Die Geheimhaltungspflicht Sample Clauses
Die Geheimhaltungspflicht gemäß Artikel 6.1 gilt zeitlich unbefristet. Die Geheimhaltungspflicht gemäß Artikel 6.1 gilt nicht gegenüber solchen Personen, die gesetzlich oder aufgrund Gestattung von PORSCHE zur Kenntnisnahme befugt und zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, für solche Veröffentlichungen, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und/oder behördlicher Anordnungen von der UNABHÄNGIGEN WERKSTATT verlangt werden, für solche Unterlagen und/oder Informationen, die allgemein bekannt sind oder allgemein bekannt werden, ohne dass dieses von der UNABHÄNGIGEN WERKSTATT zu vertreten ist, für solche Unterlagen und/oder Informationen, die der UNABHÄNGIGEN WERKSTATT durch Preisgabe von einem zur Bekanntgabe berechtigten Dritten bekannt werden, und/oder, soweit die Geheimhaltungspflicht der Geltendmachung von Ansprüchen der UNABHÄNGIGEN WERKSTATT entgegensteht. Das Vorliegen einer der vorstehenden Ausnahmen hat die UNABHÄNGIGE WERKSTATT zu beweisen.
