Subunternehmer Musterklauseln

Subunternehmer. Mitversichert sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die durch einen von einer ver- sicherten Gesellschaft beauftragten Subunternehmer oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden. Nicht versichert ist die persönliche Haftpflicht dieser Subunternehmer oder Er- füllungsgehilfen, soweit diese keine mitversicherten Personen sind.
Subunternehmer. Versicherungsschutz besteht auch für Haftpflichtansprüche Dritter gegen die Versicherten aus der Beauftragung fremder Unternehmen/ Subunternehmen. Nicht versichert ist die persönliche Haftpflicht der fremden Unternehmen/Subunternehmen und ihrer Mitarbeiter.
Subunternehmer. Im Rahmen des Vertrages und der im Versicherungsschein aufge- führten Vereinstätigkeit ist mitversichert die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Beauftragung fremder Unterneh- men einschließlich Transportunternehmen (insoweit abweichend von Ziffer 4.3) mit der Ausführung von Verrichtungen im Interesse des ver- sicherten Vereines. Nicht versichert ist die persönliche Haftpflicht der fremden Unterneh- men und ihres Personals.
Subunternehmer. 10.1 Der Partner ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Daimler berechtigt, die Leistungserbringung ganz oder teilweise an Subunternehmer zu übertragen.
Subunternehmer. Bei der Vergabe von Teilleistungen an Subunternehmer, die nicht bereits vor Vertragsabschluss bekannt gegeben wurden, ist vor Beauftragung die schriftliche Zustimmung des AG – unter Anschluss aller zur Prüfung der Eignung des betreffenden Subunternehmers erforderlichen Nachweise bezogen auf die erforderlichen Kenntnisse und Befähigungen für die Erbringung der beauftragten Leistung – einzuholen. Der AN bietet dem AG einseitig unwiderruflich an, alle gegenwärtigen und zukünftigen Subunternehmerverträge und/oder alle Gewährleistungs-/Schadenersatzansprüche aufgrund der Subunternehmerverträge, an den AG abzutreten. Dieses Anbot kann für jeden Subunternehmervertrag getrennt einseitig durch schriftliche Erklärung des AG angenommen werden. In diesem Fall sind die Originale des Subunternehmervertrages an den AG umgehend auszuhändigen. Der AG ist berechtigt, bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Leistungsverzug oder mangelhafter Leistungserbringung des AN in bestehende Verträge mit Subunternehmern an Stelle des AN einzusteigen, in den Fällen des Leistungsverzugs und der mangelhaften Leistungserbringung jedoch nur nach Setzung einer angemessenen Nachfrist. Der AN verpflichtet sich, eine derartige jederzeitige Eintrittsmöglichkeit unter gleichbleibenden Bedingungen in die Subunternehmerverträge aufzunehmen. Dies ist dem AG nach dessen Aufforderung binnen 14 Kalendertagen nach Vertragsabschluss mit dem jeweiligen Subunternehmer nachzuweisen. Macht der AG von seinem Eintrittsrecht Gebrauch, hat er dies dem AN vorab schriftlich anzuzeigen sowie die Gründe für den Eintritt darzulegen. Der Eintritt samt Ausscheiden des AN erfolgt durch schriftliche Erklärung des AG gegenüber dem AN und dem Subunternehmer und ist mit erfolgtem Zugang beim AN wirksam. In diesem Fall sind die Leistungen bis zum Vertragseintritt vom AN und jene, die danach erbracht wurden, vom AG, jeweils entsprechend den Bestimmungen des Subunternehmervertrages, zu bezahlen. Den AG trifft im Falle des Vertragseintritts keine Verpflichtung, Leistungen des Subunternehmers, die vor dem Vertragseintritt erbracht wurden, zu bezahlen oder sonstige Verpflichtungen des AN zu erfüllen. Im Falle des Eintritts des AG in einen Subunternehmervertrag reduziert sich der Pauschalfixpreis des AN im Umfang der entfallenden Leistungen. Im Zweifel beläuft sich der Wert der entfallenden Leistungen auf den an den Subunternehmer für die Restleistung zu leistenden Werklohn zuzüglich eines Zuschlags von 7,5 %. In begründeten Fäll...
Subunternehmer. 1.12.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, sämtliche ihm aus den Verträgen obliegende Verpflichtungen und zustehenden Rechte auf Dritte zu übertragen. Der Auftragnehmer wird dafür Sorge tragen, dass dem Kunden hieraus keine erheblichen Nachteile entstehen.
Subunternehmer. 13.1 Der Lieferant darf zur Erfüllung seiner uns gegenüber bestehenden vertraglichen Verpflichtungen nur mit unserer Einwilligung Subunternehmer einschalten. Die Einschaltung von Subunternehmern entbindet den Lieferanten nicht von seinen Verpflichtungen uns gegenüber.
Subunternehmer. A1 ist berechtigt, Subunternehmer mit der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten zu betrauen. A1 wird sich von Subunternehmern die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen schriftlich bestätigen lassen.
Subunternehmer. RingCentral kann jeden der in diesem Vertrag genannten Dienste durch eines seiner Verbundenen Unternehmen oder andere Subunternehmer erbringen lassen, vorausgesetzt, dass RingCentral für diese Subunternehmer, die im Namen von RingCentral bei der Erfüllung der Pflichten von RingCentral im Rahmen dieses Vertrags handeln, in gleichem Maße verantwortlich ist, wie wenn RingCentral direkt tätig geworden wäre.
Subunternehmer. Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber gegenüber entsprechend auch für die Einhaltung der Datenschutzpflichten der Unterauftragsnehmer, die er zur Erfüllung seiner Aufgaben einsetzt. Verschulden von Unterauftragnehmer ist dem Auftragnehmer wie eigenes Verschulden zuzurechnen.