Beitrag-Definition

Beitrag. “ bezeichnet die von Ihnen zu zahlenden Beträge, die im Versicherungsschein für den Versicherungsschutz gemäß dieser Police aufgeführt sind; dieses sind die einzi gen Beträge, die Sie für den Versicherungsschutz nach dieser Police, einschließlich aller geltenden Steuern, zahlen müssen;
Beitrag jeder Vertragspartei und/oder jeder Teilnehmer/in zu den gemeinsamen Aktivitäten einschließlich bereits vorhandenen geistigen Eigentums und vertraulicher Informationen; Möglichkeit der Vertragsparteien und/oder Teilnehmer/in, den erforderlichen Rechtsschutz und die Verteidigung des geschaffenen geistigen Eigentums zu gewährleisten; voraussichtliche Beteiligung an der kommerziellen Nutzung des geschaffenen geistigen Eigentums (einschließlich der gemeinsamen kommerziellen Nutzung) sowie vorgesehene Vergütung der Erfinder/innen und/oder der Urheber/innen; Teilnehmer/innen, die das in Folge der Umsetzung der in Artikel 4, Punkt 2 des Abkommens vorgesehenen Vereinbarungen geschaffene geistige Eigentum erhalten; Art und Umfang der Nutzung des bereits vorhandenen und zu schaffenden geistigen Eigentums auf dem Hoheitsgebiet des jeweiligen Staates der Vertragspartei sowie auf den Hoheitsgebieten anderer Staaten (ausgehend davon, dass der Mindestumfang dieser Nutzung in dem Recht jeder Vertragspartei und/oder jedes/jeder Teilnehmers/in darin besteht, das zu schaffende geistige Eigentum für eigene Zwecke zu nutzen); Recht einer Vertragspartei und/oder eines Teilnehmers bzw. einer Teilnehmerin, den Rechtschutz und die Verteidigung der geistigen Eigentumsrechte in dem Falle zu gewährleisten, wenn die andere Vertragspartei und/oder der Teilnehmer/in seine Verpflichtungen nicht erfüllt; Rechte der Vertragsparteien und/oder Teilnehmer/in auf die Nutzung vertraulicher Informationen und ihre Verpflichtungen zur Gewährleistung ihres Rechtsschutzes und ihrer Verteidigung; Bedingungen und Verfahren für die Übergabe, den Austausch und die Veröffentlichung der Ergebnisse von im Zuge der Umsetzung der gemeinsamen Tätigkeiten gewonnenen gemeinsamen Forschungsarbeiten.
Beitrag. “ ist die Summe der Arbeiten, die ein Verbundpartner nach der Vorhabensbeschreibung zu leisten hat.

Examples of Beitrag in a sentence

  • Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des ersten Jahresbeitrags.

  • Dem Versicherer steht der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.

  • Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 % oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung über die Vertragsänderung fristlos kündigen.

  • Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor Vertragsschluss, ist der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen.

  • Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen.


More Definitions of Beitrag

Beitrag. “ bedeutet eine geistige Schöpfung (Software und/oder Dokumentation) einschließlich Überarbeitungen oder Ergänzungen von bestehenden Werken, die von Ihnen bei einem Projekt eingereicht wurden und an denen das Kontributionsunternehmen die umfassenden urheberrechtlichen Verwertungsbefugnisse besitzt.
Beitrag. Den Gesamtbeitrag der Versicherung entnehmen Sie bitte dem Antrag. Dieser gilt für die vereinbarte Zahlungsperiode und enthält die gesetzliche Versicherungsteuer. Sofern Sie einzelne, selbstständige Verträge abgeschlossen haben, werden die Beiträge hierfür im Antrag gesondert ausgewiesen. Mahngebühren Im Falle einer Mahnung bei Zahlungsverzug erheben wir eine Gebühr von zurzeit 5,– Euro.
Beitrag. Der Beitrag für die Kurzmitgliedschaft beträgt 5,- € und ist sofort fällig.
Beitrag. Setzt den Beitrag fest. Dessen Fälligkeit ist abhängig von der Zahlungsweise. Verkaufsprovision: Eine einmalige Vergütung, welcher der Vermittler des Vertrages erhält. MwSt. Art: Gibt die Art der zu verrechnenden Mehrwertsteuer an. Klick auf die Schaltfläche Hinzufügen leert die Maske und startet die Neuanlage. Klick auf die Schaltfläche OK speichert erfaßte oder geänderte Daten ohne weitere Nachfrage. Klick auf die Schaltfläche Löschen löscht den aktuellen Datensatz. Hinweis: Falls einige Mitglieder bereits einem gelöschten Vertrag zugeteilt sind, werden trotzdem künftige Zahlungen abgebucht. Klick auf die Schaltfläche Kopieren kopiert den aktuellen Datensatz und speichert die Kopie un- ter dem gleichen Namen mit fortlaufender Nummer ab. Kopieren ist geeignet um kleine Vertrags- variationen schnell zu erstellen und im Anschluß an signifikanten Punkten zu ändern. Der Bereich rechts unten wird über dieses Menü geschaltet: Hier kann eine erweiterte Vertragsbeschreibung festgelegt werden. Hier kann ein beliebiges Bild im JPG, GIF oder BMP Format hinter- legt werden. Mit Rechtsklick im Fenster öffnet sich ein Windows- dialog. Hier gibt es nun folgende Möglichkeiten:
Beitrag. Für die Versicherung des Abnahmerisikos ist ein zusätzlicher Beitrag zu entrichten. Obliegenheiten im Schadenfall Beansprucht der Versicherungsnehmer eine Entschädigung, so hat er den Schaden- fall unverzüglich anzuzeigen. Außerdem hat er unverzüglich nachzuweisen, dass für die Fruchtarten ein Anbau- und/oder Liefervertrag besteht sowie eine schriftliche Erklärung des Vertragspartners beizubringen, aus der hervorgeht, a. aus welchem Grund die Abnahme der Kulturen verweigert wird, b. auf welche Feldstücke sich die Abnahmeverweigerung bezieht und c. in welchem Umfang und zu welchem Preis von versicherten Gefah- ren/Schäden betroffene Kulturen abgenommen worden sind. Pflicht zur Schadenminderung Der Versicherungsnehmer muss auf seine Kosten die Ernte bestmöglich verwerten und alle Maßnahmen ergreifen, um den Schaden zu mindern. Verstößt er vorsätz- lich gegen diese Bestimmung, so ist der Versicherer nach Maßgabe von Abschnitt 7.3.1 dieser Versicherungsbedingungen von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung gilt die Regelung der Abschnitt 7.3.1 dieser Versiche- rungsbedingungen entsprechend. Verfügung über Restertrag bei Höchstentschädigung Der Versicherer behält sich vor, über die Kulturen, für die er die Höchstentschädi- gung aus dieser Schadenregulierungsvereinbarung für Kulturen mit Versicherung des Abnahmerisikos leistet, zu verfügen. Allgemeine Versicherungs- bedingungen Soweit sich aus den vorstehenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, gelten die vereinbarten Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Pflanzenversicherung mit allen Bestandteilen und Anhängen. Es gelten die vereinbarten Allgemeinen Bedingungen für die Pflanzenversicherung, soweit sich nicht aus den folgenden Vertragsformen dieses Anhangs A etwas anderes ergibt.
Beitrag. Der monatliche Kindergartenbeitrag beträgt
Beitrag. Der Beitrag für die Beitragsermäßigung im Alter wird üblicherweise monatlich gezahlt. Wenn Sie sich für eine Einmalzahlung entscheiden, leisten Sie den Beitrag für die ge- samte Vertragsdauer im Voraus. Bei einer Beitragserhöhung kann es jedoch zusätzlich zu einem monatlich zu zahlenden Beitrag kommen. Beitragsbefreiung In verschiedenen Krankenversicherungstarifen ist die Beitragsbefreiung eine eigene tarifliche Leistung. Beitragsbefreiung bedeutet, dass unter bestimmten Vorausset- zungen Versicherungsschutz besteht, ohne dass ein Beitrag dafür gezahlt werden muss. Ermäßigungsbetrag Der Ermäßigungsbetrag ist der Betrag, um den sich der monatlich zu zahlende Kran- kenversicherungsbeitrag (Grundtarife einschließlich Beitragsentlastungskomponenten) im Alter reduziert. Grundtarife Die Sonderbedingungen können nicht alleine, sondern nur in Verbindung mit Krank- heitskosten-, Pflegeergänzungs- und Krankenhaustagegeldtarifen vereinbart werden. Nicht dazu zählt insbesondere die staatlich geförderte ergänzende Pflegeversicherung und die Tarife der betrieblichen Krankenversicherung (bKV). Nachlass Als Nachlass wird der Betrag bezeichnet, der sich bei einer Kündigung aus der Ver- wendung der Alterungsrückstellung errechnet. Ab dem Ersten des Monats, der auf den planmäßigen oder vorgezogenen Ermäßigungsbeginn folgt, wird er monatlich auf den zu zahlenden Krankenversicherungsbeitrag angerechnet (maximal bis zum Nullbei- trag).