Beendigung der Vereinbarung Musterklauseln

Beendigung der Vereinbarung. Erfüllt der Teilnehmer seine vereinbarten Pflichten nicht, hat die entsendende Einrichtung unbeschadet der Folgen nach dem anwendbaren Recht das Recht, die Vereinbarung ohne weitere Rechtsformalitäten zu beenden oder zu kündigen, wenn der Teilnehmer nicht innerhalb eines Monats ab Benachrichtigung per Einschreiben Maßnahmen ergreift. Wenn der Teilnehmer die Vereinbarung vorzeitig beendet oder nicht entsprechend den Bestimmungen erfüllt, muss er den bereits ausgezahlten Zuwendungsbetrag zurückzahlen, soweit nicht anders mit der Entsendeeinrichtung vereinbart. Beendet der Teilnehmer die Vereinbarung aufgrund „höherer Gewalt“, d. h. in einer unvorhersehbaren Sondersituation oder bei Eintreten eines unvorhersehbaren besonderen Ereignisses, das nicht dem Einfluss des Teilnehmers unterliegt und nicht auf einen Fehler oder die Fahrlässigkeit des Teilnehmers zurückzuführen ist, hat der Teilnehmer mindestens Anspruch auf den Zuwendungsbetrag entsprechend der tatsächlichen Dauer der Mobilitätsphase. Alle verbleibenden Mittel sind zurückzuzahlen, sofern nicht anders mit der Entsendeeinrichtung vereinbart.
Beendigung der Vereinbarung. Erfüllt der/die Teilnehmende eine der sich aus der Vereinbarung ergebenden Verpflichtungen nicht, so ist die Organisation ungeachtet der im geltenden Recht vorgesehenen Folgen rechtlich befugt, die Vereinbarung ohne weitere Formalitäten zu kündigen oder aufzulösen, wenn der/die Teilnehmende nicht innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung per Einschreiben tätig wird. Kündigt der/die Teilnehmende die Vereinbarung vorzeitig oder hält er sich nicht an die Vereinbarung, so muss er die bereits gezahlte Zuwendung zurückzahlen, es sei denn, mit der Entsendeeinrichtung wurde etwas anderes vereinbart. Im Falle einer Kündigung durch den/die Teilnehmenden aufgrund „höherer Gewalt“, d. h. einer unvorhersehbaren außergewöhnlichen Situation oder eines Ereignisses, auf das der/die Teilnehmende keinen Einfluss hat und das nicht auf Fehler oder Fahrlässigkeit seinerseits/ihrerseits zurückzuführen ist, hat der/die Teilnehmende Anspruch auf mindestens den Betrag der Zuwendung, der der tatsächlichen Dauer der Mobilitätsphase entspricht. Etwaige Restbeträge sind zu erstatten.
Beendigung der Vereinbarung. 11.1 Erfüllt der/die Teilnehmende sich aus der Vereinbarung ergebende Verpflichtungen nicht, so ist die Hochschuleinrichtung ungeachtet der im geltenden Recht vorgesehenen Folgen rechtlich befugt, die Vereinbarung ohne weitere Formalitäten zu kündigen oder aufzulösen, wenn der/die Teilnehmende nicht innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung per Einschreiben tätig wird.
Beendigung der Vereinbarung. Erfüllt der Teilnehmer/die Teilnehmerin seine vereinbarten Pflichten nicht, hat die entsendende Einrichtung unbeschadet der Folgen nach dem anwendbaren Recht das Recht, die Ver- einbarung ohne weitere Rechtsformalitäten zu beenden oder zu kündigen, wenn der Teilnehmer nicht innerhalb eines Mo- nats ab Benachrichtigung per Einschreiben Maßnahmen er- greift. Wenn der Teilnehmer/die Teilnehmerin die Vereinbarung vorzeitig beendet oder nicht entsprechend den Bestimmungen erfüllt, muss er den bereits ausgezahlten Zuwendungsbetrag zurückzahlen, soweit nicht anders mit der Entsendeeinrich- tung vereinbart. Beendet der Teilnehmer/die Teilnehmerin die Vereinbarung aufgrund „höherer Gewalt“, d. h. in einer unvorhersehbaren Sondersituation oder bei Eintreten eines unvorhersehbaren besonderen Ereig- nisses, das nicht dem Einfluss des Teilnehmers/der Teilneh- merin unterliegt und nicht auf einen Fehler oder die Fahrläs- sigkeit des Teilnehmers/der Teilnehmerin zurückzuführen ist, hat der Teilnehmer/die Teilnehmerin Anspruch auf den Zu- wendungsbetrag entsprechend der tatsächlichen Dauer der Mobilitätsphase. Alle verbleibenden Mittel sind zurückzuzah- len, sofern nicht anders mit der Entsendeeinrichtung verein- bart.
Beendigung der Vereinbarung. Erfüllt der Teilnehmer seine vereinbarten Pflichten nicht, hat die entsendende Einrichtung unbeschadet der Folgen nach dem anwendbaren Recht das Recht, die Vereinbarung ohne weitere Rechtsformalitäten zu beenden oder zu kündigen, wenn der Teilnehmer nicht innerhalb eines Monats ab Benachrichtigung per Einschreiben Maßnahmen ergreift. Beendet der Teilnehmer die Vereinbarung aufgrund höherer Gewalt, d. h. in einer unvorhersehbaren Sondersituation oder bei Eintreten eines unvorhersehbaren besonderen Ereignisses, das nicht dem Einfluss des Teilnehmers unterliegt und nicht auf einen Fehler oder die Fahrlässigkeit des Teilnehmers zurückzuführen ist, hat der Teilnehmer Anspruch auf den Zuwendungsbetrag entsprechend der tatsächlichen Dauer der Mobilitätsphase nach Artikel 2.2. Alle verbleibenden Mittel sind zurückzuzahlen.
Beendigung der Vereinbarung. Erfüllt der Teilnehmer seine vereinbarten Pflichten nicht, hat die entsendende Einrichtung unbeschadet der Folgen nach dem anwendbaren Recht das Recht, die Vereinbarung ohne weitere Rechtsformalitäten zu be- enden oder zu kündigen, wenn der Teilnehmer nicht innerhalb eines Monats ab Benachrichtigung per Ein- schreiben Maßnahmen ergreift. Wenn der Teilnehmer die Vereinbarung vorzeitig be- endet oder nicht entsprechend den Bestimmungen er- füllt, muss er den bereits ausgezahlten Zuwendungsbe- trag zurückzahlen, sofern nicht anders mit der Entsen- deeinrichtung vereinbart. Beendet der Teilnehmer die Vereinbarung aufgrund höherer Gewalt, d. h. in einer unvorhersehbaren Son- dersituation oder bei Eintreten eines unvorhersehbaren besonderen Ereignisses, das nicht dem Einfluss des Teilnehmers unterliegt und nicht auf einen Fehler oder die Fahrlässigkeit des Teilnehmers zurückzuführen ist, hat der Teilnehmer Anspruch auf den Zuwendungsbe- trag entsprechend der tatsächlichen Dauer der Mobili- tätsphase nach Artikel 2.2. Alle verbleibenden Mittel sind zurückzuzahlen, sofern nicht anders mit der Ent- sendeeinrichtung vereinbart.
Beendigung der Vereinbarung. Regelungen hinsichtlich der Kündigung der Vereinbarung regeln die Parteien individuell. Ohne eine solche Regelung ist die Vereinbarung ohne Einhaltung von Fristen jederzeit kündbar.
Beendigung der Vereinbarung. 1. Jede Vereinbarungspartei kann dieses Abkommen durch schriftliche Mitteilung an die andere Vereinbarungspartei kündigen. Die Kündigung gilt für sämtliche an diesem Abkommen beteiligten Amtsstellen.
Beendigung der Vereinbarung. 1. Die Vertragsparteien sind berechtigt, die Vereinbarung ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalenderhalbjahres oder eines Kalenderjahres zu kündigen (ordentliche Kündigung).
Beendigung der Vereinbarung. (1) CENTRO und EA sind berechtigt, die auf dieser Beitrittserklärung beruhende Vereinbarung jederzeit und ohne Einhaltung von Fristen schriftlich mit sofortiger Wirkung ohne Angabe von Gründen zu kündigen.