Sub-Bilanzkonto-Definition

Sub-Bilanzkonto. Das Sub-Bilanzkonto ist ein Konto, das einem Bilanzkreis zugeordnet ist und die Zuordnung von Ein- und Ausspeisemengen zu Transportkunden und/oder die übersichtliche Darstellung von Teilmengen ermöglicht.
Sub-Bilanzkonto. Ein Konto in einem Bilanzkreis zur Zuordnung von Ein- und Ausspeisemengen zu Transportkunden.
Sub-Bilanzkonto. Das Sub-Bilanzkonto ist ein Konto, das einem Bilanzkreis zugeordnet ist und die Zuordnung von Ein- und Ausspeisemengen zu Transportkunden und/oder die übersichtliche Darstellung von Teil- mengen ermöglicht. Tag D Tag D ist der Liefertag, welcher um 06:00 Uhr beginnt und um 06:00 Uhr des folgenden Tages endet.

Examples of Sub-Bilanzkonto in a sentence

  • Sub-Bilanzkonto zu und teilt diese unverzüglich, spätestens bis 12:00 Uhr dem Marktgebietsverantwortlichen mit.

  • Für die Bestimmung der Mehr-Mindermengen werden auf die in dem Zeitraum zwischen den Stichtagen ermittelten Netznutzungsmengen den in den Bilanz- kreis/ das Sub-Bilanzkonto allokierten Mengen für den analogen Zeitraum gegenüber- gestellt.

  • Für die Bestimmung der Mehr-Mindermengen werden auf die in dem Zeitraum zwischen den Stichtagen ermittelten Netznutzungsmengen den in den Bilanzkreis/ das Sub-Bilanzkonto allokierten Mengen für den analogen Zeitraum gegenübergestellt.

  • Für die Bestimmung der Mehr- Mindermengen werden die für den Ablesezeitraum ermittelten Netznutzungsmengen des einzelnen Kunden den in den Bilanzkreis/ das Sub-Bilanzkonto einzelkundenscharf allokierten Mengen für den analogen Zeitraum gegenübergestellt.

  • Für die Mehr-Mindermengen werden die Verbrauchsmengen – abgegrenzt auf den Abrechnungsmonat - den in den Bilanzkreis/ das Sub-Bilanzkonto allokierten Mengen für den analogen Zeitraum gegen- übergestellt.

  • Dabei werden die Verbrauchsmengen aller SLP-Zählpunkte auf ei- nen bestimmten Stichtag abgegrenzt und den in den Bilanzkreis/ das Sub-Bilanzkonto allokierten Mengen für den analogen Zeitraum gegenübergestellt.

  • Sub-Bilanzkonto und, soweit eine Nominierungspflicht gemäß §§ 12, 13 besteht, die Nominierung der ein- oder auszuspeisenden Gasmenge.

  • Sub-Bilanzkonto zu und teilt diese unverzüglich, spätestens bis 12:00 Uhr dem Markt- gebietsverantwortlichen mit.

  • In diesem Fall teilt der Transportkunde dem Fernleitungsnetz- betreiber mit, in welcher Höhe er Kapazitäten in den jeweiligen Bilanzkreis/das jeweilige Sub-Bilanzkonto an diesem Punkt eingebracht hat.

  • In diesem Fall teilt der Transportkunde dem Fernleitungsnetzbetreiber mit, in welcher Höhe er Kapazitäten in den jeweiligen Bilanzkreis/das jeweilige Sub-Bilanzkonto an diesem Punkt eingebracht hat.


More Definitions of Sub-Bilanzkonto

Sub-Bilanzkonto. Das Sub-Bilanzkonto ist ein Konto, das einem Bilanzkreis zugeordnet ist und die Zuordnung von Ein- und Ausspeisemengen zu Transportkunden und/oder die übersichtliche Darstellung von Teilmengen ermöglicht. Tag D Tag D ist der Liefertag, welcher um 06:00 Uhr beginnt und um 06:00 Uhr des folgenden Tages endet. Unterbrechbare Kapazität Kapazität, die vom Netzbetreiber auf unterbrechbarer Basis angeboten wird. Die Nutzung der unterbrechbaren Kapazität kann von dem Netzbetreiber unterbrochen werden. Untertägige Kapazität Kapazität nach § 2 Nr. 13a GasNZV, die nach dem Ende der Auktion für Day-Ahead-Kapazitäten für den jeweiligen Liefertag ab der ersten vollen Stunde der Buchung bis zum Ende des Liefertages angeboten und zugewiesen wird.
Sub-Bilanzkonto. Stand 01.10.2020
Sub-Bilanzkonto. Das Sub-Bilanzkonto ist ein Konto, das einem Bilanzkreis zugeordnet ist und die Zuordnung von Ein- und Ausspeisemengen zu Transportkunden und/oder die übersichtliche Darstellung von Teilmengen ermöglicht. Werktage Abweichend von der Definition in § 2 Nr. 16 GasNZV sind im Folgenden unter Werktagen für die Fristenregelung alle Tage zu verstehen, die kein Sonnabend, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag sind. Wenn in einem Bundesland ein Tag als Feiertag ausgewiesen wird, gilt dieser Tag bundesweit als Feiertag. Der 24. Dezember und der 31. Dezember eines jeden Jahres gelten als Feiertage. 1. Der Netzbetreiber nimmt eine Unterbrechung der Anschlussnutzung eines Letztverbrauchers (Sperrung) – ggf. nur bezogen auf einzelne Marktlokation - auf Verlangen des Transportkunden unter den Voraussetzungen des § 11 Ziffer 6. LRV vor. Die Unterbrechung der Anschlussnutzung darf nicht unverhältnismäßig sein. 2. Der Netzbetreiber wird im Namen des Transportkunden dem Letztverbraucher den Beginn der Unterbrechung drei Werktage im Voraus ankündigen. 3. Schuldner der dem Netzbetreiber für die Sperrung entstehenden Kosten ist gegenüber dem Netzbetreiber der beauftragende Transportkunde. Gleiches gilt für die auf die Wiederherstellung der Anschlussnutzung (Entsperrung) entfallenden Kosten, wenn die Entsperrung vom Transportkunden beauftragt wird. Die Kosten der Sperrung bzw. Entsperrung richten sich nach dem zum Zeitpunkt der Sperrung bzw. Entsperrung geltenden Preise des Netzbetreibers. 4. Die Sperrung wird vom Transportkunden auf dem vollständig ausgefüllten Formular „Auftrag zur Unterbrechung der Anschlussnutzung“ (vgl. beigefügte Anlage 8.1. zum LRV) beim Netzbetreiber beantragt. Der Netzbetreiber prüft nicht, ob die Voraussetzungen für eine Einstellung der Netznutzung tatsächlich vorliegen. 5. Der Netzbetreiber informiert den Transportkunden unverzüglich in Textform über den beabsichtigten Termin (Datum und ungefähre Uhrzeit) der Sperrung. Fällt der Grund für die Sperrung vor der Ausführung der Sperrung weg, hat der Transportkunde den Sperrauftrag unverzüglich in Textform beim Netzbetreiber zu stornieren. Widerruft der Transportkunde den Sperrauftrag, bevor der Netzbetreiber ihm den Sperrtermin angekündigt hat, fällt kein Sperrentgelt an. Bei später eingehenden Stornierungen übernimmt der Transportkunde die Kosten für die Sperrung gemäß gültigem und im Internet veröffentlichten Preisblatt (Anlage 1). 6. Auf Wunsch des Transportkunden wird der Netzbetreiber die Unterbrechung ...
Sub-Bilanzkonto. Das Sub-Bilanzkonto ist ein Konto, das einem Bilanzkreis zugeordnet ist und die Zuordnung von Ein- und Ausspeisemengen zu Transportkunden und/oder die übersichtliche Darstellung von Teilmengen ermöglicht. Tag D Tag D ist der Liefertag, welcher um 06:00 Uhr beginnt und um 06:00 Uhr des folgenden Tages endet. Technischer Umstellungstermin Der Technische Umstellungstermin ist im Rahmen der Marktraumumstellung der Zeitpunkt innerhalb des mitgeteilten Umstellungszeitraums, ab dem H-Gas in das umzustellende Netzsegment des Fernleitungsnetzbetreibers eingespeist wird.

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