• 1. DEFINITIONEN UND AUSLEGUNG
Società con socio unico e soggetta
alla attività di direzione e coordinamento di Broadview Holding B.V.
Arpa Industriale S.p.A.
HPL for interior design
Xxx Xxxxxxx, 00 00000 Xxx (XX), Xxxxx
Tel. (x00) 0000 000000
Fax (x00) 0000 000000
xxxx@xxxxxxxxxxxxxxx.xxx xxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxx.xx
ARPA INDUSTRIALE
ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN
X.X.X. Xxxxx 123700 Codice Fiscale 03764630012 Part. IVA 02087770042 Capitale Sociale € 7.098.000,00
• 1. DEFINITIONEN UND AUSLEGUNG
In den vorliegenden Bedingungen haben die nachfolgend aufgeführten Begriffe und Au- sdrücke die folgenden Bedeutungen: "Allgemeine Bedingungen" meint die hier enthaltenen Allgemeinen Verkaufsbedingungen [Die Übersetzerin hat sich für die durchgehende Verwendung von "Allgemeine Verkaufsbedingungen" entschieden]. "Vertrag" meint einen Vertrag über den Verkauf von Waren, der von bzw. im Namen der Arpa Industriale S.p.A. (der "Verkäufer") mit der Vertragspartei abgeschlossen wird, an die der Verkäufer Waren liefert ("Käufer"), nach Annahme einer Bestellung und/oder nach Unterzeichnung einer Vereinbarung durch den/die jeweiligen Handlungsbevollmächtigten des Verkäufers.
"Waren" meint die vom Verkäufer hergestellten Hochdrucklaminate (HPL) jeglicher Art sowie alle vom Verkäufer gelieferten Ausrüstungen, Waren und Dienstleistungen. "Bestellung" meint eine vom Verkäufer erhaltene Warenbestellung des Käufers mit den folgenden Elementen:
(a) Nummer und Datum der Bestellung;
(b) Monat auf den sich die Bestellung bezieht;
(c) Menge und Produktcode der bestellten Waren;
(d) Lieferfrist für die jeweiligen Waren, die mindestens 30 Tage ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Bestellung beim Verkäufer betragen muss;
(e) Die gemäß Klausel 3 auf Grundlage der Mengen und Eigenschaften der Waren zu berechnenden Preise.
• 2. GELTUNGSBEREICH
2.1 Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen regeln alle Verträge, die der Verkäufer im Zusammenhang mit der Lieferung oder dem Verkauf seiner Waren abschließt. Nach Unterzeichnung der vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen durch den Käufer, darf, soweit nicht ausdrücklich eine Aufhebung einer oder mehrerer dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen schriftlich vereinbart wird, keine andere Bestimmung oder Bedingung, gleichgültig welchen Ursprungs, ob ausdrücklich oder stillschweigend, ob in einer beliebigen Bestellung vorhanden oder aufgrund von Gepflogenheiten und allgemeiner Geschäftspraxis anwendbar, einen mit demselben Käufer abgeschlossenen Vertrag regeln oder sich auch nur darauf auswirken.
2.2 Kostenvoranschläge des Verkäufers stellen kein Angebot dar, und der Verkäufer behält sich das Recht vor, einen Kostenvoranschlag jederzeit vor Annahme einer Bestellung zurückzunehmen oder abzuändern.
2.3 Die Annahme einer Bestellung durch den Verkäufer ist nur in schriftlicher Form gültig (das bezieht auch eine schriftliche Annahme durch E-Mail mit ein), die ordnungsgemäß von dem/den jeweiligen Handlungsbevollmächtigten des Verkäufers unterzeichnet wurde.
2.4 Der Verkäufer verpflichtet sich unter allen Umständen und auch in Abweichung der Bestimmungen des Artikels 1560 des Codice Civile [Bürgerliches Gesetzbuch Italiens], bezüglich eines beliebigen Vertrags, nur die in dem betreffenden Vertrag vereinbarten Mengen zu liefern.
• 3. PREISKALKULATION
3.1 Der vom Käufer zu entrichtende Preis findet sich im jeweils gültigen Kostenvoranschlag des Verkäufers oder, falls kein derartiger Kostenanschlag vorhanden ist, in der jeweils gültigen Preisliste, unter Abzug eines etwaigen, zwischen Käufer und Verkäufer schriftlich vereinbarten Skontos. Die Kostenvoranschläge des Verkäufers haben, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wird, vom Zeitpunkt der Weitergabe eine Gültigkeit von 30 Tagen. Auf Wunsch des Käufers erhält er eine Kopie der aktuellen Preisliste zur Verfügung gestellt.
3.2 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, jederzeit die Preise zu ändern. Bei einer Preiserhöhung ist der Käufer berechtigt, nach von 20 Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung über die erfolgte Preiserhöhung von dem Vertrag zurückzutreten. Dieses Rücktrittsrecht gilt nicht, wenn die Preiserhöhung aufgrund einer nicht vom Verkäufer zu verantwortenden Erhöhung der Produktionskosten erfolgt, einschließlich beispielsweise der Erhöhung der Umsatzsteuer oder der Transport- oder Zollgebühren und/oder allgemeiner Preiserhöhungen der vom Verkäufer verwendeten Rohstoffe.
3.3 Gewicht, Umfang und/oder die Oberfläche (in Quadratmetern) zum Zeitpunkt der Warenlieferung sind Grundlagen für die Preiskalkulation.
• 4. LIEFERUNG
4.1 Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wird, verstehen sich die Lieferbedin- gungen nicht als wesentliche Bestandteile.
4.2 Unter "höherer Gewalt" ist jeder Umstand außerhalb des Einflusses des Verkäufers zu verstehen, der zeitweise oder dauerhaft die Erfüllung des Vertrags verhindert, wie z.B. Krieg oder Kriegsgefahr, Putsch, Teil- oder Generalmobilmachung, Streiks, Fehlen an Rohstoffen, Lieferverzögerungen der Zulieferer für Waren und/oder Rohstoffe, unvorhergesehene Umstände innerhalb der Gesellschaft; Transportschwierigkeiten, Restriktionen bei Import und/oder Export, Frost; Feuer, Epidemien, Naturkatastrophen sowie alle weiteren unvorhergesehenen Ereignisse, die die Herstellung oder den Transport der Waren ganz oder teilweise verhindern. Die in dieser Klausel genannten Bestimmungen
gelten auch, falls die oben genannten Umstände bei Fabriken, Zulieferern und anderen Rechtssubjekt eintreten, von denen der Verkäufer Waren oder Leistungen bezieht.
4.3 Auch in Abweichung der Bestimmungen des Artikel 1464 des Codice Civile ist der Verkäufer berechtigt, falls er den Vertrag aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt nicht erfüllen kann, nach eigenem Ermessen und ohne dass dafür eine weitere Handlung not- wendig wäre, seine Leistung so lange auszusetzen, bis das Ereignis höherer Gewalt endet, oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass dies die Haftung des Verkäufers bewirken würde.
4.4 Die Lieferung durch den Verkäufer erfolgt gemäß den Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien nur dann, wenn der vereinbarte Bestimmungsort für Fahrzeuge mit mehr als 40 Tonnen erreichbar und zugänglich ist. Andernfalls wird die Ware mit leichteren Fahrzeugen geliefert, wobei sämtliche Zusatzkosten, einschließlich der für Umladung und Personal, zu Lasten des Käufers gehen.
4.5 Der Käufer muss zusichern, dass am Bestimmungsort ein geeigneter Gabelstapler zur Lastenhebung vorhanden ist, der über eine Lastkraft von mindestens 2.500 kg und eine Gabellänge von mindestens 1,5 m verfügt.
• 5. ZAHLUNGSMODALITÄTEN
5.1 Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, sind die Rechnungen des Verkäufers innerhalb von 30 Tagen ab dem Rechnungsdatum zu begleichen. Der Zahlungstermin gilt für den Verkäufer als wesentlicher Bestandteil gemäß Artikel 1457 des Codice Civile.
5.2 Die mit der Zahlung verbundenen Kosten, wie zum Beispiel die Bearbeitungsgebühren der Banken sowie die für die Vorlage der Transportdokumente entstandenen Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
5.3 Abweichend von den Bestimmungen des Artikels 1243 des Codice Civile ist der Käufer nur dann berechtigt, eine Aufrechnung geltend zu machen, wenn das Vorhandensein seines Guthabens gegenüber dem Verkäufer schriftlich vom Verkäufer selbst anerkannt bzw. von einem zuständigen Gericht eine endgültige und bindende Entscheidung getroffen wird.
• 6. ZAHLUNGSVERZUG
6.1 Führt der Käufer eine Zahlung nicht innerhalb der vereinbarten Frist gemäß der vor- stehenden Klausel 5.1 aus, wird er wegen Nichterfüllung haftbar, und es werden ihm die auf Grundlage des Artikels 5 der Rechtsverordnung Nr. 231 von 2002 veranschlagten Verzugszinsen berechnet.
6.2 Führt der Käufer eine Zahlung nicht innerhalb der vereinbarten Frist gemäß der vorstehenden Klausel 5.1 aus, behält sich der Verkäufer, unbeschadet seiner anderen Rechte, das Recht vor, die Lieferung aller weiteren Waren an den Käufer auszusetzen, die laut eines zu diesem Zeitpunkt zwischen Verkäufer und Käufer bestehenden Vertrags zu liefern wäre, ohne dass dies irgendeine Haftung des Verkäufers bewirken würde.
• 7. BEANSTANDUNGEN
7.1 Der Begriff "Beanstandungen" meint alle vom Käufer vorgebrachten Beanstandungen im Hinblick auf die Qualität der Waren und die sich ausschließlich auf Mängel des Materials oder allgemein auf die im Herstellungsprozess entstandene Mängel der Ware beziehen. Bei Erhalt der Ware ist der Käufer verpflichtet, unverzüglich zu überprüfen, ob die gelieferte Xxxx dem Vertrag entspricht und keine derartigen Mängel aufweist.
7.2 Der Käufer kann innerhalb von 8 (acht) Tagen (bei offensichtlichen Mängeln) bzw. unverzüglich nach der Feststellung von versteckten Mängeln dem Verkäufer eine schriftliche Mitteilung unter Angabe aller stichhaltigen Gründe zugehen lassen, um vorhandene Mängel an der gelieferten Ware zu beanstanden.
7.3 Beanstandungen sind schriftlich, unter Angabe der Bestelldetails, der Frachtnummer, der Rechnungs- und der Frachtbriefnummer sowie aller stichhaltigen Details im Zusammenhang mit den beanstandeten Mängeln vorzubringen.
7.4 Soweit nicht ausdrücklich in schriftlicher Form vom Verkäufer anerkannt, kann beanstandete Ware dem Verkäufer nicht zurückgegeben werden.
7.5 Unbeschadet der Bestimmungen der nachfolgenden Klausel 10 kann der Verkäufer, wenn er eine gemäß den vorstehenden Bestimmungen vorgebrachte Beanstandung als begründet anerkennt, nach eigenem Ermessen und unter Berücksichtigung der Interessen des Käufers und der Art der Beanstandung unter den folgenden Möglichkeiten wählen:
- das fehlende/die fehlenden Teile liefern; und/oder
- einen Preisnachlass gewähren; und/oder
- die gelieferte Ware instandsetzen; und/oder
- die gelieferte Ware ersetzen; und/oder
- den Kaufpreis im Austausch gegen die gelieferte Xxxx erstatten.
Die Rückerstattung des Waren erfolgt in diesem Fall zu Lasten des Käufers.
7.6. Keinesfalls akzeptiert der Verkäufer Beanstandungen aufgrund von Mängeln, die nicht auf Fehler der vom Verkäufer verwendeten Materialien zurückzuführen sind und/oder Beanstandungen aufgrund von Rechnungsirrtümern, die ihm selbst unterlaufen.
7.7 Mit Ausnahme der Bestimmungen in Klausel 7 der vorliegenden Allgemeinen
Società con socio unico e soggetta
alla attività di direzione e coordinamento di Broadview Holding B.V.
Arpa Industriale S.p.A.
HPL for interior design
Xxx Xxxxxxx, 00 00000 Xxx (XX), Xxxxx
Tel. (x00) 0000 000000
Fax (x00) 0000 000000
xxxx@xxxxxxxxxxxxxxx.xxx xxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxx.xx
ARPA INDUSTRIALE
ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN
X.X.X. Xxxxx 123700 Codice Fiscale 03764630012 Part. IVA 02087770042 Capitale Sociale € 7.098.000,00
Verkaufsbedingungen in Bezug auf Beanstandungen, sind alle Bedingungen, Gewährlei- stungen und ausdrücklich oder stillschweigend vom Gesetzgeber vorgesehene Angaben, Verordnungen und andere im Zusammenhang mit der Lieferung bzw. mit Lieferverzug vorgesehene Vorschriften im größtmöglichen mit dem Gesetz zu vereinbarenden Ausmaß ausgeschlossen.
• 8. ANWEISUNGEN UND BERATUNG
8.1 Der Verkäufer kann dem Käufer schriftliche Anweisungen, Vorschriften und Richtlinien für Lagerung, Nutzung und Installierung der zu liefernden oder bereits gelieferten Ware zugehen lassen. In dem Maß, in dem der Käufer die gelieferte Ware an Dritte weiterverkauft oder anderweitig weitergibt und dies nach Bearbeitung und/oder Aufberei- tung dieser Ware erfolgt, ist der Käufer verpflichtet, die genannten Anweisungen, Vorschriften und Richtlinien (soweit anwendbar an diesen Dritte zur Verfügung zu stellen.
8.2 Der Verkäufer haftet nicht für Schäden des Käufers und dessen Käufer/Handlun- gsbevollmächtigten/Auftragnehmern, die aus der Nichteinhaltung oder ungenügenden Einhaltung der vom Verkäufer gegebenen Anweisungen, Vorschriften und Richtlinien im Sinne des vorhergehenden Abschnitts herrühren. Auch nicht übernimmt der Verkäufer die Haftung, falls der Käufer Gesetze und Vorschriften nicht beachtet oder die gelieferte Ware entgegen geltender Gesetze und/oder Vorschriften nutzt.
8.3 Soweit vom Verkäufer nichts anderes schriftlich gewährleistet wird und abweichend von Artikel 1497 des Codice Civile, übernimmt der Verkäufer weder eine Gesamt- noch eine Teilhaftung, falls die Ware technischen Spezifikationen oder Performance-Kriterien jeglicher Art nicht entspricht. Es liegt in der Verantwortung des Käufers festzustellen, ob die vom Verkäufer gelieferte Xxxx für den von ihm, dem Käufer, bestimmten Zweck geeignet ist.
8.4 Der Verkäufer haftet keinesfalls für die Inhalte fachlicher Beratung und Empfehlungen, die er dem Käufer ohne spezielle und gesondert vereinbarte Vergütung gibt. Derartige Beratung gibt der Verkäufer aus reiner Höflichkeit und auf der Grundlage seiner besseren Kenntnisse und Erfahrung. Es liegt in der Verantwortung des Käufers, Ratschläge und Empfehlungen des Verkäufers auf der Grundlage des vom Käufer und/oder seiner Käufer/Handlungsbevollmächtigten/Auftragnehmer beabsichtigten Verwendungszwecks für die Ware zu überprüfen und sich an Experten für die erforderliche Beratung und Unterstützung zu wenden. Soweit vom Verkäufer nichts anderes schriftlich angegeben wird, beziehen sich Empfehlungen und Ratschläge des Verkäufers ausschließlich auf seine Waren.
• 9. LIZENZEN UND GENEHMIGUNGEN
9.1 Ist seitens des Käufers eine Lizenz, eine Zertifizierung oder eine staatliche oder anderweitige Genehmigung aufgrund eines Gesetzes, einer Satzung, einer staatlichen, bundesstaatlichen, regionalen oder örtlichen Verfügung für Lieferung, Transport oder Nutzung der Ware erforderlich, hat der Käufer die jeweils notwendige Lizenz, Zertifizierung oder Genehmigung (auf eigene Kosten) zu erhalten und auf Verlangen des Verkäufers die Dokumente zum Nachweis ihrer Ausstellung vorzulegen. Erhält der Käufer eine Lizenz oder Genehmigung nicht, ist er nicht berechtigt, die Zahlung des Kaufpreises einzubehalten oder zu verzögern.
• 10. HAFTUNG
10.1 Unbeschadet der Bestimmungen der vorstehenden Klausel 7 beschränkt sich die Haftung des Verkäufers im Rahmen eines Vertrags, einschließlich der Haftung für fehlende oder verspätete Lieferung oder für Mängel an der gelieferten Ware, auf den berechneten Nettobetrag der entsprechenden Ware. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für Schäden, gegen die der Käufer versichert ist.
10.2 Die in Abschnitt 10.1 genannte Haftungseinschränkung gilt auch für den Fall, dass der Käufer den Verkäufer aus anderen Gründen als die Vertragserfüllung haftbar macht.
10.3 Außer bei anderslautender schriftlicher Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer, erfolgt der Versand von Mitteilungen mittels elektronischer Post jeglicher Art auf Ri- siko und Gefahr des Käufers. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für den Nichterhalt oder den unvollständigen oder fehlerhaften Erhalt einer mittels elektronischer Post gesen- deten Mitteilung.
10.4 Die oben genannte Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Betrug oder grober Fahrlässigkeit seitens des Verkäufers.
10.5 Abweichend zu den Bestimmungen des Artikels 1460 des Codice Civile und gemäß den Bestimmungen des Artikels 1462 des Codice Civile ist der Käufer aus keinerlei Grund (einschließlich beispielsweise der Nichterfüllung vertraglich vereinbarter Verpflichtungen seitens des Verkäufers) zur Aussetzung oder Verzögerung seiner eigenen vertraglichen Verpflichtungen berechtigt. Insbesondere gilt dies für die Verpflichtung zur Begleichung des Kaufpreises innerhalb der in Klausel 5.1 vorgesehenen Fristen.
• 11. EIGENTUMSVORBEHALT UND GEFAHRENÜBERGANG
11.1 Der Gefahrenübergang für die Ware auf den Käufer erfolgt zum Zeitpunkt der Lieferung an den Käufer oder der Verwahrung dieser Ware im Auftrag des Käufers.
11.2 Der Eigentumsübergang der gelieferten Ware auf den Käufer erfolgt erst nach Entrichtung des Kaufpreises und Erfüllung aller weiteren vertraglichen Verpflichtungen seitens des Käufers.
11.3 Der Käufer leistet größtmögliche Kooperation im Hinblick auf die vom Verkäufer beabsichtigten Maßnahmen zum Schutz der gelieferten Ware und/oder dem Eigentumstitel an der Ware.
11.4 Falls ein Dritter die Beschlagnahme und/oder die Pfändung der gelieferten Ware unter Eigentumsvorbehalt betreibt oder einen Anspruch hinsichtlich dieser Ware begründen oder geltend machen möchte, hat der Käufer dem Verkäufer unverzüglich eine schriftliche Mitteilung darüber zu machen.
11.5 Solange die gelieferte Xxxx Gegenstand des Eigentumsvorbehalts ist, kann der Käufer die Ware im Rahmen laufender Angelegenheiten verarbeiten, behandeln oder verkaufen. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Ware unter Eigentumsvorbehalt zu verpfänden oder anderweitig zu belasten. Nach der Bearbeitung oder Behandlung der Ware, ist der Verkäufer (Mit)Eigentümer dieser derart entstandenen Produkte, und der Käufer hält sie auch im Namen des Verkäufers in Verwahrung.
11.6 Erfüllt der Käufer seine vertraglichen Zahlungsverpflichtungen nicht oder ist er mit der Erfüllung in Verzug, oder es bestehen triftige Gründe, dies anzunehmen, hat der Verkäufer außer allen anderen Rechten und Rechtsmitteln auch gemäß den Bestimmungen der Klauseln 14.1 und 15 das Recht, gelieferte, gemäß diesem Artikel unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware wieder in Besitz zu nehmen und sie vom Käufer oder einem Dritten, der sich im Auftrag des Käufers im Besitz der Ware befindet, zurückzufordern oder zu erwirken, dass er den Besitz der Ware wiedererlangt. Der Käufer verpflichtet sich diesbezüglich zur größtmöglichen Kooperation.
11.7 Der Käufer verpflichtet sich zur gebührenden Sorgfalt im Umgang mit der gelieferten Ware unter Eigentumsvorbehalt zu aufbewahren, so dass diese als Eigentum des Verkäufers erkennbar ist, und führt in diesem Sinne die Anweisungen des Verkäufers ordnungsgemäß aus.
• 12. GEWERBLICHE SCHUTZ- UND URHEBERRECHTE
12.1 Der Käufer hat keinerlei Recht an den im Eigentum des Verkäufers befindlichen und/oder von ihm verwendeten Patenten, Urheberrechten, eingetragenen sowie nicht eingetragenen Warenzeichen, Handelsnamen, Marken oder Logos (die "Schutz- und Urheberrechte des Verkäufers").
12.2 Der Käufer verpflichtet sich, den Verkäufer zu informieren, sobald er von einer potentiellen, drohenden, angenommenen oder tatsächlichen Verletzung irgendeines Schutz- oder Urheberrechtes des Verkäufers Kenntnis erhält, und hat dem Verkäufer alle zumutbare Hilfe und Informationen zu geben, die dieser im Zusammenhang mit einer derartigen Verletzung fordert, und er verpflichtet sich ferner, sofern der Verkäufer dies verlangt, auf Kosten des Verkäufers mit ihm zusammen an Gerichts- oder anderen Verfahren bezüglich einer derartigen Verletzung teilzunehmen.
• 13. VERPACKUNG
13.1 Wird die Ware dem Käufer in einer ausgeliehente Verpackung des Verkäufers geliefert, hat er dem Verkäufer diese Transportverpackung in gutem Zustand und ohne Produktrückstände spätestens innerhalb von drei Monaten nach Lieferung zurückzugeben. Wird die Verpackung nicht innerhalb der oben genannten Frist zurückgegeben oder ist sie beschädigt und/oder enthält Produktrückstände, kann der Verkäufer die Kosten für einen Ersatz oder für die Reparatur und/oder Reinigung oder Aufbereitung der betreffenden Verpackung auf den Käufer abwälzen.
13.2 Der Käufer haftet dafür, dass alle Transportmaterialien und Verpackungen, die er zur Verfügung stellt und verwendet, den gesetzlichen Vorgaben und Standards für einen sicheren und sachgemäßen Transport entsprechen. Der Verkäufer kann es ablehnen, die vom Käufer zur Verfügung gestellten Materialien oder Verpackungen zu beladen oder zu befüllen, falls die Materialien oder Verpackungen den oben genannten Anforderungen und Standards nicht entsprechen. In diesem Fall übernimmt der Verkäufer keine Haftung für die Folgen des daraus resultierenden Verzugs.
• 14. NICHTERFÜLLUNG DURCH DEN KÄUFER
14.1 Gerät der Käufer in Verzug und/oder bestehen für den Verkäufer triftige Gründe für die Annahme, dass der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder in Verzug gerät, ist der Verkäufer, unbeschadet des Rechts auf Schadenersatz und aller weiteren Rechte, die er auch gemäß den Klauseln 11.6 oder 15 ausüben kann, berechtigt:
- die Vorauszahlung des Kaufpreises als Anzahlung oder die Ausstellung einer geeigneten Garantie und Bürgschaft zu fordern;
- die Erfüllung aller Verträge mit dem Käufer ganz oder teilweise auszusetzen;
- die vereinbarten Zahlungsfristen zu widerrufen, so dass alle verbleibenden Forderungen unverzüglich fällig werden; oder
- die Erfüllung der eigenen Verpflichtungen, einschließlich derer aus anderen bestehenden Verträgen mit dem Käufer, auszusetzen.
Società con socio unico e soggetta
alla attività di direzione e coordinamento di Broadview Holding B.V.
Arpa Industriale S.p.A.
HPL for interior design
Xxx Xxxxxxx, 00 00000 Xxx (XX), Xxxxx
Tel. (x00) 0000 000000
Fax (x00) 0000 000000
xxxx@xxxxxxxxxxxxxxx.xxx xxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxx.xx
ARPA INDUSTRIALE
ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN
X.X.X. Xxxxx 123700 Codice Fiscale 03764630012 Part. IVA 02087770042 Capitale Sociale € 7.098.000,00
• 15. VERTRAGSAUFLÖSUNG
15.1 Unbeschadet der Bestimmungen der vorstehenden Klauseln 14.1 und 11.6 und aller weiteren Rechten und Rechtsmitteln des Verkäufers ist dieser berechtigt, alle bestehenden Verträge mit dem Käufer gemäß Artikel 1456 des Codice Civile aufzulösen, weitere Lieferungen an den Käufer auszusetzen und die Lieferung der Ware im Transitverkehr unverzüglich aufzuhalten, wenn eines der folgenden Ereignisse eintritt:
- Der Käufer leistet nicht die Zahlungbei Verfallstag eines dem Verkäufer laut Vertrag geschuldeten Betrags, sei es ein Gesamtbetrag, eine Abschlagszahlung oder ein Restbetrag, vorausgesetzt, der geschuldete Betrag macht nicht weniger als 10 % des Gesamtbetrages für die gelieferte Ware aus;
- Der Käufer verletzt die Bestimmungen in den Klauseln 5, 6, 8, 9, 11, 12, 16 und 19.2 der vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen.
15.2 Bei vorzeitiger Auflösung ist der Verkäufer unbeschadet aller anderen Rechte und Rechtsmittel berechtigt:
(a) die Räumlichkeiten, die der Käufer hält, belegt oder bewirtschaftet bzw. zu denen der Käufer ein Zutrittsrecht, zu betreten und wieder in den Besitz von Waren denen des Verkaufers Eingentum sein zu kommen
(b) die Bezahlung aller ihm vom Käufer geschuldeten Beträge für die gesamte von ihm an den Käufer gelieferte Xxxx zu erwirken, die er noch nicht wieder gemäß dem vorste-
19.3 Soweit nicht anders angegeben, bedürfen alle Mitteilungen des Käufers an den Verkäufer gemäß diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen der schriftlichen Form und können persönlich oder mit anderen Mitteln gegen Empfangsbestätigung übergeben werden. Alle Mitteilungen sind an die Geschäftsanschrift des Verkäufers zu senden bzw. dort auszuhändigen
19.4 Stundungen oder Toleranzen, die dem Käufer, seinen Angestellten und Vertretern von dem Verkäufer, dessen Angestellten und Vertretern gewährt werden, beeinträchtigen, verzichten oder beeinflussen zu keinem Zeitpunkt die Rechte des Verkäufers.
19.5 Die vorliegenden Allgemeinen Vertragsbedingungen stellen zusammen mit ihren entsprechenden, mit dem/n Handelsbevollmächtigten des Verkäufers schriftlich genehmigten Änderungen die gesamten, zwischen den Vertragsparteien getroffenen Vereinbarungen dar.
Datum Unterschrift des Handlungsbevollmächtigten des Käufers
henden Punkt (a) in Besitz genommen hat. Dem Käufer ist es jedoch nicht gestattet ist,
nach Ablauf von sechs Monaten vom Zeitpunkt der Vertragsauflösung die Ware in seinem
Besitz an Dritte zu verkaufen oder auszuhändigen; sowie
(c) auf Vorlage der entsprechenden Rechnung die sofortige Zahlung eines Betrags zu erwirken, der dem Verdienstausfall den effektiven Kosten der Arbeit, den Leistungen und den Materialien für die Herstellung der Ware entspricht, deren Fertigung nicht abgeschlossen wurde, ebenso wie auf Vorlage der entsprechenden Rechnung die sofortige Zahlung des geschuldeten Betrags für die fertiggestellte Ware, unabhängig ihrer tatsächlichen Lieferung.
• 16. GEHEIMHALTUNG
16.1 Der Käufer verpflichtet sich, alle betrieblichen Informationen, Pläne, Projekte und Spezifikationen sowie alle weiteren Informationen und Daten, die ihm vom Verkäufer unterbreitet wurden, als vertraulich anzusehen und sie ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht an Dritte weiterzugeben, noch sie für Zwecke zu verwenden, die anders von genehmigten Zwecke vom Verkäufer sind . Diese Klausel bezieht sich nicht auf Informationen:
- die zum Zeitpunkt ihrer Verbreitung oder zu einem beliebigen Zeitpunkt nach ihrer Verbreitung aus Gründen öffentlich zum öffentliche Gebrauch sind oder werden, die nicht eine Verletzung dieser Klausel durch den Käufer darstellen;
- deren vorherige Kenntnis der Käufer dem Verkäufer zufriedenstellend nachweisen
kann;
- die dem Käufer aus anderen Quellen als dem Verkäufer bekannt sind oder werden und keiner Einschränkung bezüglich ihrer Verwendung oder Verbreitung unterliegen.
16.2 Auf Verlangen des Verkäufers und jedenfalls bei Auflösung eines Vertrags ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer alle Dokumente, Dossiers und Schriftverkehr wieder auszuhändigen, die ihm der Verkäufer als geheime Dokumente weitergibt oder die anderweitig mit einem Schutz- oder Urheberrecht des Verkäufers belegt sind.
• 17. INCOTERMS
17.1 Die von der Handelskammer Paris herausgegebenen "Incoterms" sind in der zum Zeitpunkt des fraglichen Vertrags jeweils gültigen Fassung anzuwenden.
• 18. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
18.1 Jeder Vertrag unterliegt dem italienischen Recht.
18.2 Gerichtsstand für alle sich aus einem beliebigen Vertrag ergebenden oder damit zusammenhängenden Rechtsstreitigkeiten ist ausschließlich Cuneo (Italien).
18.3 Bei Rechtsstreitigkeiten bezüglich der Auslegung der vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen ist in jedem Fall die italienische Version maßgebend.
• 19. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
19.1 Sollte eine Bestimmung der vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen von einem Gericht oder einem zuständigen Verwaltungsorgan für ungültig oder unanwendbar erklärt werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Wird eine Bestimmung der vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen für ungültig oder unan- wendbar erklärt, erhält aber durch eine Änderung eines Teils der fraglichen Bestimmung Gültigkeit, ist sie in ihrer geänderten Fassung anzuwenden, um gültig und anwendbar zu sein.
19.2 Der Käufer ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers die aus einem Vertrag resultierenden Rechte und Pflichten abzutreten oder zu übertragen. Eine Abtretung ohne Zustimmung bleibt dem Verkäufer gegenüber wirkungslos.
Im Sinne und gemäß den Artikeln 1341 und 1342 desCodice Civile erklärt der Käufer, die nachfolgend genannten Klauseln der Allgemeinen Verkaufsbedingungen zur Kenntnis genommen zu haben und sie vollständig zu akzeptieren.
Klausel 2 (Geltungsbereich)
Klausel 3.2 (Preiskalkulation)
Klausel 4.1 (Lieferung)
Klausel 4.3 (Lieferung)
Klausel 4.4 (Lieferung)
Klausell 4.5 (Lieferung)
Klausel 5 (Zahlungsmodalitäten)?
Klausel 6 (Zahlungsverzug)
Klausel 7 (Beanstandungen)
Klausel 8 (Anweisungen und Beratung) Klausel 9 (Lizenzen und Genehmigungen) Klausel 10 (Haftung)
Klausel 11 (Eigentumsvorbehalt und Gefahrenübergang) Klausel 13 (Verpackung)
Xxxxxxx 14 (Nichterfüllung durch den Käufer) Klausel 15 (Vertragsauflösung)
Klausel 16 (Geheimhaltung)
Klausel 18 (Anwendbares Recht und Gerichtsstand) Klausel 19 (Allgemeine Bestimmungen)
Datum Unterschrift des Handlungsbevollmächtigten des Käufers