Ex-Tag-Definition

Ex-Tag ist der erste Handelstag, an dem die Aktien „ex Bezugsrecht”, „ex Dividende“ oder ex eines anderen Rechts gehandelt werden. “Ex-Date” shall mean the first Trading Day on which the Shares are traded “ex subscription right”, “ex dividend” or ex any other right giving rise to an adjustment of the quoted price in the XETRA-System. Anstelle der Einräumung eines Bezugsrechts kann die Emittentin eine Anpassung des Wandlungspreises vornehmen: Der Wandlungspreis wird um den Betrag ermäßigt, der dem volumengewichteten arithmetischen Mittel der Kurse des einer Aktie gewährten Bezugsrechts an allen Börsenhandelstagen an der Frankfurter Wertpapierbörse entspricht. Findet kein Bezugsrechtshandel an der Frankfurter Wertpapierbörse statt, wird der Wert des Bezugsrechts wie folgt verbindlich ermittelt: BR = (Ka - Kn) / (BV + 1) BR: Bezugsrecht Ka: Börsenkurs der alten Aktien Kn: Ausgabekurs der neuen Aktien BV: Bezugsverhältnis Der Börsenkurs „Ka“ der alten Aktien wird wie folgt ermittelt: Volumengewichteter arithmetischer Mittelwert der an der Frankfurter Wertpapierbörse im Parkett- und XETRA-Handel festgestellten Schlusskurse der Aktie der Emittentin während der Bezugsfrist. Instead of granting a preemptive right, the Issuer may elect to adjust the Conversion Price: The Conversion Price shall be reduced by the amount equal to the volume-weighted arithmetic average of the stock prices of a subscription right granted by one share on all trading days of the Frankfurt Stock Exchange. If subscription rights are not traded at the Frankfurt Stock Exchange, the value of the subscription right shall be determined with binding effect as follows: BR = (Ka - Kn) / (BV + 1) BR: Subscription RightKa: Stock price of old shares Kn: Issue price of New Shares BV: Subscription ratio The stock price “Ka” of the old shares shall be determined as follows: volume-weighted arithmetic mean of the closing prices of the Issuer’s shares determined in the floor and XETRA trade of the Frankfurt Stock Exchange during the subscription period.
Ex-Tag bezeichnet jeweils den ersten Handelstag, an dem die Aktie "ex Dividende" bzw. "ex Bezugsrecht" oder "ex" sonstige Ausschüttung, Zuteilung oder Gewährung von Wertpapieren, Rechten oder sonstigen Vermögensgegenständen gehandelt wird. "Ex Date" means the first Trading Day on which the Share is traded "ex dividend" or "ex subscription right" or "ex" any other distribution, allotment or grant of securities, rights or other assets.
Ex-Tag hat die in § 10(o) festgelegte Bedeutung. "Ex Date" has the meaning set out in § 10(o).

Examples of Ex-Tag in a sentence

  • Am Ex-Tag wird der zur Abrechnung kommende gültige Ausgabepreis um die nachfolgende Ausschüttung bzw.

  • Ausschüttungen werden auf die am Tag vor dem Ex-Tag vor Annahmeschlusszeit ausgegebenen Anteile ausgezahlt.

  • Die Einbuchung des Wertrechts wird zeitgleich mit der Lieferung der Neuen Aktien für jene Aktionärinnen und Aktionäre, die die Leistung der Ausschüttung in Form von Neuen Aktien gewählt haben, erfolgen (gleicher Ex-Tag, gleiches Payment Date).

  • Zur Lieferung der Neuen Aktien wird die Gesellschaft in Abstimmung mit der Abwicklungsstelle einen Ex-Tag, an dem auch der Abschlag des Ausschüttungsanspruchs bzw.

  • Die Einbuchung des Wertrechts erfolgt zeitgleich mit der Lieferung der Neuen Aktien an die zur Aktienvariante eingereichten Aktien (ISIN AT0000A36HH9) (gleicher Ex-Tag, gleiches Payment Date).

  • Der Abschlag erfolgt dann in beiden ISINs (ISIN AT0000A36HH9 „STRABAG SE – Ausschüttung Aktienvariante“ und reguläre ISIN AT000000STR1) zeitgleich (gleicher Ex-Tag).

  • Für die Berechtigung zum Empfang der Neuen Aktien wird maßgeblich sein, dass Aktionärinnen und Aktionäre eingereichte Aktien (ISIN AT0000A36HH9 „STRABAG SE – Ausschüttung Aktienvariante“) am Ende des Börsetages, der dem Ex-Tag der Lieferung (Einbuchung) vorausgeht, halten.

  • Ein entsprechender Abschlag wird erst nach Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Firmenbuch und dem noch festzusetzenden Ex-Tag, der nach dem Termin für die Eintragung der Kapitalerhöhung liegen wird, vorgenommen.

  • Aufgrund dieses Zuteilungsverhältnisses kommen Aktionärinnen und Aktionären, die am Ende des Handelstags vor dem Ex-Tag der Lieferung eine Anzahl von Aktien (ISIN AT0000A36HH9 „STRABAG SE – Ausschüttung Aktienvariante“) halten, die nicht glatt durch 4 teilbar ist, für den die glatt durch 4 teilbare Zahl übersteigenden Betrag (nur) quotenmäßige Rechte an einer Neuen Aktie („Aktienspitzen“) zu.

  • Über ein Guthaben, das auf einem OeKB CSD-Depot bei Geschäftsende am Record Date oder je nach Maßgeblichkeit bei Geschäftsbeginn am Ex-Tag verbucht war, erstellt die OeKB CSD für jede Kapitalmaßnahme eine Abrechnung.


More Definitions of Ex-Tag

Ex-Tag bezeichnet jeweils den ersten Handelstag, an dem die Aktie "ex Dividende" bzw. "ex Bezugsrecht" oder "ex" sonstige Ausschüttung, Zuteilung oder Gewährung von Wertpapieren, Rechten oder sonstigen Vermögensgegenständen gehandelt wird.
Ex-Tag ist jeweils der erste Handelstag, an dem die Aktie "ex Dividende" bzw. "ex Bezugsrecht" oder ohne sonstige Rechte, auf die vom Kurs für die jeweils in Bezug genommene Ausschüttung und/oder Bardividende von Zeit zu Zeit ein Abschlag in XETRA gemacht wird, gehandelt wird.
Ex-Tag. “ bezeichnet jeweils den ersten Handelstag, an dem die Aktien der Anleiheschuldnerin „ex Dividende“ bzw. „ex Bezugsrecht“ oder „ex” sonstige Rechte, auf die vom Kurs für die jeweils in Bezug genommene Ausschüttung von Zeit zu Zeit ein Abschlag in XETRA gemacht wird, gehandelt wird.
Ex-Tag hat die in § 10(o) festgelegte Bedeutung. Conversion Price in effect on the relevant Trading Day.
Ex-Tag ist der erste Handelstag, an dem die Aktien „ex Bezugsrecht”, „ex Dividende“ oder ex eines anderen Rechts gehandelt werden. Anstelle der Einräumung eines Bezugsrechts kann die Emittentin eine Anpassung des Wandlungs- preises vornehmen: Der Wandlungspreis wird um den Betrag ermäßigt, der dem volumengewichteten arithmetischen Mittel der Kurse des einer Aktie gewährten Bezugsrechts an allen Börsenhandelstagen an der Frankfurter Wertpapierbörse entspricht. Findet kein Bezugsrechtshandel an der Frankfurter Wertpapierbörse statt, wird der Wert des Be- zugsrechts wie folgt verbindlich ermittelt: BR = (Ka - Kn) / (BV + 1) BR: Bezugsrecht Ka: Börsenkurs der alten Aktien Kn: Ausgabekurs der neuen Aktien BV: Bezugsverhältnis Der Börsenkurs „Ka“ der alten Aktien wird wie folgt ermittelt: Volumengewichteter arithmeti- scher Mittelwert der an der Frankfurter Wertpapierbörse im Parkett- und XETRA-Handel festge- stellten Schlusskurse der Aktie der Emittentin während der Bezugsfrist.