Bewertungstag-Definition

Bewertungstag. Siehe Tabelle 2 des Annex zu den Emissionsbezogenen
Bewertungstag. “ ist (sofern im Nachtrag für den jeweiligen Fonds nicht anders definiert) der erste Geschäftstag nach einem NAV-Tag. Ein Bewertungstag ist der Tag, an dem der Nettoinventarwert in Bezug auf einen Fonds berechnet und veröffentlicht wird.
Bewertungstag. Der Bewertungstag ist (i) hinsichtlich der Wertpapiere, die nicht nach Nr. 3 der Emissionsbezogenen Bedingungen ausgeübt wurden, der Kündigungstermin (Nr. 4 Absatz (1) der Emissionsbezogenen Bedingungen), und (ii) hinsichtlich der Wertpapiere, die nach Nr. 3 der Emissionsbezogenen Bedingungen wirksam ausgeübt wurden, der entsprechende Ausübungstag, sofern der Endgültige Referenzpreis des Basiswerts gewöhnlich nach 10:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) an einem Handelstag (Nr. 5 Absatz

Examples of Bewertungstag in a sentence

  • Falls an einem Bewertungstag ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, erhält der Wertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Bewertungstag unmittelbar folgenden Zinszahlungstag.

  • Je niedriger der Kurs des Basiswerts am Finalen Bewertungstag notiert, umso niedriger ist der Tilgungsbetrag.

  • Der Tilgungsbetrag entspricht in diesem Fall dem Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Bewertungstag zugeordnet ist, an dem das Vorzeitige Tilgungsereignis eingetreten ist.

  • Sofern dies der Fall ist, endet die Laufzeit der Wertpapiere vorzeitig und die Wertpapiere werden vorzeitig zurückgezahlt, wobei der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Bewertungstag zugeordnet ist, entspricht.

  • Die Wertpapiere sind dadurch gekennzeichnet, dass die Höhe des Tilgungsbetrags und der Zeitpunkt der Rückzahlung der Wertpapiere davon abhängig sind, ob die Kursreferenz das Tilgungslevel an einem bestimmten Bewertungstag erreicht oder überschritten hat ("Vorzeitiges Tilgungsereignis").


More Definitions of Bewertungstag

Bewertungstag. Siehe Tabelle 2 des Annex zu den Emissionsbezogenen Bedingungen. Ist der Bewertungstag kein Handelstag, so gilt der nächstfolgende Handelstag als Bewertungstag. "Bewertungstag+1": nicht anwendbar.
Bewertungstag. “ ist der jeweils letzte Kalendertag eines Kalendermonats. Die Emittentin hat die Möglichkeit, das Berechnungsintervall zu ändern bzw. das Berechnungsintervall wie in den Emissionsbedinungen beschrieben auf bis zu 12 Monate zu verlängern. Zwischenberechnungen zur Abgrenzung von Kosten, Verpflichtungs-Abrufen, Ausschüttungen und (Teil-)Tilgungen sind möglich.
Bewertungstag ist der früheste der folgenden Tage:
Bewertungstag. Der Bewertungstag ist (i) hinsichtlich der Zertifikate, die nicht nach Nr. 3 der Emissionsbezogenen Bedingungen ausgeübt wurden, der Kündigungstermin (Nr. 4 Absatz
Bewertungstag. “ ist, vorbehaltlich des nächsten Satzes und § 5 Absatz (2), der •. Sofern dieser Tag kein Üblicher Handelstag ist, verschiebt er sich auf den nächstfolgenden Üblichen Handelstag.
Bewertungstag. “ steht für den Geschäftstag, an dem der Nettovermögenswert je Anteil eines Teilfonds gemäß den Ausführungen in Anhang 1 ermittelt wird. Sofern nicht anderweitig in Anhang 1 definiert, ist (a) bei einer täglichen Bewertung des Nettoinventarwerts je Anteil jeder Geschäftstag ein Bewertungstag; (b) bei wöchentlicher Bewertung des Nettoinventarwerts je Anteil der Bewertungstag (i) jeder Dienstag, der ein Geschäftstag ist, oder für jeden Dienstag, der kein Geschäftstag ist, der folgende Geschäftstag und (ii) der letzte Geschäftstag eines jeden Kalendermonats.
Bewertungstag bezeichnet einen Tag, in Bezug auf den Anteile eines Teilfonds, wie in Anhang A zu einem Teilfonds vorgegeben, bewertet werden, und/oder solche anderen Tage, die die Verwaltungsgesellschaft jeweils vorgeben kann.