Luftverkehr-Definition
Examples of Luftverkehr in a sentence
Die Haftung bei Beförderungen im internationalen Luftverkehr unterliegt im Falle des Todes oder der Körperverletzung von Reisenden, der Verspätung von Reisenden und/oder Reisegepäck sowie der Zerstörung, des Verlustes oder der Beschädigung von Reisegepäck den Regelungen des Warschauer Abkommens oder des Montrealer Übereinkommens.
Unabhängig von den vorstehenden Regelungen wird die Haftung im internationalen Luftverkehr abschließend durch Art.
Im internationalen Luftverkehr gelten die Beschränkungen des Warschauer Abkommens, sofern nicht das Montrealer Übereinkommen einschlägig ist.
Unter Hochrisikonutzung werden unter anderem die folgenden Einsatzgebiete verstanden: Personenbeförderung im Luftverkehr oder mit anderen Massenverkehrsmitteln, Nuklear- oder Chemieanlagen, lebenserhaltende Systeme, implantierbare medizinische Geräte, Kraftfahrzeuge oder Waffensysteme.
Mai 1999 zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Montrealer Übereinkommen) oder (ii) das Abkommen über die Vereinheitlichung bestimmter Regeln im internationalen Luftfrachtverkehr, unterzeichnet in Warschau am 12.
Oktober 1929 in Warschau unterzeichneten Abkommens zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr in der Fassung des Haager Protokolls vom 28.
Kapital, das im internationalen Luftverkehr betriebene Luftfahrzeuge sowie bewegliches Vermögen zum Betrieb von derartigen Luftfahrzeugen darstellen, ist nur im Hoheitsgebiet der Vertragspartei zu besteuern, in dem sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung des Unternehmens befindet.
Oktober 1997 über die Haftung von Luftfahrunternehmen bei der Beförderung von Fluggästen und deren Gepäck im Luftverkehr, abgeändert durch die Verordnung (EG) Nr. 889/02 vom 13.
Eine Beförderung im internationalen Luftverkehr kann dem Montrealer Übereinkommen unterliegen, sofern nach Vereinbarung der Parteien der Abgangs- und der Bestimmungsort in den Hoheitsgebieten von zwei Vertragsstaaten liegen.
Vorbehaltlich der besonderen Bestimmungen und Ausnahmen in Anhang M, wird das Recht zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Strassen-, Eisen- bahn- und Luftverkehr durch die Bestimmungen des Artikels 35 und der Anhänge P und Q geregelt.