Ableitungsrohre Musterklauseln

Ableitungsrohre. Versichert sind außerhalb von Gebäuden zudem Bruch- schäden an a) Ableitungsrohren der Wasserversorgung; b) Regenwasserableitungsrohren. Für Ableitungsrohre der Wasserversorgung ist Voraus- setzung hierfür jedoch, dass diese Rohre der Entsorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen. Nicht versi- chert sind Rohre, die ausschließlich gewerblichen Zwecken dienen.