ACON ORMW Frist-Definition

ACON ORMW Frist. “ bedeutet 24 Stunden vor dem spätesten Zeitpunkt, der laut den Bedingungen der entsprechenden Obligatorischen Reorganisation mit Wahlmöglichkeiten für die wirksame Ausübung einer erlaubten Wahlmöglichkeit (gegenüber dem Emittenten des betreffenden Unterliegenden Wertpapiers oder der Unterliegenden Wertpapiere oder einer anderen betreffenden Partei) durch den Inhaber des betreffenden Unterliegenden Wertpapiers oder der Unterliegenden Wertpapiere bezüglich dieser Obligatorischen Reorganisation mit Wahlmöglichkeiten gilt.