Unsere Leistung Musterklauseln

Unsere Leistung. Liegt der Zahlungsort außerhalb der Staaten, die der Europäischen Währungsunion angehören, gelten unsere Verpflichtungen mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem wir die Entschädigungsleistung in Euro bei unserem Geldinstitut angewiesen haben.
Unsere Leistung. Im Falle eines Totalschadens durch Brand, Explosion, Total- entwendung, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Zusammenstoß mit Tieren oder Unfall (Eigen- oder Fremd- verschulden), zahlen wir • in den ersten zwei Versicherungsjahren den Differenzbe- trag zwischen dem gezahlten und nachgewiesenen Kaufpreis und dem Wiederbeschaffungswert Ihres Fahr- zeugs am Tag des Schadens, • ab dem dritten Versicherungsjahr eine prozentuale Mehr- wertleistung auf den Wiederbeschaffungswert in Höhe von 30 %. Die Höhe unserer Leistung ergibt sich aus der am Tag des Schadens erreichten Versicherungsdauer (volle Versiche- rungsjahre). Die Grundlage für unsere Leistung ist ein durch einen Sach- verständigen rechnerisch ermittelter Wiederbeschaffungs- wert zum Zeitpunkt des Schadens. Wiederbeschaffungswert am Tag des Schadens ist derjenige Wert, den Sie nach gutachterlicher Feststellung für den Kauf eines gleichwertigen gebrauchten Fahrzeugs am Tag des Schadenereignisses bezahlen müssten. Im Leistungsfall wird eine Wertminderung aus noch nicht fachmännisch reparierten Vorschäden von unserer Leistung in Abzug gebracht.
Unsere Leistung. Die Versicherung ist zum Neuwert abgeschlossen.
Unsere Leistung. 13.1 Unsere Leistungen unterliegen hinsichtlich ihrer Farben und Oberflächen Schwankungen. Geringfügige Abweichungen gegenüber Katalogen, Mustern oder zwischen den jeweiligen Leistungen selbst sind üblich und gelten als auftragsgleiche Ausführung. Insbesondere bei der manuellen Lackierung kann es zu einer leichten Wolkenbildung, bei Metalliclackierungen zu einem Hell-Dunkel-Flop kommen. Wir weisen darauf hin, dass ein vollständiger Oberflächenschutz bei konstruktiv bedingten Schwachpunkten nicht möglich ist (z. B. bei Überlappungen, Bördelungen, nicht korrekt geschweißten Schweißnähten, nicht erreichbare Innenhohlräume). Abhängig von der Beschichtung des Materialuntergrundes kann es zu Verlaufsstörungen oder sonstigen Beeinträchtigungen der Lackierung oder sonstigen Beschaffenheit kommen (z. B. Zinkdruckguss, feuerverzinkte Bauteile, Rostnarben, verzunderte Oberflächen, Zunderschichten an gelaserten Bauteilen). Diese Abweichungen gelten als auftragsgleiche Ausführung.
Unsere Leistung. Unsere Leistungen unterliegen hinsichtlich ihrer Farben und Ober- flächen Schwankungen. Geringfügige Abweichungen gegenüber Katalogen, Mustern oder zwischen den jeweiligen Leistungen selbst sind üblich.
Unsere Leistung. Unsere Leistungen unterliegen hinsichtlich ihrer Farben und Ober- flächen Schwankungen. Geringfügige Abweichungen gegenüber Katalogen, Mustern oder zwischen den jeweiligen Leistungen selbst sind üblich. Ist der Vertragspartner Kaufmann, gelten für Warenlieferungen und Warenlieferungsverträge die §§ 377, 384 HGB. Hinsichtlich der Mängelrügen gelten Ziff. 15.3 und Ziff. 15.4 ergänzend. Für alle anderen Fälle sowie dann, wenn die §§ 377, 384 HGB keine Anwendung finden (z.B. bei Werkverträgen), gilt was folgt:
Unsere Leistung. (1) Der Umfang unserer Leistungsverpflichtungen ergibt sich aus dem mit dem Vertragspartner geschlossenen Vertrag.

Related to Unsere Leistung

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.