Versicherte Sachen-Definition

Versicherte Sachen. Versichert sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude sowie Gebäudezubehör und sonstige Grundstücksbestandteile (siehe Definitionen). Nebengebäude (Gewächshäuser, Gartenhäuser, Geräteschuppen, etc.) bis 50 qm gelten als mitversichert.
Versicherte Sachen. Versichert sind a) Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas oder transparentem Kunststoff, die fachmännisch einge- setzt und mit dem Gebäude fest verbunden sind; b) Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas, transparentem Kunststoff oder Glaskeramik der Wohnungseinrichtung; Wenn bei einem Glasbruch an einer Glaskeramik- kochfläche das Glas nur zusammen mit der Elektro- nik ausgetauscht werden kann, wird die Elektronik ebenfalls ersetzt. c) künstlerisch bearbeitete Glasschei- ben, -platten und –spiegel, sofern sie nicht Bestand- teil von Werbeanlagen sind, z. ▇. ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ durch Glasmalerei, Ätzung, Schliff, Blei- und Mes- singverglasung. Die Entschädigung ist - soweit nicht ein niedrigerer oder höherer Betrag vereinbart ist - je Versicherungsfall auf 2.000 EUR begrenzt; d) Aquarien und Terrarien aus Glas; e) Glasbausteine, Profilbaugläser und Lichtkup- peln aus Glas oder transparentem Kunststoff; f) Scheiben von Sonnenkollektoren einschließ- lich deren Rahmen.
Versicherte Sachen. Konventionelle Fahrräder sowie Fahrräder mit Tretunterstützung bis zu 25 km/h (z. B. Pedelec) Benanntes Fahrrad zwischen 800 bis 10.000 EUR Neupreis Versicherungspflichtige Räder wie E-Roller, echte E-Bikes, S-Pedelecs, vollverkleidete Räder, Eigenbauten und Dirt-Bikes - Teilnahme an Radsportveranstaltungen, Downhillfahrten und Freeriding - Schönheitsschäden wie Kratzer und Beulen - Wo ist das Fahrrad versichert? Deutschland und weltweit bei einem Aus- landsaufenthalt von bis zu 6 Monaten Vertragsergänzung Fahrrad-Schutzbrief: Europa (geografisch) 1 Rechtlich verbindlich sind nur die Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Examples of Versicherte Sachen in a sentence

  • Versicherte Sachen, die in verschiedenen Positionen bezeichnet sind, gelten auch dann nicht als einheitliche Sache, wenn sie wirtschaftlich zusammen gehören.

  • Versicherte Sachen, die Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind oder die deren Gebrauch dienen, sind weltweit auch versichert, solange sie sich vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes befinden.

  • Versicherte Sachen, die Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind oder die deren Gebrauch dienen und die sich vorübergehend (siehe Ziffer 8.1) außerhalb der Wohnung befinden, sind in verschlossenen Kraftfahrzeugen und Wohnmobilen - jedoch nicht in Anhängern - versichert, wenn diese aufgebrochen werden und die Gegenstände entwendet oder bei einem solchen Ereignis zerstört oder beschädigt werden.

  • A 22.1.1 Versicherte Sachen sind stets in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten.

  • Versicherte Sachen (einschließlich Wertsachen und Bargeld), die Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind oder die deren Gebrauch dienen und die sich aufgrund eines Krankenhaus- oder Kuraufenthaltes innerhalb Deutschlands vorübergehend (siehe Ziffer 8.1) außerhalb der Wohnung befinden, sind versichert, wenn sie aus dem Krankenzimmer durch Diebstahl entwendet oder bei einem solchen Ereignis zerstört oder beschädigt werden.

  • Versicherte Sachen (einschließlich Wertsachen und Bargeld), die Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind oder die deren Gebrauch dienen und die sich aufgrund eines Krankenhaus-/Klinikaufenthaltes innerhalb Deutschlands vorübergehend (siehe Ziffer 8.1) außerhalb der Wohnung befinden, sind versichert, wenn sie aus dem Krankenzimmer durch Diebstahl entwendet oder bei einem solchen Ereignis zerstört oder beschädigt werden.

  • Für die unter Abschnitt "Versicherte Sachen" besonders aufgeführten Sachen der Elektronik-Pauschalversicherung besteht über die o.

  • Versicherte Sachen, die Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind oder die deren Gebrauch dienen, sind weltweit auch versichert, solange sie sich vo- rübergehend außerhalb des Versicherungsortes befinden.

  • Versicherte Sachen sind auch weltweit versichert, sofern sie sich bis maximal 6 bzw.

  • Versicherte Sachen, die in verschiedenen Positionen bezeichnet sind, gelten auch dann nicht als einheitliche Sache, wenn sie wirtschaftlich zusammengehören.