Änderungen. 4.1 Agilent ist berechtigt, die Bestellung gänzlich oder teilweise zu ändern oder zu stornieren, sofern Agilent dies dem Lieferanten rechtzeitig anzeigt. 4.2 Bei solchen Änderungen oder Stornierungen von Teilen der Bestellung kommt Agilent für die nachgewiesenen Kosten maximal bis zur Höhe des Auftragswertes der Bestellung auf, die dem Lieferanten als direktes Ergebnis der Änderung bzw. Stornierung entstehen und nicht durch zumutbare gewerbliche Alternativen seitens des Lieferanten ausgeglichen werden können. Agilent ist berechtigt, die Herausgabe und die Eigentumsübertragung des bezahlten Materials zu verlangen. 4.3 Mit Wirkung ab Benachrichtigung des Lieferanten ist Agilent berechtigt, die Agilent- Vorgaben oder Agilent-Spezifikationen zu ändern. Falls diesbezügliche Änderungen sich direkt auf die Preise oder Liefertermine der Waren oder Dienstleistungen auswirken, erfolgt eine entsprechende Anpassung, sofern der Lieferant seinen Anspruch auf die Anpassung vor Versand der Waren oder vor Erbringung der Dienstleistungen schriftlich anzeigt. Kommen die Parteien zu xxxxxx Übereinkunft hinsichtlich der Anpassung, sind beide berechtigt, von der Bestellung aller betroffenen Waren und Dienstleistungen zurückzutreten. In diesem Falle gilt Paragraph 4.2
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