PRÄMIEN-Definition

PRÄMIEN. Die Prämie wird in der Police festgehalten und gemäss dem im Antrag gewählten Zahlungsrhythmus fällig. Ändert der Prämientarif während der Vertragsdauer, kann die Agrisano die Anpassung des Vertrages vom folgenden Versicherungsjahr an verlangen. Zu diesem Zweck hat sie dem in der Police aufgeführten Versicherten die neue Prämie spätestens 25 Tage vor der Fälligkeit bekannt zu geben. Ist dieser mit der Neuregelung des Versicherungsvertrages nicht einverstanden, kann er den Vertrag auf Ende des Versiche- rungsjahres kündigen. Erfolgt bis zum Ablauf des Versicherungsjahres keine Kündigung, gilt dies als Zustimmung zur Vertragsände- rung.
PRÄMIEN. Die Prämie wird in der Police festgehalten und gemäss dem im Antrag gewählten Zahlungsrhythmus fällig. Ändert der Prämientarif während der Vertragsdauer, kann die Krankenkasse Agrisano die Anpassung des Vertrages vom folgenden Versicherungsjahr an verlangen. Zu diesem Zweck hat sie dem in der Police aufgeführten Versicherten die neue Prämie spätestens 25 Tage vor der Fälligkeit bekannt zu geben. Ist dieser mit der Neuregelung des Versicherungsvertrages nicht einverstanden, kann er den Vertrag auf Ende des Versicherungsjahres kündigen. Erfolgt bis zum Ablauf des Versicherungsjahres keine Kündigung, gilt dies als Zu- stimmung zur Vertragsänderung. Wenn der Versicherte bei der Krankenkasse Agrisano die Rechtsschutzversicherung ohne zusätzliche andere Versicherungen versi- chert, so ist nur eine jährliche Zahlung der Prämie möglich, und es wird eine zusätzliche Administrationsgebühr in Höhe von jährlich CHF 30. erhoben. Wurde die Prämie für eine bestimmte Vertragsdauer vorausbezahlt, und wird der Vertrag vor Ablauf dieser Dauer aufgehoben, so erstattet die Krankenkasse Agrisano die auf die nicht abgelaufene Versicherungsperiode entfallende Prämie zurück. Eine Prämien- rückerstattung entfällt, wenn - der Vertrag im Zeitpunkt des Erlöschens weniger als ein Jahr in Kraft war und auf Veranlassung des Versicherten aufgehoben wurde; - der Versicherte Obliegenheiten gegenüber der Krankenkasse Agrisano beziehungsweise der Gesellschaft zum Zwecke der Täu- schung verletzt hat.