VERSCHIEDENES-Definition

VERSCHIEDENES. Diese Bestellung, einschließlich der Dokumente, die ausdrücklich durch Inbezugnahme Bestandteil der Bestellung werden, stellt nach dem Willen der Parteien die vollständige, ausschließliche und abschließende Vereinbarung der Parteien in Bezug auf den Gegenstand der Bestellung dar und ersetzt alle früheren oder gleichzeitigen sowie schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen ihnen. Für die Bestimmung des Bedeutungsgehalts der Bestellung sind bisherige Geschäftsgepflogenheiten jeglicher Art nicht maßgeblich, auch wenn die annehmende oder duldende Partei Kenntnis von der Durchführung und Gelegenheit zum Widerspruch hat. Ansprüche oder Rechte aufgrund eines Verstoßes gegen die Bestellung können nicht durch Verzicht erledigt bzw. aufgehoben werden, es sei denn, für den Verzicht erfolgt eine Gegenleistung und die geschädigte Partei erklärt den Verzicht in Schriftform. Setzt eine Partei eine Bestimmung der Bestellung nicht durch, ist dies nicht als Verzicht auf diese Bestimmung oder auf das Recht der Partei, die Bestimmung zu einem späteren Zeitpunkt durchzusetzen, auszulegen. Die Rechte und Ansprüche der Käuferin aus der Bestellung bestehen zusätzlich zu allen sonstigen Rechten und Ansprüchen, die nach Gesetzes-, Vertrags- oder Billigkeitsrecht vorgesehen sind, und die Käuferin kann alle diese Rechte und Ansprüche einzeln, wahlweise, nacheinander oder gleichzeitig ausüben. Auf den Begriff "einschließlich" folgende Aufzählungen sind nicht abschließend. Die Unwirksamkeit einer Klausel oder eines Absatzes der Bestellung berührt nicht die übrigen Bestimmungen der Klausel oder des Absatzes oder einer anderen Klausel oder eines anderen Absatzes; diese bleiben in vollem Umfang wirksam. Eine Klausel oder ein Absatz, die/der als unwirksam angesehen wird, ist rechtlich zulässig so auszulegen, dass sie/er dem ursprünglichen Willen der Käuferin und des Lieferanten möglichst nahekommt. Sämtliche Bestimmungen oder Pflichten in der Bestellung, die aufgrund ihrer Art oder Wirkung nach Kündigung oder Ablauf der Bestellung eingehalten, aufrechterhalten oder erfüllt werden müssen oder für die dies vorgesehen ist, sind für die Parteien, ihre Rechtsnachfolger (einschließlich der Rechtsnachfolger durch Fusion) und zulässigen Abtretungsempfänger weiterhin verbindlich, einschließlich der Klauseln 2.2(d), 2.3, 6, 7, 8, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 18, 19, 21, 22 und 24 dieser Bestellung.
VERSCHIEDENES. Änderungen oder eine Modifikation dieser AGB ist nur dann rechtsverbindlich, wenn sie schriftlich niedergelegt und durch ordentlich beauftragte Vertreter des Dienstleisters und Kunden unterzeichnet wurde. Wenn der Dienstleister seine Rechte unter diesem Vertrag nicht wahrnimmt, so stellt dies keinen Verzicht auf diese Rechte oder alle anderen Rechte unter diesem Vertrag dar. Die Überschriften dienen nur zur Orientierung und stellen keinen Teil dieser AGB für irgendeinen sonstigen Zweck dar. Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB aus welchen Gründen auch immer ungültig oder nicht durchführbar sein, dann wird diese Bestimmung im Ausmaß ihrer Ungültigkeit oder Undurchführbarkeit von dieser Vereinbarung getrennt, ohne die Gültigkeit des verbleibenden Teils dieser Bestimmung oder der anderen Bestimmungen dieses Vertrages zu beeinträchtigen. Keine der Bestimmungen oder Aussagen in dieser Vereinbarung soll als Gewährung einer Lizenz bzw. irgendwelcher Rechte auf geistiges Eigentum erachtet oder ausgelegt werden, ungeachtet dessen, ob ausdrücklich oder implizit, durch Duldung des Dienstleisters oder auf sonstige Weise, bzw. zur Einschränkung der Patent- oder sonstigen geistigen Eigentumsrechte des Dienstleisters. Alle diesem Vertrag zugrundeliegenden Leistungen werden durch die lokalen Gesetze bestimmt, die für die örtliche Niederlassung des Dienstleisters, wie auf dem Kostenvoranschlag angegeben, gelten, mit Ausnahme seiner Kollisionsnormen.
VERSCHIEDENES. Sollte eine Partei ein Recht mit Verzögerung oder überhaupt nicht ausüben, stellt dies keinen Verzicht auf dieses oder irgendein anderes oder späteres Recht dar. Soweit in diesem Dokument oder in dem Vertrag, worauf sich dieses Dokument bezieht, nichts anderes festgelegt ist, unterliegen Verkauf und Kauf der Ware folgenden Gesetzen: Für Sendungen nach Nord- und Südamerika die Gesetze des Staates New York, USA; für Sendungen nach Europa, in den Nahen Osten und nach Afrika die Gesetze Englands; für Sendungen nach Asien, ausgenommen Japan, die Gesetze von Singapur; und für Sendungen nach Japan die Gesetze von Japan. Das UN-Abkommen über Verträge für den internationalen Verkauf von Waren ist auf die von diesem Dokument betroffenen Transaktionen nicht anwendbar. Zuständigkeit und Gerichtsstand für Gerichtsverfahren zwischen Verkäufer und Käufer liegen bei den Gerichten, bei denen sich der Hauptsitz des Verkäufers befindet. Keine der Parteien darf den Vertrag, worauf sich dieses Dokument bezieht, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten, mit der Einschränkung, dass der Verkäufer einen solchen Vertrag an ein verbundenes Unternehmen, welches vom Verkäufer kontrolliert wird, ohne eine solche Zustimmung abtreten darf. Ein solcher Vertrag verpflichtet und begünstigt den Käufer und Verkäufer und ihre jeweiligen Rechtsnachfolger, Erben, Vertreter und zugelassenen Zessionare.