Rechtsmängel Musterklauseln

Rechtsmängel. 8. Führt die Benutzung des Liefergegenstandes zur Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten im Inland, wird der Lieferer auf seine Kosten dem Besteller grundsätzlich das Recht zum weiteren Gebrauch verschaffen oder den Liefergegenstand in für den Besteller zumutbarer Weise derart modifizieren, dass die Schutzrechtsverletzung nicht mehr besteht. Ist dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen oder in angemessener Frist nicht möglich, ist der Besteller zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Unter den genannten Voraussetzungen steht auch dem Lieferer ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu. Darüber hinaus wird der Lieferer den Besteller von unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen der betreffenden Schutzrechtsinhaber freistellen.
Rechtsmängel. 9.1 Der Anbieter haftet dem Kunden gegenüber für eine durch seine Leistung erfolgte Verletzung von Rechten Dritter nur, soweit die Leistung durch den Kunden vertragsgemäß, insbesondere im vertraglich vorgesehenen Nutzungsumfeld eingesetzt wird. Die Haftung für die Verletzung von Rechten Dritter ist ferner beschränkt auf Rechte Dritter innerhalb der Europäischen Union und des europäischen Wirtschaftsraumes sowie am Ort der vertragsgemäßen Nutzung der Leistung. Ziffer 8.2 S. 1 gilt entsprechend.
Rechtsmängel. (1) Der Partner gewährleistet, dass sämtliche Lieferungen frei von Rechten Dritter sind und insbesondere durch die Lieferung und Benutzung der Ware keine Patente oder sonstigen gewerblichen Schutzrechte Dritter im Land des vereinbarten Ablieferungsortes, in der Europäischen Union, der Schweiz, der Türkei und - soweit dem Partner mitgeteilt - in den beabsichtigten Verwendungsländern verletzt werden.
Rechtsmängel. Exasol stellt den Vertragspartner von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit einer vertragsgemäßen Nutzung der Software gegen den Vertragspartner erhoben werden sollten. Der Vertragspartner wird Xxxxxx unverzüglich über vorzunehmende Maßnahmen der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung informieren und Exasol die Möglichkeit geben, das Verfahren gegen den bzw. die Dritten selbst zu führen. Des Weiteren wird Exasol dem Vertragspartner die Nutzungsrechte verschaffen oder eine Ersatzlieferung vornehmen oder die Software so verändern, dass Rechte Dritter nicht mehr berührt werden.
Rechtsmängel. 5.1 Für Verletzungen von Rechten Dritter durch seine Leistung haftet der Anbieter nur, soweit die Leistung vertragsgemäß und insbesondere in der vertraglich vereinbarten, sonst in der vorgese- henen Einsatzumgebung unverändert eingesetzt wird. Der Anbieter haftet für Verletzungen von Rechten Dritter nur innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie am Ort der vertragsgemäßen Nutzung der Leis- tung. Ziffer 4.1 Satz 1 gilt entsprechend.
Rechtsmängel. 5.1 Für Verletzungen von Rechten Dritter durch seine Leistung haftet der Anbieter nur, soweit die Leistung vertragsgemäß und insbesondere in der vertraglich vereinbarten, sonst in der vorgesehenen Einsatzumgebung unverändert eingesetzt wird.
Rechtsmängel. 12.1 Die Celonis SE leistet während der Vertragslaufzeit gemäß den nachstehenden Regelungen Gewähr dafür, dass der Ausübung der an den Anwender eingeräumten Nutzungsbefugnisse gemäß Ziffer 5 keine Rechte Dritter entgegenstehen.
Rechtsmängel. Ausgeschlossen sind Ansprüche, die daraus hergeleitet werden, dass gelieferte Sachen oder Arbeiten mit einem Rechtsmangel behaftet sind (z. B. Schäden aus der Verletzung von Paten- ten, gewerblichen Schutzrechten, Urheberrechten, Persönlichkeitsrechten, Namensrechten, Verstößen in Wettbewerb und Werbung).
Rechtsmängel. 9.1 Macht ein Dritter Ansprüche gegen den Vertragspartner geltend, wonach die vertragsgemäße Nutzung der Leistungen eine Verletzung von Rechten des Dritten darstellt, wird der Vertragspartner die Bank hierüber unverzüglich schriftlich informieren. Der Vertragspartner wird die gerichtliche und/oder außergerichtliche Abwehr der Ansprüche auf Kosten der Bank entweder durch die Bank vornehmen lassen oder entsprechend den Vorgaben der Bank vornehmen.
Rechtsmängel. (1)Führt die Benutzung des Liefergegenstandes zur Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten im Inland, werden wir auf unsere Kosten dem Kunden grundsätzlich das Recht zum weiteren Gebrauch verschaffen oder den Liefergegenstand in für den Kunden zumutbarer Weise derart modifizieren, dass die Schutzrechtsverletzung nicht mehr besteht. Ist die zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen oder in angemessener Frist nicht möglich, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Unter den genannten Voraussetzungen steht auch uns ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu. Darüber hinaus werden wir den Kunden von unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen der betreffenden Schutzrechtsinhaber freistellen. (2)Die in Ziffer 8. b. (1) genannten Verpflichtungen sind vorbehaltlich Ziffer 9. b. für den Fall der Schutz- oder Urheberrechtsverletzung abschließend. Sie bestehen nur, wenn • der Kunde uns unverzüglich von geltend gemachten Schutz- oder Urheberrechtsverletzungen unterrichtet, • der Kunde uns in angemessenem Umfang bei der Abwehr der geltend gemachten Ansprüche unterstützt bzw. uns • die Durchführung der Modifizierungsmaßnahmen gemäß Ziffer 8. b. (1) ermöglicht, - uns alle Abwehrmaßnahmen einschließlich außergerichtlicher Regelungen vorbehalten bleiben, • der Rechtsmangel nicht auf einer Anweisung des Kunden beruht und • die Rechtsverletzung nicht dadurch verursacht wurde, dass der Kunde den Liefergegenstand eigenmächtig geändert oder in einer nicht vertragsgemäßen Weise verwendet hat.