Abfallmanagement Musterklauseln

Abfallmanagement. Ein Konzept zur Abfallvermeidung ist vorzulegen. Abfallmessungen werden regelmäßig durchgeführt und dokumentiert.
Abfallmanagement. Der Auftragnehmer hat alle Abfälle im Einklang mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften sowie den Anforderungen des Auftraggebers zu behandeln. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Einhaltung dieser Forderung jederzeit während der Arbeit zu überprüfen. Der Auftragnehmer hat Abfälle, die er auf dem Betriebsgelände, auf Baustellen oder in Anlagen des Auftraggebers erzeugt, gemäß den auf der Baustelle des Auftraggebers geltenden Verfahren zu behandeln und, sofern relevant und zutreffend, dabei die üblichen Abfallentsorgungsunternehmen und entsprechende Vereinbarungen des Auftraggebers zu nutzen. Sofern mit dem Auftraggeber nicht schriftlich anders vereinbart, sind alle Abfallentsorgungskosten des Auftragnehmers vom Auftragnehmer zu tragen. Der Auftragnehmer ist für die sichere Verwahrung in geeigneten Behältern, die Kennzeichnung und Trennung aller von ihm erzeugten Abfälle verantwortlich.
Abfallmanagement. Für das ökologische Merkmal „Abfallmanagement“ werden die folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren bewertet: • Raum zum Trennen und Aufbewahren von Abfallstoffen; • Sammelstellen für getrennte Abfälle beim Verbraucher (Gewerbe); • Raum zum Aufbewahren von Abfallstoffen (Gebäudeinstandhaltung); • Abfallsammelkreislauf getrennt von der sonstigen Gebäudenutzung; • Zusätzlicher Rahmen für die Begrenzung der Abfallmenge/Recycling. Das ökologische Merkmal „Abfallmanagement“ bewertet die bestehende Infrastruktur zur Mülltrennung (Raum mit entsprechender Ausstattung zur Mülltrennung, Sammelstellen zur Mülltrennung v. a. bei gewerblicher Nutzung, Raum zum Aufbewahren von Abfallstoffen, die mit der Gebäudeinstandhaltung zusammenhängen, wie u. a. Lampen, Filter), wobei der Abfallsammelkreislauf ohne negative Auswirkung auf die eigentliche Gebäudenutzung sein sollte und die Konzepte zur Müllbegrenzung bzw. Kompostierung.