Maintenance Services-Definition

Maintenance Services. “ in Bezug auf dieses Sell-On-Premise-Modell bezeichnet SAP Delivered Support, VAR-Delivered Support sowie VAR Delivered Support für SAP Business One wie in Artikel 9 (Maintenance Services) näher erläutert.
Maintenance Services. “ bezeichnet die zum jeweiligen Zeitpunkt aktuellen Maintenance Services und/oder Supportleistungen, die im Rahmen des entsprechenden SAP-PartnerEdge-Modells angeboten und im Einzelnen in diesem beschrieben werden.
Maintenance Services. “ bezeichnet im Zusammenhang mit diesem Business One VAR Delivered Support Model den Business One VAR Delivered Support.

Examples of Maintenance Services in a sentence

  • Der Partner ist allein verantwortlich für die korrekte und vollständige Darstellung der Software und Maintenance Services.

  • Die Vergütung für Maintenance Services richtet sich nach dem entsprechenden SAP-PartnerEdge-Modell und ist ggf.

  • Der Partner und SAP vereinbaren Endnutzer-spezifische Order Forms für die Software, mit denen die Nutzungsrechte und (wenn zutreffend und autorisiert) Maintenance Services gemäß dem VAR Delivered Support Modell vereinbart werden.

  • Soweit die Maintenance Services aufgrund technischer Weiterentwicklungen erweitert, geändert und angepasst werden, gelten die Bestimmungen von Artikel 9 analog.

  • Gegen eine zusätzliche Vergütung kann SAP zusätzliche Support Services für Cloud Services als Maintenance Services anbieten.

  • Die Cloud Services können nicht ohne Maintenance Services vereinbart werden, unabhängig davon, ob sie in der Subskriptionsvergütung für Cloud Services enthalten oder gesondert in der Order Form aufgeführt sind.

  • Es besteht im Rah- men der Support und Maintenance Services auch keine Pflicht, eine bestimmte Verfügbarkeit der Vertragssoftware sicherzustellen.

  • Für etwaige Mängel an von proALPHA im Rah- men der Support und Maintenance Services be- reitgestellten Updates, gelten die Regelungen zur Gewährleistung aus den AGB für die proAL- PHA Lizenzen entsprechend.

  • Für die Support und Maintenance Services zahlt der Kunde die im Vertrag vereinbarte Pauschale, deren Höhe vom Wert der jeweils lizenzierten Vertragssoftware („Wartungsbasis“) abhängt.

  • Gegenstand dieser AGB ist die Erbringung von Support und Maintenance Services an der Ver- tragssoftware1, die von proALPHA vertrieben werden.

Related to Maintenance Services

  • Software “ bezeichnet lizenzierte Kopien von Microsoft-Software, die in den Produktbestimmungen aufgeführt sind. Software umfasst keine Onlinedienste, kann aber Teil eines Onlinedienstes sein.

  • Dokumentation “ bezeichnet die technische und funktionale Dokumentation von SAP für den Cloud Service sowie ggf. Beschreibungen von Rollen- und Verantwortlichkeiten (Roles and Responsibilities), in der jeweils gültigen Fassung, die dem Auftraggeber mit dem Cloud Service verfügbar gemacht werden.

  • Personenbezogene Daten “ alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind;

  • Höhere Gewalt bedeutet das Eintreten eines Ereignisses oder Umstandes, welches eine Partei daran hindert eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und soweit diese Partei nachweist, dass (a) ein solches Hindernis außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegt; und (b) es zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise nicht vorhersehbar war; und (c) die Auswirkungen des Hindernisses von der betroffenen Partei vernünftigerweise nicht hätten vermieden oder überwunden werden können.

  • Werktage Abweichend von der Definition in § 2 Nr. 16 GasNZV sind im Folgenden unter Werktagen für die Fristenregelung alle Tage zu verstehen, die kein Sonnabend, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag sind. Wenn in einem Bundesland ein Tag als Feiertag ausgewiesen wird, gilt dieser Tag bundesweit als Feiertag. Der 24. Dezember und der 31. Dezember eines jeden Jahres gelten als Feiertage.

  • GeLi Gas Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate der Bundesnetzagentur (Az. BK7-06-067) vom 20. August 2007 oder einer diese Festlegung ersetzende oder ergänzende Festlegung der Bundesnetzagentur.

  • Kundendaten “ sind alle Daten, einschließlich aller Text-, Ton-, Software-, Bild- oder Videodateien, die Microsoft oder ihren verbundenen Unternehmen von oder im Namen des Kunden und dessen verbundenen Unternehmen durch die Nutzung der Onlinedienste zur Verfügung gestellt werden.

  • Bilanzkreisnummer Eindeutige Nummer, die von dem Marktgebietsverantwortlichen an einen Bilanzkreisverantwortlichen für einen Bilanzkreis vergeben wird und insbesondere der Identifizierung der Nominierungen oder Renominierungen von Gasmengen dient.

  • Nutzer “ bezeichnet diejenigen Mitarbeiter, Auftragnehmer und Endnutzer, die durch Sie oder in Ihrem Auftrag ermächtigt sind, die Services in Übereinstimmung mit dem Rahmenvertrag und Ihrem jeweiligen Auftrag zu nutzen. Für Services, die speziell dafür konzipiert sind, Ihren Klienten, Agenten, Kunden, Lieferanten oder anderen Dritten den Zugriff auf die Cloud Services zur Interaktion mit Ihnen zu gewähren, werden solche Dritte als „Nutzer“ betrachtet, für die die Bestimmungen des Rahmenvertrags und Ihres Auftrags gelten.

  • Monat M Monat M ist der Liefermonat. Der Liefermonat umfasst den Zeitraum vom 1. Tag 06:00 Uhr des Liefermonats bis zum 1. Tag 06:00 Uhr des Folgemonats. Bei untermonatlichen Lieferanmeldungen beginnt der Liefermonat am 1. Tag der Belieferung 06:00 Uhr. Bei untermonatlichen Lieferabmeldungen endet der Liefermonat um 06:00 Uhr des Folgetages.

  • Vertrauliche Informationen “ sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-how.

  • Sub-Bilanzkonto Das Sub-Bilanzkonto ist ein Konto, das einem Bilanzkreis zugeordnet ist und die Zuordnung von Ein- und Ausspeisemengen zu Transportkunden und/oder die übersichtliche Darstellung von Teilmengen ermöglicht.

  • Gaswirtschaftsjahr Der Zeitraum vom 1. Oktober, 06:00 Uhr, eines Kalenderjahres bis zum 1. Oktober, 06:00 Uhr, des folgenden Kalenderjahres.

  • Produkte “ bezeichnet Programme, Hardware, Integrierte Software und Betriebssystem.

  • Unterbrechbare Kapazität Kapazität, die vom Netzbetreiber auf unterbrechbarer Basis angeboten wird. Die Nut- zung der unterbrechbaren Kapazität kann von dem Netzbetreiber unterbrochen werden.

  • Bankarbeitstag Jeder Tag, an dem die Banken an dem jeweiligen Ort für Geschäfte, einschließlich des Handels in Fremdwährungen und der Entgegennahme von Fremdwährungseinlagen geöffnet sind (mit Ausnahme des Samstags und des Sonntags), das TARGET2-System geöffnet ist und die Verwahrstelle Zahlungen abwickelt. ''TARGET2- System'' bezeichnet das Trans-European Automated Real-time Gross Settlement Express Transfer (TARGET2)-Zahlungssystem oder jedes Nachfolgesystem dazu.

  • Bilanzierungsbrennwert Der Bilanzierungsbrennwert stellt die Vorausschätzung eines Abrechnungsbrennwertes je Brennwertgebiet dar. Er unterliegt der monatlichen Überprüfung, soweit erforderlich. Das Brennwertgebiet ist ein Netzgebiet, in dem ein einheitlicher Abrechnungsbrennwert angewendet wird.

  • Dienstleistungen “ bedeutet die Samsara-Software und Professionelle Dienstleistungen.

  • Geschäftstag “ im Sinne dieser Anleihebedingungen ist jeder Tag (außer einem Samstag oder Sonntag), an dem (i) das Trans-European Automated Real-Time Gross Settlement Express Transfer System 2 (TARGET2) oder ein entsprechendes Nachfolgesystem und (ii) Clearstream geöffnet sind und Zahlungen abwickeln.

  • Vereinbarung “ bezeichnet die vorliegende Lizenzvereinbarung zum Apple Developer Program, einschließlich aller Anlagen, Anhang 1 und zugehörigen Dokumente, die hiermit durch diesen Verweis aufgenommen werden. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass diese Vereinbarung die Lizenzvereinbarung für das iOS Developer Program (einschließlich aller Anlagen, Anhang 1 und zugehörigen Dokumente), die Vereinbarung zur digitalen Signatur von Safari-Erweiterungen, die Vereinbarung zur Einreichung für die Safari Extensions Gallery und die Lizenzvereinbarung für das Mac Developer Program ersetzt.

  • Abordnung ist die vom Arbeitgeber veranlasste vorübergehende Beschäfti- gung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben oder eines anderen Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Ar- beitsverhältnisses.

  • Versetzung ist die Zuweisung einer auf Dauer bestimmten Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben Ar- beitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses.

  • Bestellung “: das Anbot auf Abschluss eines Kundenvertrages.

  • Verbundene Unternehmen “ bezeichnet Unternehmen, die im Sinne des § 15 AktG mit einem anderen Unternehmen verbunden sind.

  • Unternehmer “ ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

  • Verbundenes Unternehmen “ bezeichnet jede juristische Person, die eine Partei kontrolliert, die von einer Partei kontrolliert wird oder die unter gemeinsamer Kontrolle mit einer Partei steht.