Preise Musterklauseln

Preise. 3.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen.
Preise. Die Preise (einschließlich ggf. Produktionskosten) ergeben sich aus der individuellen Vereinbarung, ergänzend aus der jeweils aktuellen Preisliste des Verlags, und verstehen sich jeweils in Euro zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Eine Änderung der Preisliste gilt ab Inkrafttreten auch für bereits abgeschlossene Aufträge. Eine Preiserhöhung wird jedoch frühestens drei Monate nach Bekanntgabe wirksam. Falls sich der Preis für einen bereits abgeschlossenen Auftrag um mehr als 5% erhöht, kann der Auftraggeber von dem Auftrag zurücktreten; bei einem Auftrag über mehrere Anzeigen kann der Auftraggeber zurücktreten, soweit einzelne Anzeigen von der 5% übersteigenden Preiserhöhung betroffen sind. Der Rücktritt ist innerhalb von einem Monat ab Bekanntgabe der Preiserhöhung schriftlich zu erklären. Bei Vereinbarung eines Konzernrabatts wird den konzernverbundenen Unternehmen der Rabatt nach Maßgabe dieser Bestimmung gewährt. Konzernverbundene Unternehmen sind Unternehmen, an denen das Unternehmen, mit dem der Konzernrabatt vereinbart wurde, direkt oder indirekt die Mehrheit der Stimmrechte hält. Das den Rabatt beanspruchende Unternehmen hat den Konzernstatus in geeigneter Form (z.B. Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers, notarielle Bestätigung oder Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges) innerhalb eines Monats nach Abschluss des Auftrages nachzuweisen. Bei späterem Nachweis ist eine rückwirkende Anerkennung für bereits geschlossene Aufträge ausgeschlossen. Mit dem Ende der Konzernverbundenheit nach dieser Bestimmung endet automatisch auch die Konzernrabattierung für das betreffende Unternehmen; das Ende der Konzernzugehörigkeit ist dem Verlag unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Preis wird zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Custom Solution fällig. Ist Gegenstand des Auftrages die Veröffentlichung mehrerer Werbemaßnahmen, so ist der auf die einzelne Werbemaßnahmen entfallende Preis bei Veröffentlichung der jeweiligen Werbemaßnahme fällig, wenn Einzelpreise vereinbart sind, ansonsten in Höhe des Preises für die gesamte Custom Solution zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der ersten Werbemaßnahme. Rechnungen des Verlages sind innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Rechnungsdatum an laufenden Frist zu bezahlen. Für das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren wird die Frist für die Vorabankündigung (Pre- Notification) auf 7 Tage verkürzt.
Preise. Es gelten die Preise für die Überlassung unserer Filmgeräte samt Zubehör gemäß unserer Preisliste, welche bei Vertragsabschluss gültig war, es sei denn, dass schriftlich eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Für Gerätesätze, die nach der gültigen Preisliste mit Zubehör zu Pauschalbeträgen oder die zu einem gesondert vereinbarten Pauschalpreis gemietet werden, ist der volle Mietpreis gem. Preisliste oder Vereinbarung auch dann zu zahlen, wenn einzelne Zubehörteile auf Wunsch des Mieters nicht mitgeliefert werden. Soweit nicht anders vereinbart, wird eine Versicherungspauschale in Höhe von 8% des Listenpreises mit dem Mietpreis abgerechnet (siehe unten §§ 5 und 7) Die Versicherungsprämie für die Mietdauer der Mietgegenstände wird neben dem Mietzins gesondert erhoben; ebenso Verpackungs- und Versandkosten. Alle Mietgebühren und Mietpreise (vereinbart und gemäß aktueller Preisliste) verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe des jeweils geltenden Steuersatzes. Alle Transportkosten gehen zu Lasten des Mieters, und zwar auch dann, wenn die Zustellung durch den Vermieter erfolgt. Er trägt auch die Transportgefahr, soweit diese nicht durch die über den Vermieter abgeschlossene Versicherung abgedeckt ist. Verpackungskosten trägt der Mieter; sie werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Die Rücksendung muss frachtfrei an die Adresse der visavis Filmproduktion GmbH erfolgen. Bei Versendung der gemieteten Gegenstände ins Ausland verpflichtet sich der Mieter zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Zollverfahrens und trägt insoweit auch Kosten und Risiko. Der Mieter verpflichtet sich, von sich aus den schnellstmöglichen Versendungsweg zu ermitteln und uns mitzuteilen, etwaige Importprobleme im Zielland zu ermitteln oder zu beseitigen. Sofern eine Pauschalpreisvereinbarung für die Vermietung von Geräten über einen bestimmten Zeitraum getroffen wurde, gelten bei verspäteter Rückgabe auch nur eines Teils der Geräte die in der Preisliste aufgeführten Mietpreise für die verspätet zurückgegebenen Geräte. § 7 Abrechnung Die Auslieferung der Mietgegenstände erfolgt gegen Rechnung. Der Vermieter ist berechtigt, seiner Abrechnung die Lieferscheine und Arbeitszettel zugrunde zu legen, die von Personen aus dem Verantwortungsbereich des Mieters abgezeichnet sind, ohne deren Vollmacht nachweisen zu müssen. Der Rechnungsbetrag ist binnen 21 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Sämtliche Spesen gehen zu Lasten des Mieters und sind sofort fällig. ...
Preise. 18. Unsere Preise verstehen sich in Euro ausschließlich Umsatzsteuer, Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung.
Preise. 1. Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch vier Monate nach Eingang des Angebotes beim Auftraggeber. Bei Aufträgen mit Lieferung unserer Dienstleistung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getrof- fen wurde. Die Preise des Auftragnehmers verstehen sich zuzüglich der bei Rechnungslegung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise des Auftragnehmers gelten ab Werk. Sie schließen grundsätzlich Verpackung, Fracht, Porto, Fahrtkostenpauschalen und sonstige Kosten nicht aus.
Preise. 1. Die Preise gelten im Zweifel ab Werk ausschließlich Fracht, Zoll, Einfuhr- oder Ausfuhrnebenabgaben und Verpackung zuzüglich Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe.
Preise. Die Preise für die Leistungen ersehen Sie aus der Ausschreibung im Internet respektive der Bestätigung.
Preise. 1. Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die Preise und Bedingungen der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste. Die Ware wird „brutto für netto“ berechnet.
Preise. 1. Die vom Verwender angegebenen Preise verstehen sich ohne gesetzliche Mehrwertsteuer, wenn die Mehrwertsteuer nicht ausdrücklich ausgewiesen wurde, beim Kaufvertrag verstehen sich die Preise zudem ab Werk bzw. ab Lager, Verpackung und Montage sind, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, nicht im Preis enthalten. Sofern sich die gesetzliche Mehrwertsteuer nach Vertragsschluss erhöhen sollte, ist der Verwender berechtigt, diese im gleichen Umfang zu erhöhen.
Preise. Unsere Preise verstehen sich in Euro ausschließlich Umsatzsteuer, Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung, sofern nichts anderes vereinbart ist. Sofern wir Verpflichtungen zur Änderung oder Anpassung der Lieferteile oder der Herstellungsverfahren in qualitativer, technischer oder preislicher Hinsicht übernommen haben, erwarten wir eine Amortisation dieser Leistungen durch das Liefergeschäft oder eine sonstige angemessene Vergütung unserer Leistungen. Kosteneinsparungen, die durch unsere Bemühungen oder gemeinsame Bemühungen der Vertragspartner erzielt wurden, brauchen wir nur weiter zu geben, wenn dies ausdrücklich so vereinbart ist. In diesem Fall werden Kosteneinsparungen auf vorab vereinbarte Preisreduzierungen angerechnet bis diese durch die Anrechnung in voller Höhe abgedeckt sind. Darüber hinausgehende Kosteneinsparungen werden in dem Umfang, wie Partner zur Kosteneinsparung beigetragen hat, auf die Lieferpreise angerechnet. Dem Partner steht das Recht auf Einsichtnahme in unsere Unterlagen und Daten lediglich in dem Umfang zu, in welchem sich diese Unterlagen und Daten unmittelbar auf die Kosteneinsparungen beziehen. Alle Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, sofern keine abweichende Regelung vereinbart ist. Haben wir unstreitig teilweise fehlerhafte Ware geliefert, ist unser Partner dennoch verpflichtet, die Zahlung für den fehlerfreien Anteil zu leisten, es sei denn, dass die Teillieferung für ihn kein Interesse hat. Im Übrigen kann der Partner nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenansprüchen aufrechnen. Bei Zielüberschreitung sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des Satzes in Rechnung zu stellen, den die Bank uns für Kontokorrentkredite berechnet, mindestens aber in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Bei Zahlungsverzug können wir nach schriftlicher Mitteilung an den Partner die Erfüllung unserer Verpflichtungen bis zum Erhalt der Zahlungen einstellen. Wechsel und Schecks werden nur nach Vereinbarung sowie nur erfüllungshalber und unter der Voraussetzung ihrer Diskontierbarkeit angenommen. Diskontspesen werden vom Tage der Fälligkeit des Rechnungsbetrages an berechnet. Eine Gewähr für rechtzeitige Vorlage des Wechsels und Schecks und für Erhebung von Wechselprotest wird ausgeschlossen. Wenn nach Vertragsschluss erkennbar wird, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Partners gefährdet wi...