Kaufgegenstand-Definition

Kaufgegenstand bezeichnet die Ware, verkaufte vom KINEX BEARINGS und spezifizierte in der Anlage Nr. 1, welche einen integralen Bestandteil des Vertrages bildet.
Kaufgegenstand. “ bezeichnet die von LAVEGO an den VP nach Maßgabe dieser AGB verkauften Zahlungsverkehrsterminals und Router;
Kaufgegenstand ist der in § 1 in Verbindung mit Anlage 1.1 näher bezeichnete Grundbesitz sowie die dort näher bezeichneten Erbbaurechte, aufgeteilt in die dort näher bezeichneten einzelnen Kaufobjekte (die “Einzelnen Kaufobjekte”). 1. The “Purchase Object” consists of the real properties and hereditary building rights described in more detail in Sec. 1 in conjunction with Annex 1.1, divided into individual purchase objects as further specified therein (the “Individual Purchase Objects”). 2. Der Kaufgegenstand umfasst keine Betriebsvorrichtungen im Sinne von § 68 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BewG. Nicht Teil des Kaufgegenstandes sind außerdem etwaiges Zubehör sowie sonstige bewegliche Sachen, die vorübergehend von dem oder den bisherigen Nutzer(n) des Kaufgegenstandes eingebracht wurden, sowie alle fest verbundenen Sachen, die Scheinbestandteile des Kaufgegenstandes im Sinne von § 95 BGB sind.

Examples of Kaufgegenstand in a sentence

  • Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers.

  • Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.

  • Sie dienen als Maßstab zur Feststellung, ob der Kaufgegenstand fehlerfrei ist.

  • Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffern 1 bis 4 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen.

  • Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht.

  • Der Käufer darf den Kaufgegenstand ohne die Zustimmung des Verkäufers nicht verpfänden noch zur Sicherheit übereignen.

  • Soweit für den Kaufgegenstand ein Kfz-Brief ausgestellt ist, steht dem Verkäufer während der Dauer des Eigentumsvorbehalts das alleinige Recht zum Besitz des Kfz-Briefes zu.

  • Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von acht Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen.

  • Durch Eigentumswechsel am Kaufgegenstand werden Mängelbeseitigungsansprüche nicht berührt.

  • Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen.