Versicherung Musterklauseln

Versicherung. 5.1. Grundsätzlich ist bei Urlaubsreisen zu beachten, dass keine wertvollen Gegenstände, wichtige Dokumente etc. mitgenommen werden sollten. Bei wichtigen Dokumenten wird die Anfertigung und Verwendung von Kopien – soweit deren Gebrauch erlaubt ist - empfohlen. Der Diebstahl von Wertgegenständen kann nicht ausgeschlossen werden und ist vom Reisenden grundsätzlich selbst, als Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos, zu tragen.
Versicherung. 1. Der Versicherungsschutz für das gemietete Fahrzeug erstreckt sich auf eine Haftpflichtversicherung mit einer max. Deckungssumme bei Personenschäden und Sachschäden von 100 Mio. EUR. Die max. Deckungssumme je geschädigte Person beläuft sich auf 8 Mio. EUR und ist auf Europa beschränkt.
Versicherung. (1) Zur Absicherung im Falle des Verlusts oder eines Diebstahls oder einer anfallenden Reparatur des mobilen Endgerätes, z.B. bei Displayschaden, kann der Entleiher eigenverantwortlich eine Versicherung abschließen. Die Kosten für die Versicherung trägt der Entleiher.
Versicherung. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, zu seinen Kosten eine angemessene Betriebshaftpflichtversicherung, in der Bearbeitungsschäden eingeschlossen sind, abzuschließen und während der gesamten Dauer des Vertrages bis zum Ablauf etwaiger Verjährungsfristen aufrecht zu halten. Die Haftpflichtversicherung darf die Mindestdeckungssumme von 0.000.000 € für Personenschäden und Sachschäden und daraus resultierende Folgeschäden nicht unterschreiten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf Verlangen des Auftraggebers, eine entsprechende Deckungsbestätigung des Versicherers beizubringen.
Versicherung. 1. Für das Kfz bestehen folgende Versicherungen nach den Allgemeinen Kraftfahrzeugversicherungsbedingungen (AKB): Haftpflichtversicherung, auf Anfrage Teilkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung. Fahrer, Fahrzeug, Insassen, Gepäck, Waren usw. sind nicht versichert. Die vereinbarte Selbstbeteiligung wird pro Schadenereignis von der Entschädigung abgezogen.
Versicherung. 24.1 Die Firma verpflichtet sich, für von ihr oder ihren Mitarbei- tenden verursachte Schäden eine Haftpflichtversicherung in einer für das Werk angemessenen Höhe abzuschliessen.
Versicherung. 33 Haftpflichtversicherung § 34 Versicherungsbesorgung
Versicherung. 10.1 Der bzw. die Teilnehmer/in verpflichtet sich, für die Dauer seines/ihres Aufenthaltes selbst für einen ausreichenden Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz zu sorgen. Die Gewährung des Mobilitätszuschusses umfasst keinen Versicherungsschutz!
Versicherung. Wird das Fahrzeug mit rotem Kennzeichen übergeben, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Versicherungsschutz nur für Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs gilt! Für das Fahrzeug besteht eine Haftpflichtversicherung mit einer max. Deckungssumme von 1. Mio und einer Selbstbeteiligung in pro Schadensfall von 1500.-€ Die Haftpflichtversicherung deckt Sachschäden und Verletzungen gegenüber Dritten. In der Überlassungsvereinbarung sind keine weiteren Versicherungen oder Zusatzleistungen (Kasko-, Insassenversicherung etc.) enthalten, nur gegen Aufpreis und gesonderte Vereinbarung. Zusatzversicherungen sind grundsätzlich aufpreispflichtig und vor Übernahme schriftlich zu vereinbaren. Bei Kaskoverträgen gilt - sofern keine anderslautende schriftliche Absprache (VK: derzeit 21.-€ pro Tag) erfolgt - eine vertragliche Selbstbeteiligung von 1500.- € pro Schadensfall für das Mietobjekt als vereinbart. Eine evtl. Eintritts- pflichtversagung der Versicherung entbindet den Entleiher/Fahrer nicht von der Haftung gegenüber BOS-Heil & Co. Pro Versicherungsbaustein ist die Höhe der Selbstbeteiligung gegen Aufpreis (derzeit 7,80 pro Tag) bis zu einem Eigenanteil von mindestens 500.-€ reduzierbar. Der Einschluss der Haftungsreduzierung muss vor Entleihantritt erfolgen. Der Benutzer hat die anliegenden Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen und erkennt diese als verbindlich für die Probefahrtvereinbarung an. Gewünschte Zusatzversicherung (ja/nein) VK + Haftungsreduzierung Ort, Datum Unterschrift des Benutzers Unterschrift des Verleihers An den Benutzer wurden übergeben: Fahrzeugschlüssel Fahrzeugpapiere + Vereinbarung Probefahrt + AGB (8S) Der Kilometerstand bei Übernahme des Fahrzeuges beträgt: km Mängel am Fahrzeug bei Übernahme: Der Benutzer bestätigt, dass er das Fahrzeug am , um Uhr in einem verkehrssicheren, fahrbereiten und sauberen Zustand übernommen hat. In Ausnahmefällen können diese Probefahrtbedingungen vom Interessenten/Nutzer auch mündlich anerkannt und wirksam vereinbart werden. Ort, Datum Unterschrift des Benutzers Unterschrift des Verleihers Datum, Uhrzeit: Die vorliegenden Probefahrtbedingungen ergänzen unsere allgemeinen AGB und sind integrierender Bestandteil der Probefahrtvereinbarung. Mit der Unterzeichnung der Vereinbarung bestätigt der Kunde, neben den hier vorliegenden Vertragsbedingungen auch unsere Allgemeinen AGB erhalten, gelesen u. vorbehaltlos akzeptiert zu haben.
Versicherung. Den Gästen wird empfohlen, eine adäquate und angemessene Reiseversicherung abzuschließen, die mindestens alle Reise-, Stornierungs-, Kranken- und Rückführungskosten abdeckt. Sie müssen Ihre Reiseversicherung spätestens innerhalb von 14 Tagen nach vollständiger Bezahlung Ihres Urlaubs abschließen, aber es wird empfohlen, dies vor oder zum Zeitpunkt der Buchung zu tun. Bitte lesen Sie die Bedingungen Ihrer Police sorgfältig durch und nehmen Sie sie in den Urlaub mit. Es liegt in Ihrer Verantwortung, sicherzustellen, dass der von Ihnen abgeschlossene Versicherungsschutz Ihren speziellen Bedürfnissen angemessen ist. Wir prüfen nicht den Umfang oder die Angemessenheit des Versicherungsschutzes.