Vertragsdauer-Definition

Vertragsdauer. “ bedeutet den im Vertragsformular bestimmten Zeitraum, für dessen Dauer die CCP-Leistungen erbracht werden.
Vertragsdauer. Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
Vertragsdauer hat die diesem Begriff im Nutzungsvertrag zugewiesene Bedeutung.

Examples of Vertragsdauer in a sentence

  • Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.

  • Das gilt auch, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist.

  • Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr.

  • Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.

  • Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

  • Besteht die vereinbarte Vertragsdauer jedoch nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt.

  • Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht gekündigt wird.

  • Sie oder wir können den Vertrag zum Ablauf der zunächst vereinbarten Vertragsdauer und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres kündigen (das muss spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragsdauer geschehen).

  • Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vorgesehenen Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

  • Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt.


More Definitions of Vertragsdauer

Vertragsdauer. Die Deponierung erfolgt in der Regel auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag erlischt nicht bei Tod, Handlungsunfähigkeit oder Konkurs des Kunden. Unter Vorbehalt anderer Abmachungen und zwingen- der gesetzlicher Bestimmungen kann der Kunde jederzeit die Aus- lieferung beziehungsweise Übertragung der Depotwerte verlan- gen. Dabei sind die üblichen Auslieferungsfristen zu beachten.
Vertragsdauer. Der Versteigerungs- oder Verkaufsauftrag wird bis zum Ablauf der schriftlich vereinbarten Vertragsfrist geschlossen. Wird er auf Verlangen des Auftraggebers in beiderseitigem Einvernehmen vorzeitig aufgehoben, so hat der Auftraggeber ▇▇▇▇▇▇▇ & Kafitz eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 10% der Limit- oder Auszahlungspreise der eingelieferten Objekte (zuzüglich der geltenden Mehrwertsteuer) sowie alle bis dahin angefallenen Kosten und Auslagen zu erstatten. Eine Aufhebung des Vertrages oder die Herausnahme von Objekten aus dem Vertrag ist von Seiten ▇▇▇▇▇▇▇ & Kafitz möglich.
Vertragsdauer. GEMÄß § 8 ABS. 1:
Vertragsdauer. Der Versteigerungs- oder Verkaufsauftragvertrag wird bis zum Ablauf der schriftlich vereinbarten Vertragsfrist als unwiderruflich geschlossen. Wird er auf Verlangen des Auftraggebers in beiderseitigem Einvernehmen vorzeitig aufgehoben, so hat der Auftraggeber dem Auktionshaus eine Provision in Höhe von 10% der Limit- oder Auszahlungspreise der eingelieferten Objekte (zuzüglich der geltenden Mehrwertsteuer) sowie alle bis dahin angefallenen Kosten und Auslagen zu erstatten. Eine Aufhebung des Vertrages nach der Katalogbearbeitung der Einlieferungen ist allein von Seiten des Auktionshauses Richter & Kafitz möglich.
Vertragsdauer. Der Vertrag wird zunächst bis zum 01.07. des übernächsten Jahres geschlossen. Nach Ablauf dieser Zeit verlängert sich der Vertrag stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn nicht spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf der anderen Partei eine schriftliche Kündigung zugegangen ist. Der Versicherungsschutz beginnt frühestens zum Zeitpunkt des Antragseingangs und Deckungsbestätigung durch den Vermittler. Deckungssummen/ Versicherungssummen Hinsichtlich der Höhe der Entschädigungsgrenzen wird auf die Angaben im Antrag, den Vertragsbedingungen sowie im Versicherungsschein verwiesen. Beitragsberechnung Die Beiträge sind im Voraus zu zahlen; keine Vorauszahlungen für mehr als ein Jahr. Gebühren und Kosten Gebühren und Kosten für die Aufnahme des Antrags oder aus anderen Gründen werden nicht erhoben. Versicherungsvermittler und Versicherungsmakler sind nicht berechtigt, ihrerseits noch besondere Gebühren oder Kosten zu berechnen. Versicherungssteuer Der Versicherer ist gesetzlich verpflichtet, Versicherungssteuer zu erheben. Haftungsbeginn des Versicherers Die Haftung des Versicherers beginnt mit der Einlösung des Versicherungsscheins, jedoch nicht vor dem darin festgesetzten Zeitpunkt. Bei Erteilung einer Einzugsermächtigung können bis auf Widerruf die am Fälligkeitstag jeweils gültigen Beiträge von dem angegebenen Bankkonto eingezogen werden. Die Einzugsermächtigung gilt auch für Ersatzverträge. Kündigungsmöglichkeiten Kündigung zum Ablauf Gemäß § 9 Nr. 2 AXS kann die Versicherung spätestens drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt werden. Kündigung im Schadenfall Ohne Beachtung der Laufzeit des Vertrages besteht ein Kündigungsrecht nach Leistung einer Schadenersatzzahlung gemäß § 18 AXS. Risikofortfall Siehe § 9 Nr. 5 der AXS. Zwangs- und Insolvenzverfahren Das Versicherungsverhältnis besteht auch nach der Eröffnung eines Zwangs- oder Insolvenzverfahrens fort. Der Zwangs- oder Insolvenzverwalter ist uns mitzuteilen. Dieser hat die ▇▇▇▇, den Vertrag nach Kenntnisnahme innerhalb eines Monats zu übernehmen oder zu kündigen.
Vertragsdauer. Der Beratungsvertrag tritt mit Unterzeichnung der Auftragsbestätigung, spätestens mit dem ersten notwendigen Schritt, der seitens Kittenberger Personal e.U. für die Personalsuche und -auswahl auf Basis der Stellenbeschreibung und des Anforderungsprofils gesetzt wird, in Kraft. Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projektes. Gerät der Auftraggeber im Falle von Zwischenabrechnungen in Zahlungsverzug, wird über ihn ein Ausgleichs- oder Konkursverfahren eröffnet oder handelt er sonst grob Vertrags- oder gesetzwidrig, ist ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ Personal e.U. berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung aufzulösen.