Verwaltungsvereinbarung Sample Contracts

VERWALTUNGSVEREINBARUNG
Verwaltungsvereinbarung • March 16th, 2023

Alle Kinder haben ein Recht auf ein gesundes und gewaltfreies Aufwachsen. Säuglinge und Kleinkinder sind besonders verletzlich und damit schutzbedürf- tig. Die ersten Lebensmonate und -jahre sind von herausragender Bedeutung für die gesamte weitere Entwicklung des Kindes. Gerade in dieser Zeit ist es wichtig, (werdende) Eltern zu unterstützen, um die Eltern-Kind-Beziehung förderlich zu gestalten.

ENTWURF
Verwaltungsvereinbarung • July 16th, 2019

- für Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat in EURODAC registriert wur- den und im Inland aufgegriffen werden oder ein Asylgesuch stellen, die Zu- ständigkeitsprüfung nach der Dublin III - Verordnung in einem beschleunigten Verfahren abzuschließen;

Verwaltungsvereinbarung zwischen dem
Verwaltungsvereinbarung • March 16th, 2023
Contract
Verwaltungsvereinbarung • March 16th, 2023
Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024
Verwaltungsvereinbarung • June 19th, 2019

Die fortschreitende Digitalisierung aller Lebensbereiche stellt eine zentrale strukturelle Herausforderung für die Bildung junger Menschen am Bildungsstandort Deutschland dar. Es ist eine der großen Zukunftsaufgaben, die Schülerinnen und Schüler an den Schulen in Deutschland umfassend auf die Digitalisierung in allen Lebensbereichen vorzubereiten. Die Bundesregierung und die Regierungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland einschließlich der Kommunen arbeiten bei dieser Zukunftsaufgabe zusammen und setzen einen abgestimmten Innovationsimpuls. Damit sollen die bestehenden Entwicklungen an den Schulen entscheidend unterstützt werden, um die Voraussetzungen für Bildung in der digitalen Welt bundesweit und nachhaltig spürbar zu verbessern.

Verwaltungsvereinbarung zwischen dem
Verwaltungsvereinbarung • March 16th, 2023

Bund und Länder arbeiten auf dem Gebiet der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik im Schulbereich im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten zusammen und verständigen sich auf folgende gemeinsame Ziele der deutschen schulischen Arbeit im Ausland:

Verwaltungsvereinbarung
Verwaltungsvereinbarung • March 16th, 2023

Ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote ermöglichen die individuelle Förderung der Grundschülerinnen und Grundschüler und tragen damit zugleich zu mehr Teilhabechancen in Deutschland bei. Darüber hinaus stellen sie eine wichtige Voraussetzung für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie dar und tragen auf diese Weise zur Sicherung der Fachkräftegewinnung sowie zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland bei. Daher wurde im Koalitionsvertrag zwi- schen CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode vereinbart, dass bis 2025 ein Rechtsan- spruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder1 eingeführt wird.

Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Artikel 91b Abs. 1 Nr. 2 des Grundgesetzes über den Hochschulpakt 2020
Verwaltungsvereinbarung • March 16th, 2015

Die Bundesregierung und die Regierungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland setzen ihre gemeinsamen Anstrengungen in der Förderung der Wissenschaft fort. Sie beschließen, vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch ihre gesetzgebenden Körperschaften, auf der Grundlage von Artikel 91b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Grundgesetzes und in Fortsetzung der Verwaltungsvereinbarungen über den Hochschulpakt 2020 vom 20. August 2007 für die erste Programmphase und vom 24. Juni 2009, zuletzt geändert durch Beschluss der Regierungschefinnen und –chefs von Bund und Ländern vom 13. Juni 2013, für die zweite Programmphase, die folgende ergänzende Verwaltungsvereinbarung, die den Zeitraum vom

Verwaltungsvereinbarung
Verwaltungsvereinbarung • March 16th, 2023

Mit dem Investitionsprogramm „Zukunft Bildung und Betreuung“ soll die Schaffung einer modernen Infrastruktur im Ganztagsschulbereich unterstützt und der Anstoß für ein bedarfsorientiertes Angebot in allen Regionen gegeben werden. Die Qualitätsverbesserung unseres Bildungssystems hat eine nachhaltige gesamtwirtschaftliche Dimension. Durch eine frühzeitige und individuelle Förderung aller Potenziale in der Schule wird ein entscheidender Beitrag für eine gute Qualifizierung für die zukünftige Erwerbsarbeit geleistet. Dadurch kann der steigende Bedarf an qualifizierten Erwerbspersonen besser gedeckt, zugleich kann das vorhandene Potential an gut ausgebildeten Arbeitskräften besser ausgeschöpft werden und es können neue zukunftssichere Arbeitsplätze entstehen. Ziel des Programms ist es zusätzliche Ganztagsschulen zu schaffen und bestehende Ganztagsschulen qualitativ weiterzuentwickeln.

VERWALTUNGSVEREINBARUNG
Verwaltungsvereinbarung • July 24th, 2019

In vielen Regionen Deutschlands hat sich in den vergangenen Jahren im Bereich der Schul- infrastruktur, deren Errichtung und Instandhaltung eine Aufgabe der kommunalen Schulträger ist, ein erheblicher Sanierungs- und Modernisierungsrückstand entwickelt. Viele Länder ha- ben darauf in ihrer Zuständigkeit für eine aufgabenangemessene finanzielle Ausstattung der Kommunen und der Aufgaben- und Ausgabenverantwortung für die Bildungspolitik bereits mit eigenen Programmen zur Verbesserung der Bildungsinfrastruktur reagiert. Insbesondere finanzschwachen Kommunen fällt es dennoch schwer, den Sanierungsstau aufzulösen.

Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Artikel 91b Absatz 1 Nummer 2 des Grundgesetzes über ein gemeinsames Programm
Verwaltungsvereinbarung • November 8th, 2010

Die Bundesregierung und die Regierungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland setzen ihre gemeinsamen Anstrengungen in der Förderung von Wissenschaft und Forschung fort und beschließen, vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch ihre gesetzgebenden Körperschaften, auf der Grundlage von Artikel 91b Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 GG die Verwaltungsvereinbarungen über den Hochschulpakt 2020 vom 20. August 2007 (BAnz. S. 7480) und vom 4. Juni 2009 (BAnz. S. 2419) um ein drittes Programm für bessere Studienbedingungen und mehr Qualität in der Lehre zu ergänzen. Damit greifen sie die Empfehlungen des Wissenschaftsrats zur Qualitätsverbesserung von Lehre und Studium vom 4. Juli 2008 auf und tragen zur Umsetzung der Beschlüsse der Regierungschefs von Bund und Ländern vom 22. Oktober 2008 und 16. Dezember 2009 bei, nach denen auf dem Weg zum Zehn-Prozent-Ziel für Bildung und Forschung zusätzliche Mittel für die Qualitätssicherung und -verbesserung der Hochschullehre und die Verbesserung der Bet

Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern
Verwaltungsvereinbarung • March 16th, 2023

über die Zusammenarbeit bei der Erschließung, bei der Pflege und der Bereitstellung von einheitlichen und fachlich abgesicherten Informationen über Eigenschaften von Gefahrstoffen (Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse) sowie dem Aufbau eines gemeinsamen zentralen Stoffdatenpools Bund/Länder (GSBL)

Contract
Verwaltungsvereinbarung • March 16th, 2023

Drei Kommunen haben Verwaltungsvereinbarung unterzeichnet – Planung der Infrastruktur rund um den Haltepunkt Wallau kann beginnen

Verwaltungsvereinbarung über die gegenseitige Information und Zusammenarbeit zur Vermeidung von Schuldistanz / Schulversäumnissen
Verwaltungsvereinbarung • July 15th, 2015

Die Bezeichnung Schuldistanz / Schulversäumnis orientiert sich an der Definition des Bereiches Schule, wonach sich der Begriff „Distanzierte“ auf die Schülerinnen und Schüler mit mehr als 5 Fehltagen in einem Schulhalbjahr bezieht. Dabei spielt es keine Rolle, ob Fehltage entschuldigt oder unentschuldigt sind.

Verwaltungsvereinbarung
Verwaltungsvereinbarung • December 17th, 2020

schließen folgende Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Projekten zur Stär- kung der Digitalen Souveränität von Bund und Ländern. Die gemeinsame Aufgabe der digitalen Souveränität für Bund und Länder ergibt sich aus den Beschlüssen 2020 / 7 und 2020 / 19 des IT-Planungsrats vom 25.03.2020 und 04.05.2020, sowie des Beschlusses 2020/01 des IT-Rats vom 24.03.2020.

Verwaltungsvereinbarung zwischen dem
Verwaltungsvereinbarung • September 9th, 2020
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Verwaltungsvereinbarung • October 25th, 2017
Verwaltungsvereinbarung
Verwaltungsvereinbarung • November 23rd, 2012
Verwaltungsvereinbarung
Verwaltungsvereinbarung • February 2nd, 2015

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und die Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, schließen folgende Vereinbarung:

Beschlussvorlage
Verwaltungsvereinbarung • December 17th, 2019
Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Artikel 91b Absatz 1 des Grundgesetzes
Verwaltungsvereinbarung • March 16th, 2023

Als innovationsstarkes Land ist Deutschland dauerhaft auf exzellent ausgebildete akademische Fachkräfte angewiesen. Sie sind wesentlich für die wissenschaftliche, wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung des Landes. Die Förderung der strategischen Weiterentwicklung des Wissenschaftsstandorts Deutschlands mit Hochschulen auch von internationaler Anziehungskraft, die die junge Generation qualitativ hochwertig ausbilden, ist von überregionaler Bedeutung.

Contract
Verwaltungsvereinbarung • December 3rd, 2020
Verwaltungsvereinbarung
Verwaltungsvereinbarung • April 16th, 2009

Mit dem Zukunftsinvestitionsprogramm Mecklenburg-Vorpommern zur Umsetzung des Zukunftsin- vestitionsgesetzes (ZuInvG) werden im Land Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 316 Mio. € Investitionen in Bildung und Infrastruktur auf den Weg gebracht. Davon entfallen 70 % auf kom- munalbezogene Investitionen, wovon 90,6 Mio. € vom Land für kommunale Investitionen veraus- gabt werden sollen. Darüber hinaus erhalten die Kommunen in einem Bewilligungsrahmen von 130,6 Mio. € Zuwendungen in Form von pauschalen Zuweisungen. Daran beteiligen sich der Bund

Mitteilung des Senats
Verwaltungsvereinbarung • December 14th, 2020

Verwaltungsvereinbarung zwischen den Ländern in der Bundesrepublik Deutsch- land zur Einrichtung einer Ständigen wissenschaftlichen Kommission der Kultus- ministerkonferenz

Verwaltungsvereinbarung
Verwaltungsvereinbarung • September 21st, 2007

Grundlage des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ ist die Verstän- digung zwischen Bund , Ländern und Kommunen, die Kindertagesbetreuung (Tagesein- richtungen und Tagespflege), ausgerichtet an einem bundesweit durchschnittlichen Be- darf für 35 v. H. der unter dreijährigen Kinder, bis 2013 auszubauen, so dass dann ins- gesamt rund 750.000 Plätze bereit stehen. Dabei sind Investitionen für qualitative Ver- besserungen der bestehenden Angebote im Rahmen der Sicherung der bedarfsgerech- ten Kindertagesbetreuungsinfrastruktur einzubeziehen. Der Bund wird sich auf der Grundlage des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes - KBFG – an dem in der Ausbau- phase entstehenden Investitionsbedarf entsprechend dieser Verwaltungsvereinbarung beteiligen.

Verwaltungsvereinbarung der Länder zur Regelung des Betriebes einer gemeinsamen Servicestelle „Koordinierung von Aufgaben der Stofflichen Marktüberwachung“
Verwaltungsvereinbarung • May 22nd, 2018

Die Marktüberwachung gefährlicher Stoffe als solche und in Produkten steht vor immer neuen Her- ausforderungen und sieht sich mit einem stetigen Aufgabenzuwachs konfrontiert.

Verwaltungsvereinbarung zwischen
Verwaltungsvereinbarung • March 10th, 2006

als zuständige Behörden gemäß Artikel 9 des Rahmenabkommens vom 22. Juli 2005 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich, im Folgenden als "Rah- menabkommen" bezeichnet -

Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Artikel 91b Absatz 1 des Grundgesetzes
Verwaltungsvereinbarung • January 17th, 2022

Die Bundesregierung und die Regierungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland schließen, vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch ihre gesetzgebenden Körperschaften, auf der Grundlage von Artikel 91b Absatz 1 des Grundgesetzes die nachfolgende Verwal- tungsvereinbarung.

Änderung der Verwaltungs- vereinbarung mit dem Deut- schen Patentamt vom
Verwaltungsvereinbarung • March 3rd, 2006
Verwaltungsvereinbarung
Verwaltungsvereinbarung • March 16th, 2023

betreffend gemeinsamer Durchführung der Grund-, Kader- und Spezialistenausbildung im Zivilschutz (Ausbildungsvereinbarung Zivilschutz)

Verwaltungsvereinbarung
Verwaltungsvereinbarung • May 24th, 2016

über das Verfahren und die Entschädigung bei Einzelaufträgen der Unfallver- sicherungsträger nach § 189 SGB VII i. V. m. §§ 88 ff SGB X (VV Einzelauftrag)

Contract
Verwaltungsvereinbarung • March 30th, 2020

schließen folgende Verwaltungsvereinbarung für die Gewährung von Soforthilfen des Bundes als Billigkeitsleistungen für „Corona-Soforthilfen insbesondere für kleine Unternehmen und Soloselbständige“. Das Programm wird durch die Länder ausgeführt.

Zwischen
Verwaltungsvereinbarung • September 11th, 2015

den Erzdiözesen München-Freising und Bamberg sowie den Diözesen Augsburg, Eichstätt, Passau, Regensburg und Würzburg, handelnd mit Zustimmung des Heiligen Stuhles und vertreten durch Seine Eminenz, den Hochwürdigsten Herrn Erzbischof Joseph Kardinal Ratzinger,

Verwaltungsvereinbarung
Verwaltungsvereinbarung • June 14th, 2012

Alle Kinder haben ein Recht auf ein gesundes und gewaltfreies Aufwachsen. Säuglinge und Kleinkinder sind besonders verletzlich und damit schutzbedürftig. Daher ist es wichtig, die ersten Lebensmonate und ‐jahre im Blick zu haben. Diese sind von herausragender Bedeu‐ tung für die gesamte weitere Entwicklung des Kindes. Die meisten Kinder wachsen in behüte‐ ten und liebevollen Verhältnissen auf, manche werden jedoch in belastende Lebensumstän‐ de hineingeboren. In diesen Fällen sind Frühe Hilfen ein Mittel, die Eltern bei der Wahrneh‐ mung ihrer Erziehungsverantwortung zu unterstützen und damit auch präventiv und wirksam Vernachlässigung und Misshandlung vorzubeugen. Viel Leid kann verhindert werden, wenn wir ‐ die Gesellschaft und alle einzelnen ‐ Verantwortung für das gesunde Aufwachsen von Kindern übernehmen.1