Eigentumsverhältnisse-Definition

Eigentumsverhältnisse. Der Auftraggeber erklärt, dass sich das Pferd bei Abschluss des Einstellvertrages in seinem alleinigen Besitz und Eigentum befindet, sowie dass das Pferd nicht, auch nicht anteilig, gepfändet/verpfändet/beliehen/o.ä ist. Änderungen der Eigentumsverhältnisse nach Vertragsabschluß sind der Trainerin unverzüglich mitzuteilen. Dritte Sämtliche Regelungen in diesem Ausbildungsvertrag gelten auch für vom Auftraggeber beauftragte/mitgebrachte Dritte (z.B. Besuch, Reitbeteiligung, Familienmitglieder, etc) Haftpflichtversicherung Der Auftraggeber ist verpflichtet der Trainerin spätestens bei Anlieferung des Pferdes eine Kopie seiner Tierhalter-Haftpflichtversicherung, inklusive Fremdreiterrisiko-Deckung, in Höhe von mindestens 5 Millionen Euro sowohl für Personen- als auch für Sachschäden, unaufgefordert auszuhändigen. Equidenpass Der Equidenpass muss bei der Ankunft des Pferdes im Pensionsbetrieb, für die Zeit in der das Pferd in diesem einsteht, bei der Trainerin hinterlegt werden. Die Trainerin bewahrt den Pass im Büro auf und gibt diesen auf, mindestens 1 Tag vorher angekündigte, Anforderung des Auftraggebers (z.B. Turnierbesuch, Lehrgang, Klinikbesuch, etc) gegen Unterschrift an diesen heraus. Nach Rückkehr des Pferdes in den Stall ist der Equidenpass unaufgefordert unmittelbar bei Ankunft wieder der Trainerin abzugeben (ggf in Briefkasten werfen). Betriebshaftpflichtversicherung Die Trainerin verpflichtet sich eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen. Sorgfaltspflicht Die Trainerin verpflichtet sich, das vertragsgegenständliche Pferd mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Trainers zu trainieren und auszubilden. Besondere Vorkommnisse muss sie dem Auftraggeber unverzüglich nach Bekanntwerden melden. Weitere Regelungen Zusätzlich zu dem Inhalt dieses Vertrages gelten vollumfassend sämtliche Regelungen die in beigefügtem und zugehörigem Pferdepensionsvertrag aufgeführt werden. Vertragsänderungen Sind vorbehalten und werden in Textform auf dem Postweg oder per eMail an den Auftraggeber übermittelt. Sonstige Vereinbarungen Außerhalb dieses Vertrages wurden keinerlei Nebenabreden getroffen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen ausdrücklich der Schriftform. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im übrigen wirksam. Gerichtsstand Ist der Geschäftssitz der Trainerin. Für die Trainerin Für den Auftraggeber DATENSCHUTZERKLÄRUNG § 1 Allgemeines Ihre person...

Examples of Eigentumsverhältnisse in a sentence

  • Der Anschlussnehmer ist verpflichtet, dem FVU jede nach Abschluss dieses Vertrages eintretende und ihm bekannte Änderung der Eigentumsverhältnisse an der Anschlussstelle unverzüglich mitzuteilen.

  • Der Anschlussnehmer/-nutzer teilt dem Netzbetreiber unverzüglich Änderungen der Eigentumsverhältnisse an seinem Grundstück/seinen Grundstücken oder Teilen davon schriftlich mit.

  • Dies bezieht sich insbesondere auf Änderungen, die in Bezug auf die schuldbefreiende Leistung durch die Emittentin sowie die Übertragung der Schuldverschreibungen eine nachvollziehbare Zuordnung der Eigentumsverhältnisse sicherstellen sollen.

  • Der Kunde muss Microsoft umgehend über Änderungen der Firma oder des Sitzes seines Unternehmens sowie wesentliche Änderungen der Eigentumsverhältnisse, Struktur oder betrieblichen Aktivitäten des Unternehmens informieren.

  • Die gepoolten Vermögenswerte werden direkt in gemischten Konten gehalten, wobei der vollständige Ausweis der Eigentumsverhältnisse anhand von Salden, Geschäften, aufgelaufenen Beträgen und Gebühren für die einzelnen Beteiligten erfolgt und damit die genaue Nachverfolgung und Beanspruchung der einzelnen Beteiligungen ebenso möglich wird wie für andere Vermögenswerte, die ein Beteiligter direkt angelegt hat.

  • Verändern sich die Eigentumsverhältnisse am angeschlossenen Objekt nachträglich in der Art und Weise, dass der Netzanschluss über Grundstücke Dritter verläuft, ist der Anschlussnehmer verpflichtet, die Kosten der Umverlegung zu tragen, wenn der Dritte berechtigt die Umverlegung des Netzanschlusses oder von Leitungen auf Kosten des Netzbetreibers fordert.

  • Im Falle eines Wechsels der Eigentumsverhältnisse an der Liegenschaft bleibt der Anspruch gegen den AG bestehen, es sei denn, dass der Erwerber in die Rechte und Pflichten dieses Vertrages eintritt und der AG eine Nachfolgeeintrittserklärung vorlegt.

  • Im Falle eines Wechsels der Eigentumsverhältnisse an der Liegenschaft bleibt der Anspruch gegen den Auftraggeber bestehen, es sei denn, dass der Erwerber durch schriftliche Nachfolgeeintrittserklärung gegenüber dem Auftragnehmer in die Rechte und Pflichten dieses Vertrages auf Auftraggeberseite eintritt.

  • Alle Partner bestätigen, dass ohne vorherige Zustimmung der VB sämtliche organisatorischen Änderungen wie Fusionen, Zusammenschlüsse, Änderung des Eigentums, der Rechtsform, Verkauf eines Betriebs oder eines Teilbetriebs, der Antritt einer Rechtsnachfolge, oder jegliche Änderung der Eigentumsverhältnisse während der Gültigkeitsdauer des EFRE-Fördervertrages nicht möglich sind.

  • Verschrottungen von teilespezifischen Fertigungseinrichtungen bedürfen ungeachtet der Eigentumsverhältnisse auch nach diesem Zeitraum der ausdrücklichen Genehmigung des Bestellers.