MIETVERTRAG / RENTAL CONTRACT
MIETVERTRAG / RENTAL CONTRACT
1 VERTRAGSPARTEIEN / CONTRACTING PARTIES
Vermieterin Saunaboot Leopoldd AG | P o s tf a c h | 6003 Luzern
Mieterschaft Name, Nachname
Strasse PLZ / Ort Telefon
E-Mail-Adresse
Name, Nachname Strasse
PLZ / Ort Telefon
E-Mail-Adresse
2 MIETOBJEKT / RENTAL PROPERTY
3 VERTRAGLICHE MIETDAUER / CONTRACTUAL RENTAL PERIOD
Beginn der Miete Datum / Zeit
Start of the rent
Ende der Miete Datum / Zeit
End of rent
Anzahl der Personen an Bord / Number of persons on board
(max. 6 Personen) / (max. 6 persons)
4 MIETZINS / RENTAL
5 MIETZEITÜBERSCHREITUNG / RENT OVERRUN
If the rented property is not returned on time, the tenant shall pay CHF 200 for each started hour. If this prevents further rental, the tenant must compensate for the full loss of use (cf. clause 3 GTC).
6 EINFÜHRUNG / INTRODUCTION
The tenant confirms to have received a professional introduction for handling the boat and, by signing, confirms they have watched the instruction video and read the house rules.
7 ALLGEMEINE VERTRAGSBESTIMMUNGEN / GENERAL CONTRACTUAL PROVISIONS
The tenant declares to have received, acknowledged, and accepted the General Terms and Conditions ("GTC") and the House Rules as binding (cf. clause 2 GTC).
Ort, Datum Vermieterin Mieterschaft
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) UND DATENSCHUTZERKLÄRUNG
Der Saunaboot Schweiz AG
1 GELTUNGSBEREICH
Wir empfehlen, die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gründlich zu lesen. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle vertraglichen Beziehungen zwischen den Mietern (und deren Gästen) und der Saunaboot Leopoldd AG (im Folgenden „Vermieterin“ genannt), sofern keine abweichenden individuellen Vereinbarungen getroffen wurden.
Die Begriffe Reservation oder reservieren (oder ähnliche Begriffe) sind immer gleichbedeutend mit Buchung oder buchen (oder ähnlichen Begriffen).
2 ANERKENNUNG
3 BEGINN UND ENDE DER MIETE
Alle Mietverhältnisse beginnen am vereinbarten Standort der Vermieterin und enden, sobald das Mietobjekt fristgerecht am selben Ort zurückgegeben wird, sofern nichts anderes abgemacht wurde. Bei einer Verhinderung des Mietantritts oder einer unvorhergesehenen Verlängerung der Mietdauer ist die Vermieterin sofort zu informieren. Wird das Mietobjekt nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgebracht, muss die Mieterschaft für jede angefangene Stunde CHF 200.- bezahlen. Falls dadurch eine weitere Vermietung des Mietobjekts verhindert wird, muss die Mieterschaft den vollständigen Nutzungsausfall entschädigen (siehe Ziffer 12)
4 ÄNDERUNG ODER ANNULLIERUNG EINER BUCHUNG/BESTELLUNG
Änderungen oder Annullierungen einer Buchung/Bestellung müssen der Saunaboot Leopoldd AG per E-Mail mitgeteilt werden und sind erst nach schriftlicher Bestätigung durch die Saunaboot Leopoldd AG rechtsgültig. Für die Berechnung des Datums der Annullierung ist der Zeitpunkt massgeblich, an dem die Saunaboot Leopoldd AG die Annullierung zur Kenntnis nimmt.
4.1 ÄNDERUNG ODER ANNULLIERUNG EINES GEBUCHTEN SAUNABOOT SLOTS
Die Mieterschaft hat das Recht, eine Ersatzmietenden unter den gleichen Bedingungen wie vereinbart zu stellen, falls sie selbst die Buchung nicht wahrnehmen kann. Im Falle einer Annullierung durch die Mieterschaft sind die Annullierungskosten sowie die Bearbeitungsgebühren wie folgt zu tragen:
ANNULLIERUNGSZEITRAUM VOR BUCHUNGSBEGINN | STORNIERUNGS-KOSTEN IN % | BEARBEITUNGSGEBÜHR |
bis 7 Tage | kostenlos | CHF 30.– |
bis 3 Tage | 10% | CHF 30.– |
bis 1 Tag | 20% | CHF 30.– |
0 Tage | 100% | keine |
4.2 ÄNDERUNG ODER ANNULLIERUNG EINES GEKAUFTEN GUTSCHEINES
Bei Annullierung eines gekauften Gutscheins durch die Mieterschaft fallen die folgenden Annullierungskosten und Bearbeitungsgebühren an:
ANNULLIERUNGSZEITRAUM NACH DEM KAUF | STORNIERUNGS-KOSTEN IN % | BEARBEITUNGS-GEBÜHR |
24 h | kostenlos | kostenlos |
bis 14 Tage | kostenlos | CHF 30.– |
nach 14 Tagen | 20% | CHF 30.– |
5 BERECHTIGUNG ZUM FÜHREN DES MIETOBJEKTES
Die Person, die den Mietvertrag unterschreibt, haftet als Schiffsführer oder Schiffsführerin für das Mietobjekt. Diese Person ist vollumfänglich für Verkehrsverstösse und dergleichen verantwortlich.
Der Schiffsführer oder die Schiffsführerin müssen stets bereit zum Manövrieren sein. Mehrere Personen können den Mietvertrag unterzeichnen und haften dann gesamtschuldnerisch für das Mietobjekt.
Der Mieter/Schiffsführer oder die Mieterin/Schiffsführerin muss volljährig sein. Kinder und Jugendliche stehen unter der Aufsicht der Eltern/Begleitpersonen.
Gemäss Art. 40a der Binnenschifffahrtsverordnung (SR 747.201.1) darf auf Schweizer Gewässern niemand ein Sport- oder Freizeitschiff führen, der einen Blutalkoholwert von über 0.5 Promille hat. Alle an der Führung des Schiffes beteiligten Personen müssen diese Regelung einhalten.
6 MIETBOOT
Das Brennholz und der bereitgestellte Treibstoff sind im Mietpreis inbegriffen. Das Mietobjekt wird in fahrbereitem Zustand übergeben. Der Mieter/Schiffsführer oder die Mieterin/Schiffsführerin verpflichtet sich, das Mietobjekt in demselben Zustand zurückzugeben, in dem es übernommen wurde. Jegliche Verunreinigung des Mietobjekts ist zu vermeiden. Bei übermässiger Verunreinigung fallen zusätzliche Reinigungskosten von mindestens CHF 500.- (Kaution) an, die die Mieterschaft tragen muss. Die Mieterschaft haftet persönlich für alle zusätzlichen Reinigungskosten, die nicht durch die Haftpflicht-Vollkaskoversicherung abgedeckt sind. Das Kochen oder Erwärmen von eigenen Lebensmitteln ist auf dem gesamten Mietobjekt verboten. Einschliesslich Kerzen, sind auf dem Mietobjekt verboten. Es gilt ein striktes Rauchverbot. Das Mitführen von Tieren ist ebenfalls verboten.
7 GESUNDHEITLICHE RISIKEN
Die Nutzung des Mietobjekts birgt Gefahren. Die Mieterschaft muss sich bewusst sein, dass nach der Sauna zuerst mit kaltem Wasser abgekühlt werden muss, bevor man in den See eintaucht. Die Vermieterin weist darauf hin, dass um in den See zu gelangen immer die Badeleiter zu benutzen ist und niemals direkt in den See gesprungen werden darf. Nach dem Abkühlen sollte eine Ruhepause von 15 Minuten eingehalten werden. Die Sauna darf nur mit einem ausreichend grossen Saunatuch benutzt werden, und die Ofentür muss ausser beim Nachlegen von Feuerholz geschlossen bleiben. Personen mit
Herz-/Kreislaufproblemen wird von der Nutzung des Mietobjekts abgeraten. Das Betreten des Daches ist streng untersagt.
Baden bei laufendem Motor ist verboten.
Die Vermieterin haften nicht für Verbrennungen, Ertrinken, Verletzungen durch Ausrutschen oder Infektionen etc.
8 PFLICHTEN BEI UNFALL
Gemäss Art. 12 der Binnenschifffahrtsverordnung (SR 747.201.1) muss die Mieterschaft im Falle eines Unfalls Namen und Adressen der beteiligten Personen und Zeugen feststellen. Alle Beteiligten müssen sich zur Verfügung halten. Der Schiffsführer oder die Schiffsführerin muss unverzüglich Hilfe leisten, soweit dies mit der Sicherheit des eigenen Schiffes vereinbar ist. Bei Verletzten, Toten oder Vermissten ist sofort die Polizei zu verständigen und die Vermieterin zu informieren. Abmachungen mit Unfallbeteiligten oder Dritten sind für die Vermieterin ohne Belang.
9 HAFTPFLICHT-VOLLKASKOVERSICHERUNG
Im Schadensfall muss die Mieterschaft der Vermieterin mindestens CHF 500.- als Entschädigung und Selbstbehalt zahlen. Die Vermieterin übernimmt keine Haftung für Sach- und Personenschäden. Die Mieterschaft und deren Gäste sind für eine entsprechende Unfall-/Personenschutzversicherung selbst verantwortlich.
10 BESCHÄDIGUNG DES MIETBOOTES
Bei Schäden am Mietobjekt haftet die Mieterschaft mit mindestens CHF 500.- (Kaution). Sie haftet persönlich für alle Schäden, die nicht durch die Haftpflicht-Vollkaskoversicherung gedeckt sind.
11 VERLUST VON LOSEN GEGENSTÄNDEN
Die Mieterschaft haftet mit mindestens CHF 500.- (Kaution) bei Verlust von losen Gegenständen im Eigentum der Vermieterin (z.B. Schlüssel, Regenkelle). Die Mieterschaft haftet persönlich für alle Schäden, die nicht durch die Versicherung gedeckt sind (vgl. Ziff. 10).
Für verlorene Gegenstände der Mieterschaft übernimmt die Vermieterin keine Haftung.
12 REPARATUREN
Vor Mietantritt ist die Mieterschaft verpflichtet das Mietobjekt zu prüfen. Schweigt die Mieterschaft, wird davon ausgegangen, dass das Mietobjekt in einwandfreiem Zustand übergeben wurde. Für Xxxxxxx, die während der Mietzeit entstehen, haftet die Mieterschaft gemäss den Bestimmungen in den Punkten 9 und 10. Reparaturen müssen grundsätzlich in einer von der Vermieterin bestimmten Werkstatt durchgeführt werden. Ohne Einwilligung der Vermieterin dürfen keine Reparaturen oder Änderungen am Mietobjekt vorgenommen werden. Die Mieterschaft zahlt der Vermieterin während der Reparaturdauer den Nutzungsausfall.
13 HAFTUNG DER VERMIETERIN
Ist die Mieterschaft nicht für einen Defekt am Mietobjekt verantwortlich, übernimmt die Vermieterin keine Haftung für daraus resultierende Schäden oder Folgeschäden.
14 VERTRAGSERFÜLLUNG
Kann das Mietobjekt zwischen Vertragsabschluss und Mietantritt nicht fahrbereit gemacht werden, ist die Vermieterin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die Mieterschaft erhält in diesem Fall entweder ihr Geld zurück oder einen Gutschein im Wert der Buchung für einen neuen Termin.
15 WETTERABHÄNGIGKEIT
Bei unsicheren Wetter- oder Sturmvorhersagen kann die Vermieterin das Saunieren nur direkt am Bootssteg gestatten und bietet dafür einen Gutschein im Wert von 25% der Grund-Bootsmiete ohne Zusätze (wie Picknickkorb, Getränke, Wäsche etc.) an. Alternativ kann die Mieterschaft den gebuchten Termin stornieren und erhält einen Gutschein im Wert der ursprünglichen Buchung für einen neuen Termin.
Eine Starkwindwarnung (orangefarbenes Blinklicht, das etwa 40-mal pro Minute aufleuchtet) weist auf die Gefahr aufkommender Winde hin (vgl. Art. 40 Abs. 1 der Binnenschifffahrtsverordnung SR 747.201.1). In diesem Fall muss der Mieter oder die Mieterin bzw. der Schiffsführer oder die Schiffsführerin das Mietobjekt an den Standort des Mietantritts zurückbringen.
Eine Sturmwarnung (orangefarbenes Blinklicht, das etwa 90-mal pro Minute aufleuchtet) weist auf die Gefahr starker Winde hin (vgl. Art. 40 Abs. 2 der Binnenschifffahrtsverordnung SR 747.201.1). Im Falle einer Sturmwarnung ist der Mieter oder die Mieterin bzw. der Schiffsführer oder die Schiffsführerin verpflichtet, unverzüglich den nächstgelegenen Hafen anzusteuern.
16 VERHALTEN AUF SEE
Die Verhaltensregeln auf See folgen der Binnenschifffahrtsverordnung (SR 747.201.1). Insbesondere sind die folgenden Vorschriften einzuhalten:
• Lärm in der Hafenanlage und in Ufernähe ist zu vermeiden.
• Kursschiffe haben stets Vorfahrt. Ein Mindestabstand von 50 Metern zu diesen Schiffen ist einzuhalten.
• Motorschiffe dürfen die innere Uferzone (0 bis 150 Meter) nur zum An- oder Ablegen, stillliegen (ankern) oder Durchfahren von Engstellen befahren; dabei ist der kürzeste Weg zu wählen. Parallelfahrten zum Ufer sind untersagt. Erst in der äusseren Uferzone (150 bis 300 Meter) ist Parallelfahren erlaubt. Beim Ankern und Saunieren ist ein Abstand von 50 Metern zum Ufer einzuhalten. Aus Rücksicht auf die Anwohner sollte in der Nähe dieser auf das Saunieren verzichtet werden.
• Beim Ankern muss immer eine Person an Bord bleiben und bereit sein, das Boot zu manövrieren.
17 DATENSCHUTZ
Mit Vertragsabschluss stimmt die Mieterschaft der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu, insbesondere dem Austausch zwischen der Saunaboot Leopoldd AG und Dritten bezüglich aller mietrelevanten Daten. Dies umfasst insbesondere die Zusammenarbeit mit BuchungsplaИormen und anderen Partnern, die die Vermietung ermöglichen. Personenbezogene Daten werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, soweit dies für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses notwendig ist. Das Mietobjekt ist zu Sicherheitszwecken mit einem Tracking-System ausgestattet, und die Saunaboot Leopoldd AG darf den Standort des Mietobjekts überwachen.
Die Mieterschaft wird darauf hingewiesen, dass beim Besuch der Website der Saunaboot Leopoldd AG Daten erfasst werden können. Dabei handelt es sich in der Regel um technische Daten, die automatisch erhoben werden, insbesondere bei der Nutzung der Website. Die Daten der Saunaboot Leopoldd AG werden bei einem externen Dienstleister gehostet und auf dessen Servern oder denen von Dritten gespeichert. Die datenschutzkonforme Verarbeitung ist gewährleistet, insbesondere für Zahlungsdaten, Daten aus dem Kontaktformular oder Newsletter, Registrierungsdaten auf der Website, Angaben aus der Kommentarfunktion usw. Daten von Webanalysediensten (Google, Facebook, MailChimp, YouTube etc.) werden ebenfalls datenschutzkonform verarbeitet und gespeichert. Es wird darauf hingewiesen, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Die Saunaboot Leopoldd AG übernimmt keine Haftung.
Weitere Informationen sind in der online abrufbaren Datenschutzerklärung zu finden xxxxx://xxxxxxxxx-xxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxx- geschaeftsbedingungen-agb-und-datenschutzerklaerung/
18 ERGÄNZENDE BESTIMMUNGEN
Ergänzend zu diesen Bestimmungen gilt das Schweizerische Obligationenrecht.
19 GERICHTSSTAND
Luzern wird als ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag vereinbart.
Luzern, November 2024