Versetzung ist die Zuweisung einer auf Dauer bestimmten Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben Ar- beitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses.
Versetzung ist die vom Arbeitgeber veranlasste, auf Dauer bestimmte Be- schäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsver- hältnisses.
Versetzung ist die Zuweisung einer auf Dauer bestimmten Beschäftigung bei ei- ner anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben Arbeitgebers un- ter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses. Der Begriff „Arbeitsort“ ist ein generalisierter Oberbegriff; die Bedeutung unterscheidet sich nicht von dem bisherigen Begriff „Dienstort“.6
Examples of Versetzung in a sentence
Die Versetzung innerhalb eines Unternehmens zählt nicht als Arbeitsplatzwechsel.
Vor der Umsetzung, Versetzung oder Abordnung ist die Arbeitnehmerin zu hören.
Ist eine Leistungsverbesserung oder Verhaltens- veränderung im bisherigen Arbeitsumfeld nicht möglich, so ist eine Versetzung zu prüfen.
Vor der Versetzung oder Abordnung ist der Dienstnehmer / die Dienstnehmerin zu hören.
Vor der Umsetzung, Versetzung oder Abordnung ist die Mitarbeiterin bzw.
More Definitions of Versetzung
Versetzung ist die Zuweisung einer auf Dauer bestimmten Beschäftigung bei einer anderen Dienst- stelle oder einem anderen Betrieb des Universitätsklinikums unter Fortsetzung des bestehenden Ar- beitsverhältnisses.
Versetzung ist die Zuweisung einer auf Dauer bestimmten Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben Arbeitgebers unter Fortsetzung des be- stehenden Arbeitsverhältnisses. Zuweisung ist - unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses - die vorübergehende Beschäftigung bei einem Dritten im In- und Ausland. 1Personalgestellung ist - unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses - die auf Dauer angelegte Beschäftigung bei einem Dritten. 2Die Modalitäten der Personalgestellung werden zwischen dem Arbeitgeber und dem Dritten vertraglich geregelt.
Versetzung ist die Zuweisung einer auf Dauer bestimmten Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einer anderen Einrichtung desselben Dienstgebers unter Fortsetzung des bestehenden Dienstverhältnisses. Zuweisung ist - unter Fortsetzung des bestehenden Dienstverhältnisses - die vorübergehende Beschäftigung bei einem Dritten im In- und Ausland, bei dem die AVR nicht zur Anwendung kommen.
(1) 1Zur Teilnahme an medizinisch wissenschaftlichen Kongressen, ärztlichen Fortbildungsveranstaltungen und ähnlichen Veranstaltungen ist der Ärztin/ dem Arzt Arbeitsbefreiung bis zu drei Arbeitstagen im Kalenderjahr unter Fortzahlung des Entgelts zu gewähren. 2Die Arbeitsbefreiung wird auf einen Anspruch nach den Weitebildungsgesetzen der Länder angerechnet. 3Bei Kostenerstattung durch Dritte kann eine Freistellung für bis zu fünf Arbeitstage erfolgen.
(2) 1Die Kosten einer vom Dienstgeber veranlassten Qualifizierungsmaßnahme – einschließlich Reisekosten - werden, soweit sie nicht von Dritten übernommen werden, grundsätzlich vom Dienstgeber getragen. 2Ein möglicher Eigenbeitrag wird durch eine Qualifizierungsvereinbarung geregelt. 3Die Betriebsparteien sind gehalten, die Grundsätze einer fairen Kostenverteilung unter Berücksichtigung des betrieblichen und individuellen Nutzens zu regeln. 4Ein Eigenbeitrag der Ärztinnen und Ärzte kann in Geld und/ oder Zeit erfolgen.
(3) 1Ein hohes Qualifikationsniveau und lebenslanges Lernen liegen im gemeinsamen Interesse von Ärztinnen und Ärzten und Dienstgebern. 2Qualifizierung dient der Steigerung von Effektivität und Effizienz des Dienstes, der Nachwuchsförderung und der Steigerung von beschäftigungsbezogenen Kompetenzen.
Versetzung ist die vom Arbeitgeber veranlasste, auf Dauer bestimmte Beschäfti- gung in einem anderen Betriebsteil des HVD unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses.
Versetzung ist die Zuweisung einer auf Dauer bestimmten Be- schäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Be- trieb desselben Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses. Zuweisung ist - unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnis- ses - die vorübergehende Beschäftigung bei einem Dritten im In- und Ausland. 1Personalgestellung ist - unter Fortsetzung des bestehenden Arbeits- verhältnisses - die auf Dauer angelegte Beschäftigung bei einem Drit- ten. 2Die Modalitäten der Personalgestellung werden zwischen dem Arbeitgeber und dem Dritten vertraglich geregelt. Der Begriff „Arbeitsort“ ist ein generalisierter Oberbegriff; die Be- deutung unterscheidet sich nicht von dem bisherigen Begriff „Dienst- ort“.
Versetzung ist die Zuweisung einer Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle desselben Anstellungsträ- gers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses. Umsetzung ist die Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes in derselben Dienststelle.
Versetzung ist die auf Dauer angelegte Übertragung eines Aufgabenbereiches bei einem ande- ren Betrieb (Wahlbetrieb). Sie ist auch ohne Zustimmung möglich, wenn eine betriebliche Not- wendigkeit vorliegt.