Kaution Musterklauseln

Kaution a. Eine Kaution in Höhe der Vereinbarung im Mietvertrag muss bei Fahrzeugübernahme direkt an den Vermieter geleistet werden.
Kaution. Die Kaution (s.o. § 4 Ziff. 3) ist vom Mieter an den Vermieter vor Fahrzeugübernahme zu leisten. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 14 Tage bis zum Anmietdatum) werden Kaution und Mietpreis sofort fällig.
Kaution. Der Mieter ist verpflichtet als Sicherheit für die Erfüllung seiner Pflichten einen Geldbetrag beim Vermieter zu hinterlegen (Kaution). Die Höhe der Kaution ergibt sich aus der jeweils bei Vertragsschluss gültigen Preisliste. Der Vermieter erstattet dem Mieter die Kaution bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Reisemobiles (vgl. § 10) nach Endabrechnung des Mietvertrages. Hat der Mieter Zusatzkosten zu tragen, die über den geschuldeten Mietzins und die Servicepauschale hinausgehen, so werden diese mit der Kaution verrechnet. Sind am Reisemobil bei der Rückgabe Beschädigungen vorhanden, so ist der Vermieter berechtigt, die Kaution bis zur Klärung der Schadenhöhe/der Reparaturkosten sowie der Pflicht zur Kostentragung, einzubehalten. Zusatzkosten können insbesondere für Reinigungsarbeiten, Mehrkilometer, Betankung, Schäden und durch Selbstbehalte der Versicherung im Schadensfall anfallen.
Kaution. Haben die Vertragsparteien eine Kaution vereinbart, zahlt der Mieter an den Vermieter eine Sicherheit für überlassene Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände in Höhe von 150 Euro. Diese Kaution ist zusammen mit der Restzahlung zu leisten und ist nicht verzinslich. Sie wird spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung des Mietverhältnisses an den Mieter zurückerstattet.
Kaution. Der Untermieter erlegt bei Mietbeginn eine Kaution in Höhe von € deren Empfang gesondert bestätigt wird. Die Vermieterin ist berechtigt, sich aus dieser Kaution hinsichtlich aller Forderungen aus diesem Untermietverhältnis, die der Untermieter nicht erfüllt (z.B. Mietzinsrückstand, Verfahrens-, Räumungs-, Reinigungs-, Speditionskosten, Verletzung von Wartungs- und Instandhaltungspflichten, ...), zu befriedigen. Wird die Kaution während des Mietverhältnisses in Anspruch genommen, ist der Untermieter zur unverzüglichen Auffüllung auf die ganze Summe verpflichtet. Die Kaution wird von der Untervermieterin auf einem Sparbuch zu einem marktüblichen Zinssatz veranlagt und der Untermieter ist darüber auf Verlangen zu informieren. Nach Beendigung des Mietverhältnisses, Zurückgabe der Räumlichkeiten und angemessener Frist zur Feststellung von kautionsrelevanten Forderungen wird der nicht gerechtfertigt in Anspruch genommene Kautionsbetrag samt Zinsen zur Rückzahlung fällig. Der Mieter ist nicht berechtigt, die Kautionssumme durch Nichtbezahlung der letzten Monatsmieten vor Mietende zu mindern. Für Verständigungen und Zustellungen der Vertragspartner untereinander wird vereinbart, dass diese an die Untervermieterin an die im Kopf dieses Mietvertrages genannte Anschrift, an den Mieter an die Anschrift des gegenständlichen Mietobjektes oder an die im Mietvertrag verzeichneten Emailadressen erfolgen. Wird dem Vertragspartner eine neue Zustellanschrift schriftlich bekannt gegeben, dann ist an diese Anschrift zuzustellen. Für die Wohnung besteht / eine / keine / Haushaltsversicherung. Dem Untermieter wird empfohlen, jedenfalls eine eigene Haushaltsversicherung wegen der damit verbundenen persönlichen Haftpflichtversicherung auf eigene Kosten abzuschließen. ja / nein Ausstattungs- und Inventarliste
Kaution a) Die Kaution in Höhe der Vereinbarung im Mietvertrag muss bei Fahrzeugübernahme in bar geleistet werden. Das Einverständnis des Vermieters vorausgesetzt, kann auch eine Zahlung mittels EC-/Maestro-Karte / Girocard oder mittels Kreditkarte erfolgen.
Kaution. Der Vermieter macht die Überlassung des Ferienobjektes von einer Kaution abhängig. Die Kaution dient unter Anderem der Sicherung der Interessen des Vermieters des Ferienobjektes bei eventuellen Schäden am Mietobjekt oder fehlender bzw. mangelhafter Reinigung. Jeder Xxxx hat vor Ort eine Kaution von € 200,- in Form einer Einzugsermächtigung zu hinterlegen. Erst, wenn diese Einzugsermächtigung vorliegt, werden die Schlüssel für die Mietunterkunft herausgegeben. Sollte sich am Ende des Aufenthaltes herausstellen, dass ein Schaden entstanden ist, dann wird der betreffende Betrag zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von 20,- € von dem Konto des Gastes automatisch abgebucht. Sollte der Wert der genannten Abzüge die € 200,- übersteigen, wird der Restbetrag dem Mieter in Rechnung gestellt. Sollte kein Schaden entstanden sein, wird die Einzugsermächtigung binnen drei Wochen, nach Abreise, vernichtet.
Kaution. Die Kautionssumme entspricht der Höhe des Eigenanteils im Versicherungsfall. Vor der Abfahrt muss die Kaution per Bank überwiesen werden oder bar oder per EC-Karte bezahlt werden. Bezahlen mit Kreditkarte ist nicht möglich. Die Kaution wird, falls das Schiff in der vereinbarten Zeit sauber, mit allen Ausrüstungsgegenständen und ohne Schaden abgegeben wird, innerhalb von 14 Tagen zurückerstattet. Bei einem Schaden können die Kosten in Rechnung gestellt und von der Kaution abgezogen werden. Falls die Schadensumme nicht direkt festgestellt werden kann, so wird die gesamte Kaution einbehalten. Nach Feststellung der Schadensumme wird diese dann mit der Kaution verrechnet. In diesem Fall wird die Endabrechnung nach der Reparatur des Schadens erfolgen. Yachtcharter De Drait empfehlt den Abschluss einer Kautionsabsicherung, welche je nach Schiff zwischen der 72 € und 150 € liegt.
Kaution. Der AG kann während der vertraglichen Leistungsfrist vom AN eine Sicherstellung für die zu erbringenden Leistungen bis zur Höhe von 20 % der Auftragssumme verlangen. Diese Si- cherstellung ist binnen 14 Tagen nach Aufforderung zu übergeben und darf nur dann in An- spruch genommen werden, wenn über das Vermögen des AN ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder ein rechtskräftiges Urteil über die besicherte Leistung zu Gunsten des AG er- gangen ist. Die Kosten der Sicherstellungsleistung hat der AG, Zug um Zug mit dem Empfang der Sicherstellung, jedoch in der Höhe von nicht mehr als 2 % p.a. der Höhe der Sicherstel- lung, zu tragen.
Kaution. Haben die Vertragsparteien eine Kaution vereinbart, zahlt der Mieter an den Vermieter eine Sicherheit für überlassene Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände in Höhe von 100 EURO. Die Kaution ist bei Übergabe des Schlüssels zu leisten und ist nicht verzinslich. Sie wird am Ende des Mietaufenthaltes nach ordnungsgemäßer Übergabe der Ferienwohnung zurückgezahlt.