Geheimhaltung. 15.1 PPM and Customer each acknowledge that they may be furnished with, receive, or otherwise have access to information of or concerning the other party or third party which such party or related third party considers to be confidential, proprietary, a trade secret or otherwise restricted. As used in this Agreement “
Geheimhaltung. 6.1 Die UNABHÄNGIGE WERKSTATT verpflichtet sich, über die Systeme, Daten und Unterlagen, die sie erhält oder einsieht, und sonstige als vertraulich gekennzeichnete Unterlagen gegenüber Dritten strengstes Stillschweigen zu bewahren und/oder diese Dritten nicht preiszugeben. Die UNABHÄNGIGE WERKSTATT wird alle von PORSCHE bzw. dem PORSCHE IMPORTEUR erhaltenen Unterlagen so aufbewahren, dass Unbefugte keine Einsicht nehmen können. Die UNABHÄNGIGE WERKSTATT wird ihren Mitarbeitern eine entsprechende Geheimhaltungspflicht auferlegen.
Geheimhaltung a. If the parties enter into a separate Confidential- ity, Non-Disclosure or similar Agreement, such agreement shall prevail in the event of a conflict between such agreement and these T&Cs. a. Sollten die Parteien eine separate Vertraulichkeits-, Geheimhaltungs- oder ähnliche Vereinbarung abschließen, geht diese Vereinbarung den AGB im Falle widersprüchlicher Regelungen vor.
Geheimhaltung. Eine Partei darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei die vertraulichen Informationen der anderen Partei nicht offenlegen oder für einen anderen Zweck als den in dieser Vereinbarung und den Revelian-Datenschutzrichtlinien zugelassenen verwenden xxx.xxxxxxxx.xxx/xxxxxx. Eine Partei verstößt nicht gegen diese Klausel 10, wenn sie gesetzlich verpflichtet ist, die vertraulichen Informationen der anderen Partei offenzulegen.
Geheimhaltung. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die Flex SDK Komponenten und LiveCycle SDK Komponenten („vertrauliche Informationen“) mit dem selben Maß an Sorgfalt vor der unbefugten Weitergabe an Personen, die keine autorisierten Nutzer sind, zu schützen, mit dem xx xxxx seine eigenen vertraulichen Informationen behandelt, mindestens jedoch unter Anwendung eines angemessenen Sorgfaltsmaßstabs. Die Verpflichtungen des Lizenznehmers nach dieser Ziffer 6 entfallen, sobald der Lizenznehmer nachweisen kann, dass die Flex SDK Komponenten und LiveCycle SDK Komponenten zum Zeitpunkt ihrer Übermittlung an den Lizenznehmer durch Adobe oder im Anschluss daran ohne Verschulden des Lizenznehmers bekannt waren bzw. werden. Unter der Voraussetzung, dass der Lizenznehmer Adobe schriftlich vorab davon in Kenntnis setzt, darf der Lizenznehmer die vertraulichen Informationen auch in Erfüllung einer rechtsgültigen gerichtlichen oder anderen behördlichen Anordnung weitergeben, sofern dies anderweitig gesetzlich vorgeschrieben oder als Nachweis der Rechte der Parteien nach diesem Vertrag erforderlich ist.
Geheimhaltung. Der Teilnehmer hat alle Benutzernamen und Passwörter, den Inhalt von Beschaffungsvorgängen, andere von dieser Website und/oder dem Sponsor zur Verfügung gestellten vertraulichen Materialien sowie alle von Ihnen oder einer anderen teilnehmenden Organisation abgegebenen Gebote vertraulich zu behandeln und darf das Vorstehende nicht an Dritte weitergeben.
Geheimhaltung. 8.1. „Vertrauliche Informationen“ bezeichnet alle Informationen und Daten in jeglicher Form und auf jedem Speichermedium, dinglich oder nicht, unmittelbar oder mittelbar vor oder nach Vertragsschluss durch oder im Auftrag der offenlegenden Partei („offenlegende Partei“) der empfangenden Partei („empfangende Partei“) gegenüber schriftlich, mündlich oder visuell oder durch die Bewertung, Beobachtung, Analyse, Inspektion oder sonstige Untersuchung solcher Informationen, Daten oder Kenntnisse offengelegt oder nicht, die jetzt oder bei Vertragsschluss im Besitz sind oder beherrscht werden von der offenlegenden Partei. Vertrauliche Informationen umfassen Kundendaten, Mintec- und Drittinhalte, Gebühren, Geschäfts- oder Marketingpläne, Technologie und technische Informationen, Produktdesigns und Geschäftsprozesse, beinhalten jedoch keine Informationen, die (i) der Öffentlichkeit ohne Verstoß gegen eine Verpflichtung gegenüber der offenlegenden Partei bekannt sind oder werden,
Geheimhaltung. 7.1 By virtue of this Agreement, the Parties (including the Parties’ Affiliates) may have access to information that is confidential or proprietary to the other Party (“Confidential Information”). Confidential Information shall mean any information that is directly or indirectly disclosed or made accessible by or on behalf of a Party or its Affiliates (the “Disclosing Party”) that is marked as confidential or which, given the nature of the information or circumstances surrounding its disclosure, should reasonably be understood to be confidential or proprietary, including product specifications, pricing, data, proposals, business models, marketing plans, and strategic plans, customer and employee information, financial information, software, reports or forms of the Disclosing Party. 7.1 Aufgrund dieses Vertrages können die Parteien (einschließlich Berater der Parteien) Zugang zu vertraulichen oder gesetzlich geschützten Informationen („Vertrauliche Informationen“) der jeweils anderen Partei erhalten. Vertrauliche Informationen sind alle Informationen, die unmittelbar oder mittelbar von einer Partei oder ihren Berater oder in deren Namen offengelegt oder zugänglich gemacht werden („Offenlegende Partei“) und die als vertraulich gekennzeichnet sind oder angesichts der Art der Informationen oder der Umstände ihrer Offenlegung vernünftigerweise als vertraulich oder gesetzlich geschützt zu verstehen sind, einschließlich Produktspezifikationen, Preisgestaltung, Daten, Angebote, Geschäftsmodelle, Marketingpläne und strategischer Pläne, Auftraggeber- und Mitarbeiterinformationen, Finanzinformationen, Software, Berichte oder Formulare der Offenlegenden Partei.
Geheimhaltung. Beide Parteien stimmen darin überein, (a) die von der jeweils anderen Partei erhaltenen Vertraulichen Informationen streng geheim zu halten, (b) die von der jeweils anderen Partei erhaltenen Vertraulichen Informationen nicht Dritten offen zu legen, die nicht von unten stehendem Abschnitt 3 erfasst sind, (c) die von der jeweils anderen Partei erhaltenen Vertraulichen Informationen mit der gleichen Sorgfalt zu behandeln, mit der sie auch eigene Informationen von vergleichbarer Bedeutung behandeln würden, mindestens aber mit der üblichen gebotenen Sorgfalt, (d) offenbarte vertrauliche Informationen oder Teile davon nicht zurückzubauen und/oder zu dekompilieren, zu dekodieren, zu reproduzieren, nachzugestalten und/oder zu zerlegen und (e) vertrauliche Informationen nicht für andere Zwecke als den oben genannten Zweck zu verwenden.
Geheimhaltung. Der Geschäftsführer verpflichtet sich, über alle ihm während seiner Tätigkeit zur Kenntnis gelangten vertraulichen geschäftlichen Angelegenheiten der Gesellschaft oder deren Geschäftspartner, insbesondere über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Entwicklungsarbeiten, Konstruktionen, Planung und Kundenbeziehungen Stillschweigen zu bewahren und diese Informationen weder für sich noch für Dritte zu verwenden. Solche Angelegenheiten dürfen unbefugten Personen außerhalb und innerhalb des Unternehmens nicht zugänglich gemacht werden. Die Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Xxxxxxxxxxxxxxxxxxx.