Schutzrechte Dritter Musterklauseln

Schutzrechte Dritter. Die Bank stellt den Kunden von allen Ansprüchen Dritter, die diese gegen den Kunden aus der Verletzung von Schutzrechten an der überlassenen Software in ihrer vertragsmäßigen Fassung geltend machen, frei. Dies gilt jedoch nur, sofern die Software ordnungsgemäß genutzt wurde und die Schutzrechtsverletzung nicht durch eine Änderung verursacht wurde, die der Kunde selbst oder ein Dritter vorgenommen hat. Für den Fall, dass Ansprüche Dritter geltend gemacht werden, hat der Kunde dies der Bank unverzüglich mitzuteilen und darf diese gegenüber dem Dritten nicht anerkennen.
Schutzrechte Dritter. 15.1. Bringt der Kunde geistige Schöpfungen oder Unterlagen bei und werden hinsichtlich solcher Schöpfungen, Schutzrechte Dritter geltend gemacht, so sind wir berechtigt, die Herstellung des Liefergegenstandes auf Risiko des Auftraggebers bis zur Klärung der Rechte Dritter einzustellen, und den Ersatz der von uns aufgewendeten notwendigen und zweckentsprechenden Kosten zu beanspruchen, außer die Unberechtigtheit der Ansprüche ist offenkundig.
Schutzrechte Dritter. 13.1. Für Liefergegenstände, welche wir nach Kunden- unterlagen (Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Mo- delle oder sonstige Spezifikationen, etc.) herstellen, über- nimmt ausschließlich der Kunde die Gewähr, dass die Anfertigung dieser Liefergegenstände Schutzrechte Drit- ter nicht verletzt werden.
Schutzrechte Dritter. Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass die von ihm zu erbringenden Lieferungen und Leistungen frei von Rech- ten Dritter sind. Im Falle einer Verletzung von Schutzrech- ten Dritter wird der Auftragnehmer nach Xxxx von dem Auftraggeber dieser das Recht zur Nutzung der Lieferun- gen und Leistungen verschaffen, oder diese schutzfrei gestalten. Darüber hinaus stellt der Auftragnehmer den Auftragge- ber im Innenverhältnis von allen Ansprüchen Dritter in Be- zug auf Schutzrechtsverletzungen frei. Weitergehende Ansprüche und Rechte, die dem Auftraggeber in diesem Zusammenhang gesetzlich zustehen, bleiben unberührt. Diese Pflicht zur Freistellung besteht für die Dauer von 10 Jahren, gerechnet ab Leistungserbringung.
Schutzrechte Dritter. Die ELO Digital Office GmbH stellt den Kunden von allen Ansprüchen frei, die gegen ihn in Zusammenhang mit der Nutzung der Software wegen Ver- letzung von Urheberrechten, Patenten oder sonstigen geistigen Eigentums- rechten erhoben werden, vorausgesetzt, • dass der Kunde die ELO Digital Office GmbH unverzüglich über alle erhobenen Verletzungsvorwürfe unterrichtet, • der Kunde ohne Zustimmung der ELO Digital Office GmbH keine der- artigen Ansprüche anerkennt, • der Kunde der ELO Digital Office GmbH gestattet, alle Verhandlungen und Verfahren zu führen, und die ELO Digital Office GmbH die notwen- dige Unterstützung gibt, wobei sämtliche Verhandlungs- und Verfah- renskosten zu Lasten der ELO Digital Office GmbH gehen. Die vorstehende Verpflichtung entfällt, wenn die Urheber- und Patentrechts- verletzung oder sonstige Rechtsbeeinträchtigungen darauf zurückzuführen sind, dass die Software oder Teile davon mit Geräten oder Programmen ge- nutzt werden, die nicht von der ELO Digital Office GmbH geliefert wurden bzw. deren kombiniertem Einsatz nicht zugestimmt wurde. Die vorstehenden Bestimmungen regeln die gesamte Haftung der ELO Digi- tal Office GmbH in Zusammenhang mit der Verletzung von Urheberrechten, Patentrechten oder sonstigen geistigen Eigentumsrechten. Im Falle bereits erhobener oder zu erwartender Ansprüche aufgrund einer Verletzung von Urheberrechten, Patentrechten oder sonstigen geistigen Ei- gentumsrechten kann die ELO Digital Office GmbH auf eigene Kosten die Geräte oder Programme ändern oder austauschen, um eine Verletzung zu verhindern. Die Leistung des von der ELO Digital Office GmbH gelieferten Softwaresystems darf dadurch nicht verringert werden. Wenn die Nutzung der Software oder Teile davon durch eine gerichtliche Entscheidung untersagt ist oder wenn nach Ermessen der ELO Digital Office GmbH eine Klage wegen Verletzung von Schutzrechten droht, kann die ELO Digital Office GmbH unter Ausschluss aller anderen Rechte des Kunden nach ihrer Xxxx und auf ihre Kosten • die Programme so ändern, dass sie keine Schutzrechte mehr verletzen; • dem Kunden das Recht verschaffen, die Systeme weiter zu nutzen; • die betreffenden Programme durch Programme ersetzen, die keine Schutzrechte verletzen und die entweder den Anforderungen des Kun- den entsprechen oder gleichwertig mit den ersetzten Programmen sind; • die Programme oder Teile davon zurücknehmen und dem Kunden den (gegebenenfalls anteiligen) Kaufpreis abzüglich eines angemessenen Betrages für Nutzung un...
Schutzrechte Dritter. 9.1. Der Lieferant garantiert, dass die Lieferung und Benutzung der Ware keine Patente, Lizenzen oder sonstigen Schutz- und Urheberrechte Dritter verletzt.
Schutzrechte Dritter. 10.1 Der Lieferant garantiert, dass die gegenüber Telefónica Germany erbrachten Leistungen nicht mit Urheberrechten, Leistungsschutzrechten oder sonstigen Rechten Dritter belastet sind und Telefónica Germany ausschließliche, unbeschränkte und freie Rechtsposition erhält.
Schutzrechte Dritter. Werden vom Unternehmen für die Karte oder sonstige Waren z. B. Zeichnungen, Muster oder andere Vorlagen zur Verfügung gestellt, so trifft das Unternehmen die alleinige Prüfungspflicht, ob hierdurch Schutzrechte Dritter verletzt werden. Führt die Verwendung der Vorlagen des Unternehmens zu einer Verletzung von Schutzrechten (z. X. Xxxxxx) Dritter, so verpflichtet sich das Unternehmen, Edenred von allen Schadensersatzansprüchen freizustellen sowie etwaige Kosten der Rechtsverfolgung zu erstatten.
Schutzrechte Dritter. Erfolgen Lieferungen nach Zeichnungen oder sonstigen Angaben des Bestellers und werden hierdurch Schutzrechte Dritter verletzt, so stellt der Besteller uns von sämtlichen Ansprüchen frei. Bei Vertragsverletzungen des Bestellers stehen seine Schutzrechte einer vertragsgemäßen Verwertung der Ware durch uns nicht entgegen.
Schutzrechte Dritter. 13.1 Wir sind lediglich verpflichtet, die Produkte frei von Rechten oder Ansprüchen Dritter zu liefern, die auf gewerblichen Schutzrechten oder anderem geistigen Eigentum beruhen und die wir bei Vertragsabschluss kannten oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannten, vorausgesetzt, das Recht oder der Anspruch beruht auf gewerblichen Schutzrechten oder anderem geistigen Eigentum