Drittbegünstigte Sample Clauses

Drittbegünstigte. Es gibt keine Drittbegünstigten unter diesem Vertrag. 8.7. Verzicht. Kein Versäumnis oder keine Verzögerung seitens einer der Psrteien bei der Ausübung eines Rechts im Rahmen dieses Abkommens stellt einen Verzicht auf dieses Recht dar. 8.8. Trennbarkeit. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages von einem zuständigen Gericht für ungültig oder nicht durchsetzbar befunden werden, gilt diese Bestimmung als null und nichtig, und die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages bleiben in Kraft. 8.9. Abtretung. Keine der Parteien darf ihre Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei (die nicht unbillig verweigert werden darf) abtreten, sei es kraft Gesetzes oder auf andere Weise; jedoch kann jede Partei ihre Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ohne die Zustimmung der anderen Partei vollständig an ein verbundenes Unternehmen oder im Zusammenhang mit einer Fusion, Übernahme, Unternehmensumstrukturierung oder dem Verkauf aller oder im Wesentlichen aller ihrer Vermögenswerte abtreten. 8.10. Gesamte Vereinbarung und Rangfolge. Dieser Vertrag stellt die ausschließlichen Bestimmungen und Bedingungen in Bezug auf den Gegenstand des Vertrages mit dem Kunden dar. Der Kunde erkennt an, dass er sich beim Abschluss dieses Vertrages e nicht auf mündliche oder schriftliche Erklärungen, Sicherheiten oder andere Garantien, Zusicherungen, Darstellungen oder Verpflichtungen verlassen, die von oder im Namen von Workpath zu irgendeinem Zeitpunkt vor der Unterzeichnung dieses Vertrages in Bezug auf den Vertragsgegenstand gemacht wurden, außer denen, die in diesem Vertrag aufgeführt sind. Die Parteien sind damit einverstanden, dass dieser Vertrag online vereinbart oder durch elektronische Unterschrift ausgeführt werden kann. Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform und der Unterzeichnung durch beide Parteien, wobei die elektronische Unterschrift ausreicht. Im Falle eines Widerspruchs oder einer Unstimmigkeit zwischen den folgenden Dokumenten gilt die folgende Rangfolge: (1) die jeweilige Bestellung, (2) dieser Vertrag und (3) die Dokumente, die dem Vertrag beigefügt sind oder auf die in ihm verwiesen wird.
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Drittbegünstigte. Betroffene Personen können diese Klauseln als Drittbegünstigte gegenüber dem Datenexporteur und/oder dem Datenimporteur geltend machen und durchsetzen, mit folgenden Ausnahmen:
Drittbegünstigte. Soweit betroffene Personen ihren Wohnsitz im EWR, in der Schweiz, in Großbritannien oder in einem anderen Land haben, das ähnliche Rechte gewährt, sind die betroffenen Personen in Bezug auf diese Datenverarbeitungsbedingungen Drittbegünstigte mit dem Recht, diese Datenverarbeitungsbedingungen gemäß den Gesetzen der Rechtsordnung, in denen die betroffenen Personen ansässig sind, direkt gegen den Lieferanten durchzusetzen.
Drittbegünstigte. Der vorliegende Vertrag bindet die Vertragsparteien, und keine Bestimmung dieses Vertrages gewährt einer dritten natürlichen oder juristischen Person, unbeschadet ausdrücklicher anderweitiger Regelungen in diesem Vertrag, jegliche Rechte, Vorteile oder Rechtsmittel.
Drittbegünstigte. Keine Bestimmung dieser Vereinbarung soll und darf Rechte begründen, die von Dritten, die nicht Partei dieser Vereinbarung sind, geltend gemacht werden können. Für die Änderung, Ergänzung oder Kündigung dieser Vereinbarung ist keine Zustimmung eines Dritten erforderlich.
Drittbegünstigte. Außer wie hierin dargelegt, begünstigt die Vereinbarung nur die Parteien und beabsichtigt nicht, einem Dritten einen Vorteil oder Rechte zu verschaffen, ohne dass dies ausdrücklich in dieser Vereinbarung vorgesehen ist.
Drittbegünstigte. Der Lizenznehmer bestätigt und erklärt, dass die Lizenzgeber von Adobe (und/oder Adobe selbst, wenn der Lizenznehmer die Software von Dritten und nicht von Adobe bezogen hat) als Drittbegünstigte dieses Vertrags das Recht haben, die Vertragspflichten hinsichtlich der jeweiligen Technologie zugunsten des jeweiligen Lizenzgebers und/oder von Adobe geltend zu xxxxxx.
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Drittbegünstigte. Der Lizenznehmer bestätigt und erklärt, dass die Lizenzgeber von Adobe (und/oder Adobe selbst, wenn der Lizenznehmer die Software von Dritten und nicht von Adobe bezogen hat), als Drittbegünstigte dieses Vertrages das Recht haben, die Vertragspflichten hinsichtlich der jeweiligen Technologie zugunsten des jeweiligen Lizenzgebers und/oder von Adobe geltend zu xxxxxx. Fragen des Lizenznehmers zu diesem Vertrag oder Informationsanforderungen an Adobe sind an die Anschrift und Kontaktdaten zu richten, die zusammen mit dem Produkt für die Adobe-Niederlassung bekannt gegeben wurden, die für die Rechtsordnung des Lizenznehmers zuständig ist. Adobe, Flex und LiveCycle sind eingetragene Xxxxxx oder Xxxxxx der Adobe Systems Incorporated in den Vereinigten Staaten und/oder anderen Ländern. Alle anderen Xxxxxx sind Eigentum ihrer jeweiligen Eigentümer. Adobe_LiveCycleES-de_DE-20090921
Drittbegünstigte. Sie stimmen zu, dass der Zertifizierungsdienstanbieter, auf den Sie vertrauen, ein Drittbegünstigter dieses Vertrags und somit berechtigt ist, die Bestimmungen dieses Vertrags in seinem eigenen Namen in gleicher Weise wie Adobe durchzusetzen.

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  • Program Fraud and False or Fraudulent Statements or Related Acts (A) The CONTRACTOR acknowledges that the provisions of the Program Fraud Civil Remedies Act of 1986, as amended, 31 U.S.C. § 3801 et seq . and U.S. DOT regulations, "Program Fraud Civil Remedies," 49 C.F.R. Part 31, apply to its actions pertaining to this Project. Upon execution of the underlying contract, the CONTRACTOR certifies or affirms the truthfulness and accuracy of any statement it has made, it makes, it may make, or causes to be made, pertaining to the underlying contract or the FTA assisted project for which this contract work is being performed. In addition to other penalties that may be applicable, the CONTRACTOR further acknowledges that if it makes, or causes to be made, a false, fictitious, or fraudulent claim, statement, submission, or certification, the Federal Government reserves the right to impose the penalties of the Program Fraud Civil Remedies Act of 1986 on the CONTRACTOR to the extent the Federal Government deems appropriate. (B) The CONTRACTOR also acknowledges that if it makes, or causes to be made, a false, fictitious, or fraudulent claim, statement, submission, or certification to the Federal Government under a contract connected with a project that is financed in whole or in part with Federal assistance originally awarded by FTA under the authority of 49 U.S.C. § 5307, the Government reserves the right to impose the penalties of 18 U.S.C. § 1001 and 49 U.S.C. § 5307, as amended, on the CONTRACTOR, to the extent the Federal Government deems appropriate. (C) The CONTRACTOR agrees to include the above two clauses in each subcontract financed in whole or in part with Federal assistance provided by FTA. It is further agreed that the clauses shall not be modified, except to identify the subcontractor who will be subject to the provisions.

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