Werbung-Definition

Werbung jede Äußerung, die der unmittelbaren oder mittelbaren Förderung des Absatzes von Waren und Dienstleistungen, einschließlich unbeweglicher Sachen, Rechte und Verpflichtungen, oder des Erscheinungsbilds natürlicher oder juristischer Personen, die einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen, dient und gegen Entgelt oder eine ähnliche Gegenleistung oder als Eigenwerbung im Rundfunk oder in einem Telemedium aufgenommen ist. Werbung ist insbesondere Rundfunkwerbung, Sponsoring, Teleshopping und Produktplatzierung; § 8 Abs. 9 und § 22 Abs. 1 Satz 3 bleiben unberührt,
Werbung jede Äußerung bei der Ausübung eines Handels, Gewerbes, Handwerks oder freien Be- rufs, die im Rundfunk von einem öffentlich- rechtlichen oder einem privaten Veranstalter oder einer natürlichen Person entweder gegen Entgelt oder eine ähnliche Gegenleistung oder als Eigen- werbung gesendet wird, mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistun- gen, einschließlich unbeweglicher Sachen, Rechte und Verpflichtungen, gegen Entgelt zu fördern. § 7 Abs. 9 bleibt unberührt,
Werbung. Der Verkäufer darf nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Flint öffentlich auf die bestehende Geschäftsverbindung hinweisen. 16. Publicity The vendor shall not publicly efer to the existing business relations without Xxxxx’x prior written consent.

Examples of Werbung in a sentence

  • Diese ermöglichen eine bedarfsgerechte Kommunikation und Werbung einschließlich Markt- und Meinungsforschung.

  • Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

  • Microsoft verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten von Benutzern in Office 365 nicht zur Erstellung von Profilen zur Anzeige von Werbung oder Direkt Marketing zu nutzen.

  • Diese muss im Prospekt sowie in der Werbung deutlich erwähnt werden.

  • Kundeninformation und Werbung lassen sich nicht voneinander trennen.


More Definitions of Werbung

Werbung. Der Verkäufer darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers in keiner Weise mit dem Bestehen dieser Vereinbarung, der Beziehung zwischen den Parteien, oder Materialien, die mit dem Käufer verbunden sind, werben oder diese veröffentlichen.
Werbung. Der Verkäufer darf nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Flint öffentlich auf die bestehende Geschäftsverbindung hinweisen.
Werbung. “ umfasst im Sinne dieser AGB die Werbemaßnahme, beispielsweise eine ausgesendete Werbesendung inkl. Beilagen.
Werbung bezeichnet in diesen AGB als Oberbegriff vom Auftraggeber zur Ausstrahlung in Auftrag gegebene Werbespots oder Sonderwerbeformen gleichermaßen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird.
Werbung. (§ 4 Abs. 1 VOB/B)
Werbung. Es gilt als vereinbart, dass von Cosmo Home eingerichtete Objekte von Cosmo Home zu Werbezwecken (Referenzlisten, Prospekte, Presseveröffentlichung, Homepage etc.) sowie bildlicher Darstellungen des eingerichteten Objektes verwendet werden dürfen.
Werbung jede Äußerung bei der Ausübung eines Handels, Gewerbes, Handwerks oder freien Berufs, die im Rundfunk von einem öffentlich-rechtlichen oder privaten Veranstalter entweder gegen Entgelt oder eine ähnliche Gegenleistung oder als Eigenwerbung gesendet wird mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich unbeweglicher Sachen, Rechte und Verpflichtungen, gegen Entgelt zu fördern. § 7 Abs. 8 bleibt unberührt, Schleichwerbung die Erwähnung oder Darstellung von Waren, Dienstleistungen, Namen, Marken oder Tätigkeiten eines Herstellers von Waren oder eines Erbringers von Dienstleistungen in Programmen, wenn sie vom Veranstalter absichtlich zu Werbezwecken vorgesehen ist und die Allgemeinheit hinsichtlich des eigentlichen Zwecks dieser Erwähnung oder Darstellung irreführen kann. Eine Erwähnung oder Darstellung gilt insbesondere dann als zu Werbezwecken beabsichtigt, wenn sie gegen Entgelt oder eine ähnliche Gegenleistung erfolgt, Sponsoring jeder Beitrag einer natürlichen oder juristischen Person oder einer Personenvereinigung, die an Rundfunktätigkeiten oder an der Produktion audiovisueller Werke nicht beteiligt ist, zur direkten oder indirekten Finanzierung einer Sendung, um den Namen, die Marke, das Erscheinungsbild der Person oder Personenvereinigung, ihre Tätigkeit oder ihre Leistungen zu fördern, Teleshopping die Sendung direkter Angebote an die Öffentlichkeit für den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich unbeweglicher Sachen, Rechte und Verpflichtungen, gegen Entgelt, Programmbouquet die Bündelung von Programmen und Diensten, die in digitaler Technik unter einem elektronischen Programmführer verbreitet werden.“