Die Geheimhaltungspflicht Sample Clauses

Die Geheimhaltungspflicht gemäß Artikel 6.1 gilt zeitlich unbefristet. Die Geheimhaltungspflicht gemäß Artikel 6.1 gilt nicht  gegenüber solchen Personen, die gesetzlich oder aufgrund Gestattung von PORSCHE zur Kenntnisnahme befugt und zur Verschwiegenheit verpflichtet sind,  für solche Veröffentlichungen, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und/oder behördlicher Anordnungen von der UNABHÄNGIGEN WERKSTATT verlangt werden,  für solche Unterlagen und/oder Informationen, die allgemein bekannt sind oder allgemein bekannt werden, ohne dass dieses von der UNABHÄNGIGEN WERKSTATT zu vertreten ist,  für solche Unterlagen und/oder Informationen, die der UNABHÄNGIGEN WERKSTATT durch Preisgabe von einem zur Bekanntgabe berechtigten Dritten bekannt werden, und/oder,  soweit die Geheimhaltungspflicht der Geltendmachung von Ansprüchen der UNABHÄNGIGEN WERKSTATT entgegensteht. Das Vorliegen einer der vorstehenden Ausnahmen hat die UNABHÄNGIGE WERKSTATT zu beweisen.