Gesetzliche Bestimmungen Musterklauseln

Gesetzliche Bestimmungen. Im Übrigen ergeben sich die Voraussetzungen für die Fälligkeit der Leistungen des Versicherers aus § 14 VVG (siehe Anhang).
Gesetzliche Bestimmungen. Vertrauliche Informationen von SAP unterliegen den Ausfuhrkontrollgesetzen verschiedener Länder, einschließlich der Gesetze der Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass er die Vertraulichen Informationen von SAP nicht an eine Regierungsbehörde zur Prüfung einer eventuellen Vergabe von Nutzungsrechten oder zu anderweitiger behördlicher Genehmigung übergibt und dass er die Vertraulichen Informationen nicht an Länder, Personen oder Einheiten exportiert, wenn dies durch Ausfuhrgesetze untersagt ist.
Gesetzliche Bestimmungen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesonderedie Vorschriften des Reisevertragsgesetzes §§651 a ff. BGB. Alle Ihre Ansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – verjähren zwei Jahre nach der vertraglich vereinbarten Beendigung der Reise. Schadensersatzansprüche wegen unerlaubter Handlung verjähren innerhalb der gesetzlichen Frist des §§ 852 BGB in drei Jahren.
Gesetzliche Bestimmungen. Soweit dieser Vertrag nichts Anderes bestimmt, sind die Vorschriften des schweizerischen OR (Art. 472 ff) sinngemäss anwendbar.
Gesetzliche Bestimmungen. Der Kgl. Erlass vom 16. April 2018 über die Bedingungen der Haftpflichtversicherungsverträge in Bezug auf Kraftfahrzeuge sowie der Kgl. Erlass vom 5. Februar 2019, der die Anlage im Kgl. Erlass vom 16. April 2018 ersetzt.
Gesetzliche Bestimmungen lm Übrigen gilt das schweizerische Recht, insbesondere das Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG).
Gesetzliche Bestimmungen. Soweit in diesem Kollektivvertrag nichts anderes vereinbart ist, gelten die Bestimmungen des Angestelltengesetzes, XXXx.Xx. 292/1921, in der jeweils geltenden Fassung.
Gesetzliche Bestimmungen. In Ergänzung zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen gilt das Schweizerische Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG).
Gesetzliche Bestimmungen. Der Kunde haftet allein für die Folgen der Nichtbeachtung gesetzlicher Vorschriften bezüglich Inhalt und Präsentation der Werbung (Urheberrechte, Markenschutz, unlauterer Wettbewerb, Heilmittelgesetz usw.).
Gesetzliche Bestimmungen. X. Gesetzliche Bestimmungen, Richtlinien und LAGA.Wir verweisen auf das Regierungspräsidium Darmstadt und die uns betreffende Gesetze wie folgt, Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), des Kreislaufwirtschaftsund Abfallgesetz (KrW-/AbfG), des Hessischen Ausführungsgesetzes zum KrW-/AbfG (HAKA). Das Gesetz zum Schutz von schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (BBodSchG) sowie die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung. Weiterhin auf das Merkblatt des RP Darmstadt „Entsorgung von Bauabfällen“ und die Länderarbeitsgemeinschaft (LAGA) 20 Teil 1-3, 35.