Rechte und Pflichten Musterklauseln

Rechte und Pflichten. Für die Auszubildenden gelten folgende Bestimmungen in der jeweils geltenden Fassung sinn- gemäß:
Rechte und Pflichten. 1 PUBLICA führt die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (berufliche Vorsorge) nach den gesetzlichen Bestimmungen und diesem Anschlussvertrag für den im Vorsorgereglement umschriebe- nen Personenkreis durch. Das SLA Dienstleistungen regelt die von PUBLICA zu erbringenden Dienstleistun- gen.
Rechte und Pflichten. (1) Die ersten sechs Monate der Beschäftigung gelten als Probezeit, es sei denn, dass im Arbeitsvertrag auf eine Probezeit verzichtet oder eine kürzere Probezeit vereinbart worden ist oder die Arbeitnehmerin im unmittelbaren Anschluss an ein erfolgreich abgeschlossenes Aus- bildungsverhältnis bei derselben Dienststelle oder bei derselben Einrichtung eingestellt wird.
Rechte und Pflichten. 3.1 Der Kunde darf die Internetdienste nur in dem vereinbarten Umfang und im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen nutzen. Insbesondere darf er keine schadhaften (z. B. virenverseuchten), sitten- oder gesetzeswidrigen (z. B. jugendgefährdenden, Gewalt oder den Krieg verherrlichenden) Inhalte über das Breitbandnetz des Telekommunikationsnetzbetreibers und/oder das Internet abrufen, speichern, online oder offline zugänglich machen, übermitteln, verbreiten, auf solche Inhalte hinweisen oder Verbindungen zu solchen Inhalten bereitstellen oder einer solchen Verbreitung oder Bereithaltung durch Dritte Vorschub leisten. Der Kunde wird alle angemessenen Sorgfaltsmaßnahmen treffen, um zu verhindern, dass andere Nutzer, insbesondere Kinder und Jugendliche, über den Internetdienst Kenntnis von vorgenannten Inhalten erlangen.
Rechte und Pflichten. Für die Dual Studierenden gelten folgende Bestimmungen in der jeweils geltenden Fassung sinngemäß:
Rechte und Pflichten. Art. 28 Duties and Rights
Rechte und Pflichten. 1. Der Auftrag zur Erstellung eines Gutachtens wird vom Sachverständigen nach den geltenden Grundsätzen unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt.
Rechte und Pflichten. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten in diesem Standardangebot werden nachfolgend im Hauptteil und in den Anhängen festgelegt. Die Regelungen im Hauptteil haben bei widersprüchlichen Angaben Vorrang gegenüber den Angaben in den Anhängen.
Rechte und Pflichten. 1 Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers oder seines Vertreters bis zum Vertragsschluss § 2 Beginn des Versicherungsschutzes, Beitrag und Versicherung- steuer § 3 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/erster oder einmaliger Beitrag § 4 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/Folgebeitrag § 5 Rechtzeitigkeit der Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat
Rechte und Pflichten. Der/Die Arbeitgeber/in ist gegenüber dem/der Angestellten weisungsberechtigt; er/sie wird die Vorgaben des Berufsrechts beachten. Der/Die Angestellte ist verpflichtet, den organisatorischen und arbeitsrechtlichen Weisungen des/der Arbeitgebers/in nachzukommen. Die Vorschriften der Berufsordnung bleiben unberührt. Das Weisungsrecht des/der Arbeitgebers/in umfasst nicht die unmittelbare Behandlung von Patientinnen/Patienten. Der/Die Angestellte ist bei der Ausübung der Behandlung seinem/ihrem Gewissen unterworfen. Der/Die Angestellte ist verpflichtet, die Behandlung gewissenhaft auszuführen, Patienten über die beabsichtigte Diagnostik und Therapie und ggf. Alternativen zu informieren und die Behandlung ordnungsgemäß zu dokumentieren. Die berufsrechtlichen Bestimmungen sind einzuhalten. Dem/Der Angestellten sind die einschlägigen vertragsarztrechtlichen Vorschriften bekannt; er/sie verpflichtet sich zu deren Einhaltung. Die Ausübung der Rechte des/der Angestellten als Mitglied der Kassenärztlichen Vereinigung unterliegt nicht dem Weisungsrecht des/der Arbeitgebers/in. Der/Die Angestellte übernimmt die in der Praxis – ggf. einschließlich der an weiteren Tätigkeitsorten – anfallenden und ihm/ihr übertragenen Arbeiten, insbesondere die Betreuung von Patienten und deren Behandlung im Rahmen seines/ihres Behandlungsverfahrens. Genehmigungspflichtige Leistungen werden nur bei Vorliegen der entsprechenden Genehmigung erbracht. Der/Die Angestellte ist verpflichtet, die festgelegten Arbeitszeiten einzuhalten. Der/Die Angestellte ist gegenüber dem (nachgeordneten) Praxispersonal weisungsberechtigt, soweit nicht der/die Arbeitgeber/in von seinem/ihrem Weisungsrecht Gebrauch macht. Der/Die Arbeitgeber/in verpflichtet sich, den/die Angestellte/n zur gesetzlichen Unfallversicherung und erforderlichenfalls zur gesetzlichen Sozialversicherung anzumelden. Die Berufshaftpflichtversicherung des/der Arbeitgebers/in deckt die persönliche Haftpflicht des/der Angestellten aus seiner/ihrer Tätigkeit im Rahmen dieses Vertrages ab/nicht ab. Der/Die Arbeitgeber/in verpflichtet sich, dem/der Angestellten ein qualifiziertes Zeugnis über die Zeit der Beschäftigung nach diesem Vertrag zu erteilen, das ihm/ihr bei seinem/ihrem weiteren beruflichen Fortkommen förderlich ist. Der/Die Angestellte ist verpflichtet, sich den vorgeschriebenen ärztlichen Untersuchungen, die aufgrund seiner/ihrer Tätigkeit notwendig werden, zu unterziehen. Besteht ein berechtigter Anlass und ist ein Gesundheitsnach...