Nutzungsvertrag Mietstudio Wolff
Nutzungsvertrag Mietstudio Wolff
Mieter Vermieter
Firma ___________________________________________________
Name ____________________________________________________
Straße, Nr. _______________________________________________
PLZ, Ort _________________________________________________
Telefon _________________________________________________
E-Mail _________________________________________________
Foto Wolff - Fotograf & Fotofachgeschäft
Xxxxxxx. 00 x
00000 Xxxxxxxxx
Tel. 00000 00000
Der Mieter erkennt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Mietstudio Foto Wolff an und schließt den folgenden Nutzungsvertrag:
Das Mietstudio Wolff wird hiermit verbindlich gebucht.
Sonstige Vereinbarung:
🞎 Die allgemeinen Geschäfts- bedingungen wurden dem Mieter ausgehändigt.
Datum _________________________________
Beginn _________________________________
Dauer _________________________________
Mietpreis € inkl. MwSt.
Buchung
Unterschriften
Vermieter
Mieter
Datum, Unterschrift
Datum, Unterschrift
1. Allgemeines
a) Die nachfolgenden allgemeinen Miet- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für die Vermietung des Studios und der in der Mietsache enthaltenen Gegenstände, technischen Geräten und Anlagen.
b) Sie gelten als vereinbart, mit der Übernahme des Studios bzw. des Angebotes, durch den Kunden.
c) Vertragliche Abreden zwischen den Parteien, die Bestimmungen der AGB inhaltlich abändern oder aufheben, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.
d) Der Mieter erklärt seine Volljährigkeit und verpflichtet sich, bei Mietbeginn durch die Vorlage einen amtlich gültigen Lichtbild ausweis zu identifizieren. Der Vermieter ist berechtigt, zur Klärung eventueller nachträglicher Ansprüche, die persönlichen Daten des Mieters aufzubewahren bzw. elektronisch zu speichern. Dieses kann durch eine Fotokopie des Ausweises erfolgen.
2. Miete
a) Die Studiomiete richtet sich nach der aktuellen Preisliste, die online unter: xxxxx://xxx.xxxx-xxxxx.xx einzusehen ist.
b) Die Studiomiete beinhaltet Heizung, Strom-/Wasserkosten, Blitz- und Studiotechnik.
c) Die berechnete Dauer der Vermietung beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt der Übernahme durch den Mieter, auch wenn dieser das Studio zu einem späteren Zeitpunkt übernimmt. Eine Nutzung über die vereinbarte Zeit hinaus wird mit einem Zuschlag je angefangene Stunde abgerechnet. Ein Anspruch auf eine weitere Überlassung bei Terminüberschreitung besteht nicht.
d) Die Buchung kann bis zu 7 Tage vor Beginn kostenfrei storniert werden. Anderen Falls werden 50% vom Mietpreis berechnet. Wird die Buchung erst am Vortag oder am gleichen Tag abgesagt bzw. nicht wahrgenommen, werden 100% des Mietpreises als Storno- kosten berechnet. Die Stornokosten entfallen, wenn ein Ersatztermin innerhalb der nächsten 14 Tage gebucht und im Voraus bezahlt wird. Wird auch der Ersatztermin nicht wahrgenommen werden 100% Stornokosten berechnet.
e) Der Vermieter behält über die Mietsache während der gesamten Mietdauer sein Hausrecht und kann jederzeit das Studio betreten. Er nimmt bei laufenden Aufnahmen hierbei die gebotene Rücksicht.
f) Die Inanspruchnahme von Serviceleistungen wie Bildbearbeitung oder Assistenz können vereinbart werden, hierbei entstehen ge- sondert Kosten, die nicht in der Raummiete enthalten sind.
3. Zahlungsbedingungen
a) Die Miete ist vor Beginn der Nutzung im bar zu bezahlen.
b) Nebenkosten, sowie Zusatzleistungen sowie Zeitüber- schreitungen werden zum Ende der Anmietung abgerechnet und sind ebenfalls in bar zu begleichen.
c) Sonderregelungen sind möglich und bedürfen der vorherigen Absprache und der Schriftform.
4. Nutzung
a) Der Mieter ist verpflichtet, das Studio sowie alle gemieteten Gegenstände sorgfältig zu behandeln und nicht zweckentfremdet zu nutzen. Der Mieter ist gegenüber dem Vermieter für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften sowie alle behördlichen Anordnungen und Vorschriften verantwortlich. Er hat dafür zu sorgen,
dass die vertraglichen Verpflichtungen auch von allen für ihn tätigen Dritten und seinen Besuchern beachtet werden.
b) Die Verwendung von Materialien und Hilfsmitteln, durch die Beschädigungen oder Verunreinigungen des Studios und des Inventars oder eine Gefährdung von Menschen verursacht werden könnten (z.B. offenes Feuer) ist untersagt. In Ausnahmefällen ist eine schriftliche Erlaubnis des Vermieters einzuholen.
c) Tiere dürfen nur mit vorheriger Absprache mitgebracht werden.
d) Ein Umbau oder Reparatur der Mietgeräte ist nicht erlaubt. Dies gilt insbesondere für Strom führende Teile. Ohne besondere Vereinbarung darf das Inventar des Studios nicht außerhalb der Räumlichkeiten genutzt werden.
e) Xxxx vorherige schriftliche Zustimmung ist der Mieter nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen. Stimmen wir zu, haften der Mieter und der Dritte gesamtschuldnerisch.
f) Der Mieter ist nicht berechtigt, in den Räumlichkeiten Workshops/ Kurse zu veranstalten. Dieses bedarf der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung des Vermieters.
g) Der Vermieter ist berechtigt, ohne Einhaltung von Kündigungs- fristen unter Ausschluss jeglicher Schadensersatz Verpflichtungen des Mieters vom Mietvertrag vorzeitig zurückzutreten, wenn der Mieter grob fahrlässig handelt, die Betriebssicherheit gefährdet oder gegen Vereinbarungen verstößt.
h) Bei starker Verschmutzung des Papierhintergrundes, wird der Verbrauch mit 10,00 € pro laufender Meter in Rechnung gestellt.
5. Zustand der Räume
a) Das Studio wird in besenreinem Zustand vermietet. Etwaige Mängel hat der Mieter zu Beginn schriftlich in einem Übernahme- protokoll zu protokollieren.
Soweit nichts anders im Mietvertrag vereinbart wurde, ist die Mietsache im ursprünglichen Zustand und besenrein an den Vermieter zu übergeben. Die dafür benötigte Zeit hat der Mieter innerhalb der Mietzeit zu berücksichtigen.
In allen Räumen ist Rauchverbot.
b) Sollte sich das Studio nach der Mietzeit in einem Zustand starker Verschmutzung befinden, behält sich der Vermieter vor, die Kosten für die Reinigung zuzüglich der daraus entstehenden Folgekosten wie
z.B. Mietausfall dem Mieter in Rechnung zu stellen.
c) Der Vermieter erstellt bei Übergabe und Rücknahme der vermieteten Gegenstände und Räume zusammen mit dem Mieter ein Übergabeprotokoll.
Verzichtet der Mieter bei Mietende auf die Mitwirkung beim Übergabeprotokoll der vermieteten Gegenstände und Räume, erkennt der Mieter die vom Vermieter durchgeführte Kontrolle an.
6. Eigentumsvorbehalt
a) Alle von Xxxxxxxxxx vermieteten Geräte und Gegenstände bleiben uneingeschränkt Eigentum des Vermieters.
b) Verkauf, Verleih, Überlassung an Dritte oder das Entfernen von vermieteten Gegenständen aus den Mieträumen, ist nicht ohne vorherige schriftliche Einwilligung gestattet.
7. Haftung
a) Das Betreten des Studios und des Grundstücks des Studios durch den Mieter und Dritten geschieht ausschließlich auf eigene Gefahr.
b) Für die vom Mieter oder Dritter in die Räumlichkeiten mit- gebrachten Geräte und Gegenstände übernimmt der Vermieter keine Haftung.
c) Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter für alle während der Mietdauer entstehenden Schäden, an den Räumlichkeiten sowie allem Inventar. Inbegriffen sind auch Folgeschäden wie z.B. Mietausfall. Der Mieter haftet auch für Schäden, die Besucher und Models des Mieters verursacht haben. Der Mieter stellt den Vermieter von der Haftung Dritter für entsprechende Schäden frei.
d) Der Vermieter haftet für Ausfallschäden des Mieters nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung des Vermieters für Schäden aufgrund höherer Gewalt ist ausgeschlossen.
8. Urheberrecht
a) Der Mieter ist verpflichtet, die für alle im Studio herzustellenden Aufnahmen erforderlichen Leistungsschutz- und Urheberrechte sowie sonstige Rechte auf eigene Rechnung zu erwerben.
9. Recht
a) Sämtliche mietvertraglichen Geschäftsbeziehungen unterliegen ausschließlich deutschem Recht.
b) Xxxxxxxxxxxx zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
c) Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung zu ersetzen, durch eine Bestimmung die der ange- strebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
d) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Dinslaken.
Stand: 01.02.2020