Import-/Exportgesetze-Definition

Import-/Exportgesetze. Die Software, die dazugehörige(n) Technologie und Leistungen und die Verwendung der Software durch den Kunden und die dazugehörige(n) Technologie und Leistungen unterliegen der Exportkontrolle und den Sanktionsgesetzen und -vorschriften, einschließlich der Export Administration Regulations (Exportkontrollvorschriften), 15 C.F.R. Teile 730-774 (die „EAR“) und der Sanktionen, die das US- Finanzministerium, das amerikanische Amt zur Kontrolle ausländischer Vermögenswerte („OFAC“) und das US-Außenministerium verhängen oder durchführen, und können Export- und Import- vorschriften anderer Länder unterliegen. Der Kunde gewährleistet und bestätigt, dass: (i) der Kunde kein Staatsbürger, Einwohner mit Daueraufenthaltsgenehmigung von/in dem Iran, Nordkorea, dem Sudan oder Syrien oder eines anderen Landes ist, für die die Vereinigten Staaten ein Ausfuhrverbot verhängt haben, und auch in keinem dieser Länder rechtsfähig oder geschäftstätig ist und nicht unter der Kontrolle von dessen Regierung steht; (ii) der Kunde unter amerikanischem Recht Exporte der Software erhalten kann, wenn der Kunde sich nicht auf einer von der US-Regierung erstellten Liste für sanktionierte oder ungeeignete Parteien befindet, einschließlich der Verbotslisten des US- Wirtschaftsministeriums (Specially Designated Na- tionals and Blocked Persons („SDN-Liste“) von OFAC, Table of Denial Orders, Entity List oder Unverified List ); (iii) der Kunde die Software, die dazugehörige(n) Technologie und Leistungen und anderes Zubehör des Dienstanbieters nicht direkt oder indirekt verkauft, exportiert, wieder exportiert, überträgt, verwendet oder deren Verwendung ermöglicht: (a) an oder für die Endnutzung in oder von in (i) aufgelistete(n) Länder(n) oder von Staatsangehörigen oder Einwohnern mit Daueraufenthaltsgenehmigung von/in diesen Ländern; (b) an oder für die Endnutzung von Personen oder Organisationen, die die US-Regierung für den Erhalt von Exporten als ungeeignet erachtet, einschließlich der Personen und Organisationen, die auf den Listen unter (ii) stehen; und (c) an oder für Endnutzungen, die die Export- oder Sanktionsgesetze und -vorschriften der USA verbieten, einschließlich Aktivitäten bezüglich der Verbreitung von chemischen, biologischen oder Nuklearwaffen, Massenvernichtungswaffen oder Flugkörpern, die diese Waffen transportieren können und die dazugehörige Technologie.

Examples of Import-/Exportgesetze in a sentence

  • Der Verkäufer ist verpflichtet, MARELLI über alle Import-/Exportgenehmigungserfordernisse nach deutschem oder ausländischem Recht sowie über die anwendbaren Exportkontrollen und Zollvorschriften zu informieren; gleichzeitig wird der Verkäufer MARELLI über die im Ursprungsland der Produkte geltenden Import-/Exportgesetze und -vorschriften in Kenntnis setzen.

  • Der Besteller verpflichtet sich zur Einhaltung aller Regeln, Bestimmungen, Verordnungen und Gesetzen, die für die Pflichten des Bestellers und dessen Verwendung der Produkte und Dienstleistungen gelten, einschließlich der Einhaltung der Import/Exportgesetze, Arbeitsgesetze und Anti-Korruptionsgesetze und aller anwendbaren Gesetze in Gebieten, in welchen der Besteller die Produkte einsetzt oder verarbeitet.