Embedded Software-Definition

Embedded Software. “ bezeichnet die in einem Embedded Software-Angebot enthaltene Software einschließlich Anwendungen, Betriebssysteme, Firmware und Treiberkomponenten, die dafür bestimmt ist, auf demjenigen Gerät, integriert und ausgeführt zu werden, für das sie entwickelt wurde.
Embedded Software. Software, die für den Betrieb der Produkte erfor- derlich ist, in die Produkte eingebettet ist und als Bestandteil der Pro- dukte geliefert wird;
Embedded Software. “ umfasst zum einen Firmware, d.h. Programme, die fest in Hersteller-Systeme verbaut sind und diese steuern, regeln und überwachen (z.B. eine intelligente Türsteuerung) sowie zum anderen Software, die fest auf einer bestimmten Hardware gespeichert ist und zusammen mit dieser ausgeliefert wird, wie z.B. das GEZE-Cockpit.

Examples of Embedded Software in a sentence

  • Alle für Embedded Software gewährten Lizenzen sind Development-Lizenzen, es sei denn, sie werden im Einzelvertrag ausdrücklich als Production-Lizenzen bezeichnet.

  • Jeder für solche Porting Services von SISW akzeptierte Einzelvertrag ändert automatisch die Berechtigte Nutzung der auf die neue Hardwarekonfiguration zu portierenden Embedded Software.

  • Wenn Embedded Softwareprogramme oder Teile davon in Quellcode-Form bereitgestellt werden, wird der Kunde den Quellcode nur zur Korrektur von Softwarefehlern und/oder zur Verbesserung, Kompilierung gemäß der vereinbarten Compiler-Spezifikation oder zur Änderung der Embedded Software für die Berechtigte Nutzung verwenden.

  • In Bezug auf Produkte, die mit dem alphanumerischen Code EMB- IES gekennzeichnet sind, umfasst dies nur Berater, Vertreter und Auftragnehmer, die in den Räumlichkeiten des Kunden arbeiten oder von einem Standort innerhalb des Territoriums über eine Verbindung zum privaten Netzwerk des Kunden auf die Embedded Software zugreifen.

  • Die Support- und Gewährleistungsverpflichtungen sowie die Haftung von SISW gelten nur für Embedded Software in ihrer unveränderten Form, wie sie von SISW bereitgestellt wurde.

  • Als Oracle® ISV (Independent Software Vendor) ist es crossbase möglich, Oracle® mit dem Anwen- dungspaket der crossbase-Lösung als Embedded Software (ESL) Lizenz anzubieten.

  • Zusätzlich zu den im Rahmenvertrag festgelegten Auditrechten, muss der Kunde jederzeit Aufzeichnungen führen, aus denen Folgendes hervorgeht: die Identität und der Standort aller Unternehmen, die derzeit Embedded Software oder Tool-Software verwenden, einschließlich etwaiger Auftragnehmer, die Anzahl der vom Kunden vertriebenen Einheiten oder eine Beschreibung des/der Kundenprodukte(s), Prozessoren, ECU, Marke oder Plattform, für die die Software verwendet wird.

  • Wenn Embedded Software oder Teile davon in Quellcode-Form bereitgestellt werden, darf der Kunde den Quellcode für die Berechtigte Nutzung nur verwenden, um Fehler zu korrigieren und/oder um die Embedded Software zu ändern bzw.

  • Ausgenom- men sind Immaterialgüterrechte an Embedded Software und an Kenntnissen, über welche Zühlke bei Vertragsbeginn bereits ver- fügte (Background-Know-how und Background-Patente).

  • Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst (Anlage inklusive Embedded Software oder Softwareupdates) entstanden sind, haften wir – gleich aus welchen Rechtsgründen – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.


More Definitions of Embedded Software

Embedded Software ist Software, die in Hardware integriert ist. EMBEDDED-SOFTWARE kann STANDARDSOFTWARE oder INDIVIDUALSOFTWARE sein. ENTWICKLUNGSLEISTUNGEN sind VERTRAGSLEISTUNGEN, bei denen der AN die Entwicklung bestimmter LIEFERGEGENSTÄNDE schuldet (z.B. Software-, Dienste- und App-Entwicklung, Customizing). LIEFERGEGENSTÄNDE von ENTWICKLUNGSLEISTUN- GEN sind in der Regel INDIVIDUALSOFTWARE. FAHRZEUGBEZOGENE LEISTUNGEN sind FAHRZEUGKOMPONENTEN sowie VERTRAGSLEISTUNGEN, die über Schnittstellen mit Fahrzeugen unmittelbar funktional zusammenwirken (z.B. Backend, Übertragungswege). FAHRZEUGKOMPONENTEN sind LIEFERGEGENSTÄNDE, die im Rahmen der vertrags- oder bestimmungsgemäßen Nutzung in Fahrzeugen verbaut werden (z.B. Steuergeräte) oder die in ein Fahrzeug integriert werden müssen (z.B. Software, Schnittstellen). FEEDBACK sind Anregungen, Kommentare oder Vorschläge bezüglich einer möglichen Entwicklung, Änderung, Kor- rektur, Verbesserung oder Erweiterung der VERTRAGSLEISTUNGEN durch den AG, die während der Laufzeit des VERTRA- GES übermittelt werden, soweit dies keine LIEFERGEGENSTÄNDE sind. INDIVIDUALSOFTWARE ist Software, die speziell für den AG oder für Unternehmen der VOLKSWAGEN-GRUPPE program- miert oder entwickelt wurde. Als INDIVIDUALSOFTWARE gelten auch Softwarebestandteile von STANDARDSOFTWARE, die für den AG oder für Unternehmen der VOLKSWAGEN-GRUPPE entwickelt oder programmiert wurden, beispielsweise im Rahmen von ENTWICKLUNGSLEISTUNGEN, Customizing oder SUPPORT- UND PFLEGELEISTUNGEN. LIEFERGEGENSTÄNDE sind sämtliche körperlichen oder unkörperlichen Gegenstände, die der AN dem AG zeitlich un- befristet oder auf Zeit überlässt sowie sämtliche Arbeitsergebnisse, die Gegenstand oder Ergebnis der VERTRAGSLEIS- TUNGEN sind; einschließlich Software, Hardware, Know-How, Datenträger, Schulungs- und sonstige Unterlagen, Do- kumentationen, Informationen, Daten, Materialien und sonstige Inhalte (z.B. Grafiken, Filme, Fotografien), Kon- zepte sowie Zugangsnummern, Domains, Sub-Domains, Telefonnummern, sonstige Kennziffern und Zeichen, die der AN für den AG einrichtet, anmeldet oder im Rahmen der Erbringung der VERTRAGSLEISTUNGEN dem AG zur Nut- zung überlässt.

Related to Embedded Software

  • Software “ bezeichnet lizenzierte Kopien von Microsoft-Software, die in den Produktbestimmungen aufgeführt sind. Software umfasst keine Onlinedienste, kann aber Teil eines Onlinedienstes sein.

  • Dokumentation “ bezeichnet die technische und funktionale Dokumentation von SAP für den Cloud Service sowie ggf. Beschreibungen von Rollen- und Verantwortlichkeiten (Roles and Responsibilities), in der jeweils gültigen Fassung, die dem Auftraggeber mit dem Cloud Service verfügbar gemacht werden.

  • Vertrauliche Informationen “ sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-how.

  • Personenbezogene Daten “ alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind;

  • Sub-Bilanzkonto Das Sub-Bilanzkonto ist ein Konto, das einem Bilanzkreis zugeordnet ist und die Zuordnung von Ein- und Ausspeisemengen zu Transportkunden und/oder die übersichtliche Darstellung von Teilmengen ermöglicht.

  • GeLi Gas Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate der Bundesnetzagentur (Az. BK7-06-067) vom 20. August 2007 oder einer diese Festlegung ersetzende oder ergänzende Festlegung der Bundesnetzagentur.

  • Werktage Abweichend von der Definition in § 2 Nr. 16 GasNZV sind im Folgenden unter Werktagen für die Fristenregelung alle Tage zu verstehen, die kein Sonnabend, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag sind. Wenn in einem Bundesland ein Tag als Feiertag ausgewiesen wird, gilt dieser Tag bundesweit als Feiertag. Der 24. Dezember und der 31. Dezember eines jeden Jahres gelten als Feiertage.

  • Höhere Gewalt bedeutet das Eintreten eines Ereignisses oder Umstandes, welches eine Partei daran hindert eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und soweit diese Partei nachweist, dass

  • Unterbrechbare Kapazität Kapazität, die vom Netzbetreiber auf unterbrechbarer Basis angeboten wird. Die Nut- zung der unterbrechbaren Kapazität kann von dem Netzbetreiber unterbrochen werden.

  • Monat M Monat M ist der Liefermonat. Der Liefermonat umfasst den Zeitraum vom 1. Tag 06:00 Uhr des Liefermonats bis zum 1. Tag 06:00 Uhr des Folgemonats. Bei untermonatlichen Lieferanmeldungen beginnt der Liefermonat am 1. Tag der Belieferung 06:00 Uhr. Bei untermonatlichen Lieferabmeldungen endet der Liefermonat um 06:00 Uhr des Folgetages.

  • Nutzer “ bezeichnet eine Person, die vom Auftraggeber Zugangsdaten für den Zugriff auf einen Schulungsservice erhält und die ein Mitarbeiter, Handlungsbevollmächtigter, Auftragnehmer oder Vertreter

  • Produkte “ bezieht sich auf Programme, Hardware, Integrierte Software und Betriebssystem.

  • Bilanzierungsbrennwert Der Bilanzierungsbrennwert stellt die Vorausschätzung eines Abrechnungsbrennwertes je Brennwertgebiet dar. Er unterliegt der monatlichen Überprüfung, soweit erforderlich. Das Brennwertgebiet ist ein Netzgebiet, in dem ein einheitlicher Abrechnungsbrennwert angewendet wird.

  • Bilanzkreisnummer Eindeutige Nummer, die von dem Marktgebietsverantwortlichen an einen Bilanzkreisverantwortlichen für einen Bilanzkreis vergeben wird und insbesondere der Identifizierung der Nominierungen oder Renominierungen von Gasmengen dient.

  • Gaswirtschaftsjahr Der Zeitraum vom 1. Oktober, 06:00 Uhr, eines Kalenderjahres bis zum 1. Oktober, 06:00 Uhr, des folgenden Kalenderjahres.

  • Geschäftstag “ im Sinne dieser Anleihebedingungen ist jeder Tag (außer einem Samstag oder Sonntag), an dem (i) das Trans-European Automated Real-Time Gross Settlement Express Transfer System 2 (TARGET2) oder ein entsprechendes Nachfolgesystem und (ii) Clearstream geöffnet sind und Zahlungen abwickeln.

  • Versetzung ist die Zuweisung einer auf Dauer bestimmten Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben Ar- beitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses.

  • Bestellung Bestellung oder Auftrag des Kunden oder Annahme eines Angebots von Xxxxxxx über die Lieferung, Bereitstellung oder Erbringung von Waren, Software, Dokumentation und Dienstleistungen. Cyberangriff: Cyberangriffe, Eindringversuche, unbefugte Zugriffe durch Dritte und andere böswillige Aktivitäten. Dienstleistungen: Leistungen, zu deren Erbringung sich Xxxxxxx im Vertrag verpflichtet.

  • Dienstleistungen “ bedeutet die Dienstleistungen, die gemäß Spezifizierung in der Besonderen Dienstanweisung/ im Leistungsverzeichnis von Securitas im Rahmen dieser Vereinbarung zu erbringen sind.

  • Abordnung ist die vom Arbeitgeber veranlasste vorübergehende Beschäfti- gung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben oder eines anderen Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Ar- beitsverhältnisses.

  • Vertragspartner “: Ist eine natürliche oder juristische Person des In- oder Auslandes, die als Xxxx oder für einen Xxxx einen Beherbergungsvertrag abschließt.

  • Vertrag “ bezeichnet die vorliegenden Geschäftsbedingungen und den von SAP angenommenen Auftrag.

  • Kunde “ ist das Unternehmen, das in dem mit diesem Vertrag verknüpften Xxxxx als solches identifiziert wurde.

  • Verbundenes Unternehmen “ bezeichnet jede juristische Person, die eine Partei kontrolliert, die von einer Partei kontrolliert wird oder die unter gemeinsamer Kontrolle mit einer Partei steht.

  • Unternehmer “ ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.