Type FiledMarch 16th, 2023Alle Kinder haben ein Recht auf ein gesundes und gewaltfreies Aufwachsen. Säuglinge und Kleinkinder sind besonders verletzlich und damit schutzbedürf- tig. Die ersten Lebensmonate und -jahre sind von herausragender Bedeutung für die gesamte weitere Entwicklung des Kindes. Gerade in dieser Zeit ist es wichtig, (werdende) Eltern zu unterstützen, um die Eltern-Kind-Beziehung förderlich zu gestalten.
ENTWURFVerwaltungsvereinbarung • July 16th, 2019
Contract Type FiledJuly 16th, 2019- für Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat in EURODAC registriert wur- den und im Inland aufgegriffen werden oder ein Asylgesuch stellen, die Zu- ständigkeitsprüfung nach der Dublin III - Verordnung in einem beschleunigten Verfahren abzuschließen;
Verwaltungsvereinbarung zwischen demVerwaltungsvereinbarung • March 16th, 2023
Contract Type FiledMarch 16th, 2023
ContractVerwaltungsvereinbarung • March 16th, 2023
Contract Type FiledMarch 16th, 2023
Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024Verwaltungsvereinbarung • June 19th, 2019
Contract Type FiledJune 19th, 2019Die fortschreitende Digitalisierung aller Lebensbereiche stellt eine zentrale strukturelle Herausforderung für die Bildung junger Menschen am Bildungsstandort Deutschland dar. Es ist eine der großen Zukunftsaufgaben, die Schülerinnen und Schüler an den Schulen in Deutschland umfassend auf die Digitalisierung in allen Lebensbereichen vorzubereiten. Die Bundesregierung und die Regierungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland einschließlich der Kommunen arbeiten bei dieser Zukunftsaufgabe zusammen und setzen einen abgestimmten Innovationsimpuls. Damit sollen die bestehenden Entwicklungen an den Schulen entscheidend unterstützt werden, um die Voraussetzungen für Bildung in der digitalen Welt bundesweit und nachhaltig spürbar zu verbessern.
Verwaltungsvereinbarung zwischen demVerwaltungsvereinbarung • March 16th, 2023
Contract Type FiledMarch 16th, 2023Bund und Länder arbeiten auf dem Gebiet der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik im Schulbereich im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten zusammen und verständigen sich auf folgende gemeinsame Ziele der deutschen schulischen Arbeit im Ausland:
VerwaltungsvereinbarungVerwaltungsvereinbarung • March 16th, 2023
Contract Type FiledMarch 16th, 2023Ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote ermöglichen die individuelle Förderung der Grundschülerinnen und Grundschüler und tragen damit zugleich zu mehr Teilhabechancen in Deutschland bei. Darüber hinaus stellen sie eine wichtige Voraussetzung für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie dar und tragen auf diese Weise zur Sicherung der Fachkräftegewinnung sowie zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland bei. Daher wurde im Koalitionsvertrag zwi- schen CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode vereinbart, dass bis 2025 ein Rechtsan- spruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder1 eingeführt wird.
Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Artikel 91b Abs. 1 Nr. 2 des Grundgesetzes über den Hochschulpakt 2020Verwaltungsvereinbarung • March 16th, 2015
Contract Type FiledMarch 16th, 2015Die Bundesregierung und die Regierungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland setzen ihre gemeinsamen Anstrengungen in der Förderung der Wissenschaft fort. Sie beschließen, vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch ihre gesetzgebenden Körperschaften, auf der Grundlage von Artikel 91b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Grundgesetzes und in Fortsetzung der Verwaltungsvereinbarungen über den Hochschulpakt 2020 vom 20. August 2007 für die erste Programmphase und vom 24. Juni 2009, zuletzt geändert durch Beschluss der Regierungschefinnen und –chefs von Bund und Ländern vom 13. Juni 2013, für die zweite Programmphase, die folgende ergänzende Verwaltungsvereinbarung, die den Zeitraum vom
VerwaltungsvereinbarungVerwaltungsvereinbarung • March 16th, 2023
Contract Type FiledMarch 16th, 2023Mit dem Investitionsprogramm „Zukunft Bildung und Betreuung“ soll die Schaffung einer modernen Infrastruktur im Ganztagsschulbereich unterstützt und der Anstoß für ein bedarfsorientiertes Angebot in allen Regionen gegeben werden. Die Qualitätsverbesserung unseres Bildungssystems hat eine nachhaltige gesamtwirtschaftliche Dimension. Durch eine frühzeitige und individuelle Förderung aller Potenziale in der Schule wird ein entscheidender Beitrag für eine gute Qualifizierung für die zukünftige Erwerbsarbeit geleistet. Dadurch kann der steigende Bedarf an qualifizierten Erwerbspersonen besser gedeckt, zugleich kann das vorhandene Potential an gut ausgebildeten Arbeitskräften besser ausgeschöpft werden und es können neue zukunftssichere Arbeitsplätze entstehen. Ziel des Programms ist es zusätzliche Ganztagsschulen zu schaffen und bestehende Ganztagsschulen qualitativ weiterzuentwickeln.
VERWALTUNGSVEREINBARUNGVerwaltungsvereinbarung • July 24th, 2019
Contract Type FiledJuly 24th, 2019In vielen Regionen Deutschlands hat sich in den vergangenen Jahren im Bereich der Schul- infrastruktur, deren Errichtung und Instandhaltung eine Aufgabe der kommunalen Schulträger ist, ein erheblicher Sanierungs- und Modernisierungsrückstand entwickelt. Viele Länder ha- ben darauf in ihrer Zuständigkeit für eine aufgabenangemessene finanzielle Ausstattung der Kommunen und der Aufgaben- und Ausgabenverantwortung für die Bildungspolitik bereits mit eigenen Programmen zur Verbesserung der Bildungsinfrastruktur reagiert. Insbesondere finanzschwachen Kommunen fällt es dennoch schwer, den Sanierungsstau aufzulösen.
Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Artikel 91b Absatz 1 Nummer 2 des Grundgesetzes über ein gemeinsames ProgrammVerwaltungsvereinbarung • November 8th, 2010
Contract Type FiledNovember 8th, 2010Die Bundesregierung und die Regierungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland setzen ihre gemeinsamen Anstrengungen in der Förderung von Wissenschaft und Forschung fort und beschließen, vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch ihre gesetzgebenden Körperschaften, auf der Grundlage von Artikel 91b Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 GG die Verwaltungsvereinbarungen über den Hochschulpakt 2020 vom 20. August 2007 (BAnz. S. 7480) und vom 4. Juni 2009 (BAnz. S. 2419) um ein drittes Programm für bessere Studienbedingungen und mehr Qualität in der Lehre zu ergänzen. Damit greifen sie die Empfehlungen des Wissenschaftsrats zur Qualitätsverbesserung von Lehre und Studium vom 4. Juli 2008 auf und tragen zur Umsetzung der Beschlüsse der Regierungschefs von Bund und Ländern vom 22. Oktober 2008 und 16. Dezember 2009 bei, nach denen auf dem Weg zum Zehn-Prozent-Ziel für Bildung und Forschung zusätzliche Mittel für die Qualitätssicherung und -verbesserung der Hochschullehre und die Verbesserung der Bet
Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und LändernVerwaltungsvereinbarung • March 16th, 2023
Contract Type FiledMarch 16th, 2023über die Zusammenarbeit bei der Erschließung, bei der Pflege und der Bereitstellung von einheitlichen und fachlich abgesicherten Informationen über Eigenschaften von Gefahrstoffen (Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse) sowie dem Aufbau eines gemeinsamen zentralen Stoffdatenpools Bund/Länder (GSBL)
ContractVerwaltungsvereinbarung • March 16th, 2023
Contract Type FiledMarch 16th, 2023Drei Kommunen haben Verwaltungsvereinbarung unterzeichnet – Planung der Infrastruktur rund um den Haltepunkt Wallau kann beginnen
Verwaltungsvereinbarung über die gegenseitige Information und Zusammenarbeit zur Vermeidung von Schuldistanz / SchulversäumnissenVerwaltungsvereinbarung • July 15th, 2015
Contract Type FiledJuly 15th, 2015Die Bezeichnung Schuldistanz / Schulversäumnis orientiert sich an der Definition des Bereiches Schule, wonach sich der Begriff „Distanzierte“ auf die Schülerinnen und Schüler mit mehr als 5 Fehltagen in einem Schulhalbjahr bezieht. Dabei spielt es keine Rolle, ob Fehltage entschuldigt oder unentschuldigt sind.
VerwaltungsvereinbarungVerwaltungsvereinbarung • December 17th, 2020
Contract Type FiledDecember 17th, 2020schließen folgende Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Projekten zur Stär- kung der Digitalen Souveränität von Bund und Ländern. Die gemeinsame Aufgabe der digitalen Souveränität für Bund und Länder ergibt sich aus den Beschlüssen 2020 / 7 und 2020 / 19 des IT-Planungsrats vom 25.03.2020 und 04.05.2020, sowie des Beschlusses 2020/01 des IT-Rats vom 24.03.2020.
Verwaltungsvereinbarung zwischen demVerwaltungsvereinbarung • September 9th, 2020
Contract Type FiledSeptember 9th, 2020
Liechtensteinisches LandesgesetzblattVerwaltungsvereinbarung • October 25th, 2017
Contract Type FiledOctober 25th, 2017
VerwaltungsvereinbarungVerwaltungsvereinbarung • November 23rd, 2012
Contract Type FiledNovember 23rd, 2012
VerwaltungsvereinbarungVerwaltungsvereinbarung • February 2nd, 2015
Contract Type FiledFebruary 2nd, 2015Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und die Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, schließen folgende Vereinbarung:
BeschlussvorlageVerwaltungsvereinbarung • December 17th, 2019
Contract Type FiledDecember 17th, 2019
Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Artikel 91b Absatz 1 des GrundgesetzesVerwaltungsvereinbarung • March 16th, 2023
Contract Type FiledMarch 16th, 2023Als innovationsstarkes Land ist Deutschland dauerhaft auf exzellent ausgebildete akademische Fachkräfte angewiesen. Sie sind wesentlich für die wissenschaftliche, wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung des Landes. Die Förderung der strategischen Weiterentwicklung des Wissenschaftsstandorts Deutschlands mit Hochschulen auch von internationaler Anziehungskraft, die die junge Generation qualitativ hochwertig ausbilden, ist von überregionaler Bedeutung.
ContractVerwaltungsvereinbarung • December 3rd, 2020
Contract Type FiledDecember 3rd, 2020
VerwaltungsvereinbarungVerwaltungsvereinbarung • April 16th, 2009
Contract Type FiledApril 16th, 2009Mit dem Zukunftsinvestitionsprogramm Mecklenburg-Vorpommern zur Umsetzung des Zukunftsin- vestitionsgesetzes (ZuInvG) werden im Land Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 316 Mio. € Investitionen in Bildung und Infrastruktur auf den Weg gebracht. Davon entfallen 70 % auf kom- munalbezogene Investitionen, wovon 90,6 Mio. € vom Land für kommunale Investitionen veraus- gabt werden sollen. Darüber hinaus erhalten die Kommunen in einem Bewilligungsrahmen von 130,6 Mio. € Zuwendungen in Form von pauschalen Zuweisungen. Daran beteiligen sich der Bund
Mitteilung des SenatsVerwaltungsvereinbarung • December 14th, 2020
Contract Type FiledDecember 14th, 2020Verwaltungsvereinbarung zwischen den Ländern in der Bundesrepublik Deutsch- land zur Einrichtung einer Ständigen wissenschaftlichen Kommission der Kultus- ministerkonferenz
Verwaltungsvereinbarung über die Zusammenarbeit im Rahmen einer Jugendberufsagentur in der Freien Hansestadt BremenVerwaltungsvereinbarung • March 10th, 2022
Contract Type FiledMarch 10th, 2022
VerwaltungsvereinbarungVerwaltungsvereinbarung • September 21st, 2007
Contract Type FiledSeptember 21st, 2007Grundlage des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ ist die Verstän- digung zwischen Bund , Ländern und Kommunen, die Kindertagesbetreuung (Tagesein- richtungen und Tagespflege), ausgerichtet an einem bundesweit durchschnittlichen Be- darf für 35 v. H. der unter dreijährigen Kinder, bis 2013 auszubauen, so dass dann ins- gesamt rund 750.000 Plätze bereit stehen. Dabei sind Investitionen für qualitative Ver- besserungen der bestehenden Angebote im Rahmen der Sicherung der bedarfsgerech- ten Kindertagesbetreuungsinfrastruktur einzubeziehen. Der Bund wird sich auf der Grundlage des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes - KBFG – an dem in der Ausbau- phase entstehenden Investitionsbedarf entsprechend dieser Verwaltungsvereinbarung beteiligen.
Verwaltungsvereinbarung der Länder zur Regelung des Betriebes einer gemeinsamen Servicestelle „Koordinierung von Aufgaben der Stofflichen Marktüberwachung“Verwaltungsvereinbarung • May 22nd, 2018
Contract Type FiledMay 22nd, 2018Die Marktüberwachung gefährlicher Stoffe als solche und in Produkten steht vor immer neuen Her- ausforderungen und sieht sich mit einem stetigen Aufgabenzuwachs konfrontiert.
Verwaltungsvereinbarung zwischenVerwaltungsvereinbarung • March 10th, 2006
Contract Type FiledMarch 10th, 2006als zuständige Behörden gemäß Artikel 9 des Rahmenabkommens vom 22. Juli 2005 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich, im Folgenden als "Rah- menabkommen" bezeichnet -
Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Artikel 91b Absatz 1 des GrundgesetzesVerwaltungsvereinbarung • January 17th, 2022
Contract Type FiledJanuary 17th, 2022Die Bundesregierung und die Regierungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland schließen, vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch ihre gesetzgebenden Körperschaften, auf der Grundlage von Artikel 91b Absatz 1 des Grundgesetzes die nachfolgende Verwal- tungsvereinbarung.
Änderung der Verwaltungs- vereinbarung mit dem Deut- schen Patentamt vomVerwaltungsvereinbarung • March 3rd, 2006
Contract Type FiledMarch 3rd, 2006
VerwaltungsvereinbarungVerwaltungsvereinbarung • March 16th, 2023
Contract Type FiledMarch 16th, 2023betreffend gemeinsamer Durchführung der Grund-, Kader- und Spezialistenausbildung im Zivilschutz (Ausbildungsvereinbarung Zivilschutz)
VerwaltungsvereinbarungVerwaltungsvereinbarung • May 24th, 2016
Contract Type FiledMay 24th, 2016über das Verfahren und die Entschädigung bei Einzelaufträgen der Unfallver- sicherungsträger nach § 189 SGB VII i. V. m. §§ 88 ff SGB X (VV Einzelauftrag)
ContractVerwaltungsvereinbarung • March 30th, 2020
Contract Type FiledMarch 30th, 2020schließen folgende Verwaltungsvereinbarung für die Gewährung von Soforthilfen des Bundes als Billigkeitsleistungen für „Corona-Soforthilfen insbesondere für kleine Unternehmen und Soloselbständige“. Das Programm wird durch die Länder ausgeführt.
ZwischenVerwaltungsvereinbarung • September 11th, 2015
Contract Type FiledSeptember 11th, 2015den Erzdiözesen München-Freising und Bamberg sowie den Diözesen Augsburg, Eichstätt, Passau, Regensburg und Würzburg, handelnd mit Zustimmung des Heiligen Stuhles und vertreten durch Seine Eminenz, den Hochwürdigsten Herrn Erzbischof Joseph Kardinal Ratzinger,
VerwaltungsvereinbarungVerwaltungsvereinbarung • June 14th, 2012
Contract Type FiledJune 14th, 2012Alle Kinder haben ein Recht auf ein gesundes und gewaltfreies Aufwachsen. Säuglinge und Kleinkinder sind besonders verletzlich und damit schutzbedürftig. Daher ist es wichtig, die ersten Lebensmonate und ‐jahre im Blick zu haben. Diese sind von herausragender Bedeu‐ tung für die gesamte weitere Entwicklung des Kindes. Die meisten Kinder wachsen in behüte‐ ten und liebevollen Verhältnissen auf, manche werden jedoch in belastende Lebensumstän‐ de hineingeboren. In diesen Fällen sind Frühe Hilfen ein Mittel, die Eltern bei der Wahrneh‐ mung ihrer Erziehungsverantwortung zu unterstützen und damit auch präventiv und wirksam Vernachlässigung und Misshandlung vorzubeugen. Viel Leid kann verhindert werden, wenn wir ‐ die Gesellschaft und alle einzelnen ‐ Verantwortung für das gesunde Aufwachsen von Kindern übernehmen.1