Aufsichtsbehörde-Definition

Aufsichtsbehörde. “ bezeichnet eine unabhängige staatliche Stelle, die nach geltendem Recht für die Überwachung der Einhaltung der Datenschutzgesetze und -verordnungen eingerichtet wurden.
Aufsichtsbehörde. “ steht für jede Behörde, die dafür zuständig ist, die Anwendung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen in Sachen Schutz der personenbezogenen Daten in Bezug auf die anhand des Dienstes erfolgte Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden zu beaufsichtigen und gewährleisten.
Aufsichtsbehörde. “ ist gem. Art. 4 Abs. 21 DSGVO eine von einem Mitgliedstaat gem. Art. 51 DSGVO eingerichtete unabhängige staatliche Stelle.

Examples of Aufsichtsbehörde in a sentence

  • Auf Anfrage stellt er diese Unterlagen auch der zuständigen Aufsichtsbehörde zur Verfügung.

  • Diese Vereinbarung bedarf der Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde im Sinne der §§ 24, 27 GKG.

  • Eine Unterzeichnung einer Verschwiegenheitsverpflichtung ist nicht erforderlich, wenn diese Aufsichtsbehörde einer berufsrechtlichen oder gesetzlichen Verschwiegenheit unterliegt, bei der ein Verstoß nach dem Strafgesetzbuch strafbewehrt ist.

  • Vor der Schlusszahlung muss die Fondsleitung die Bewilligung der Aufsichtsbehörde einholen.

  • In diesen Fällen unterrichtet der Datenexporteur die zuständige Aufsichtsbehörde über derartige Verstöße.


More Definitions of Aufsichtsbehörde

Aufsichtsbehörde. “: die Datenschutzbehörde, die für die Regulierung der Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch den Verantwortlichen zuständig ist. „Verkauf“ oder „verkaufen“: Verkauf, Vermietung, Freigabe, Offenlegung, Verbreitung, Bereitstellung, Übertragung bzw. jede sonstige mündliche, schriftliche, elektronische oder anderweitige Übermittlung von personenbezogenen Daten an einen Dritten für geschäftliche Zwecke dieses Dritten, und zwar unabhängig davon, ob dafür eine Gegenleistung in Geld oder eine sonstige Gegenleistung gewährt wird.
Aufsichtsbehörde. “ bezeichnet eine unabhängige öffentliche Behörde, die von einem Mitgliedstaat gemäß Artikel 51 der DSGVO eingerichtet wird.
Aufsichtsbehörde. “ bedeutet jegliche zuständige Regulierungsbehörde, die für die Überwachung und Durchsetzung des EU-Datenschutzrechts verantwortlich ist;
Aufsichtsbehörde. “ eine von einem Mitgliedstaat gemäß Artikel 51 eingerichtete unabhängige staatliche Stelle;
Aufsichtsbehörde. “ bedeutet jede unabhängige staatliche Behörde, die gemäß der DSGVO von einem Mitgliedstaat eingesetzt ist.
Aufsichtsbehörde. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Finanzmarktaufsicht (FMA), Xxxx-Xxxxxx-Xxxxx 0, 0000 Xxxx.
Aufsichtsbehörde bezeichnet (a) eine unabhängige öffentliche Behörde, die von einem Mitgliedstaat gemäß Artikel 51 DSGVO eingerichtet wurde, und (b) jede ähnliche Aufsichtsbehörde, die für die Durchsetzung von Datenschutzgesetzen zuständig ist.