LIEFERUNG UND VERZUG. 3.1 Werden zum vereinbarten Anlieferdatum die bestellten Waren nicht geliefert oder die Dienstleistungen nicht erbracht, kann Agilent ohne Nachweis Verzugsschaden in Höhe von 3% der Auftragssumme verlangen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden sowie das Recht zum Rücktritt bleiben davon unberührt. Dies gilt nicht, wenn die Verzögerung auf Xxxxxxx beruht, die Agilent zu vertreten hat. Für die Rechtzeitigkeit von Dienstleistungen und von Lieferungen mit Aufstellung oder Montage kommt es auf die Abnahme durch Agilent, ansonsten auf den Eingang bei der von Agilent angegebenen Agilent-Lieferanschrift an. Der Lieferant wird Agilent etwaige Umstände, die die auftragsgemäße Erfüllung der Bestellung nachteilig beeinflussen können, unverzüglich mitteilen. Falls zum vorgesehenen Liefertermin nur eine Teillieferung möglich ist, führt der Lieferant diese Teillieferung aus, es sei denn, Agilent xxxxx einen neuen Liefertermin an.
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