Kredit-Definition

Kredit. “ hat die dem Begriff in Paragraph 13 zugeschriebene Bedeutung.
Kredit im Sinne dieser Bedingungen sind sämtliche Kredite und Darlehen.

Examples of Kredit in a sentence

  • Anlagen in Derivaten unterliegen dem allgemeinen Marktrisiko, dem Managementrisiko, dem Kredit- und dem Liquiditätsrisiko.

  • Verfügungen, mit denen der Verfügungsrahmen der Karte überschritten würde, werden unabhängig vom aktuellen Kontostand und einem etwa vorher zum Konto eingeräumten Kredit abgewiesen.

  • Ein Vertragspartner, der Sicherungsnehmer, transferiert damit das gesamte Kredit- und Marktrisiko aus dem Basiswert auf den anderen Vertragspartner, den Sicherungsgeber.

  • Wenn der Anleger die Darlehenssumme fremdfinanziert, indem er etwa einen privaten Kredit bei einer Bank aufnimmt, kann es über den Verlust des investierten Kapitals hinaus zur Gefährdung des weiteren Vermögens des Anlegers kommen.

  • Zahlungskartennummer (Kredit- oder Debitkarte), Bankkontonummer oder eine sonstige Finanzkontonummer und Bankverbindung, Kredithistorie, Kreditreferenzinformationen und Kreditwürdigkeit, Vermögen, Einkommen und sonstige finanzielle Informationen, Konto-Login-Informationen und Passworte für den Zugriff auf das Versicherungs-, Forderungs- und sonstige Konten und die Digitalen Dienste von Markel.

  • Bei Weiterveräußerung der Gegenstände auf Kredit hat sich der Auftraggeber gegenüber seinem Abnehmer das Eigentum vorzubehalten.

  • Die Bank ist zur Ausführung von Aufträgen oder zur Ausübung von Bezugsrechten nur insoweit verpflichtet, als das Guthaben des Kunden, ein für Wertpapiergeschäfte nutzbarer Kredit oder der Depotbestand des Kunden zur Ausführung ausreichen.

  • Die Risiken können u.a. Aktien- und Anleihemarktrisiken, Wechselkurs-, Zinsänderungs-, Kredit- und Volatilitätsrisiken sowie politische Risiken umfassen bzw.

  • Diese Risiken können unter anderem Aktien- und Rentenmarktrisiken, Wechselkurs-, Zins-, Kredit- und Volatilitätsrisiken sowie politische Risiken beinhalten bzw.

  • Sie erkennen an, dass bei bestimmten Dritten (wie etwa Banken, Kredit- und Debitkarten ausgebenden Stellen, Kreditkartenvereinigungen und Debitkartensysteme sowie Zahlungsdienstleistern) unter Umständen eigene Geschäftsbedingungen für diejenigen Zahlungs- bzw.